STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8431 Thema: Einstellungen der Ermittlungen gegen Polizeibedienstete im Umfeld der sog. Terrorgruppe Freital — Nachfrage zu Drs. 6/7187 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann, aus welchen konkreten Gründen und von welcher Behörde wurden die Ermittlungen gegen wie viele bekannte bzw. unbekannte Polizeibedienstete welcher Polizeidienststelle wegen Informationsweitergabe an den Personenkreis rund um die sog. Terrorgruppe Freital eingestellt? Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ihre Ermittlungen gegen einen Beamten der sächsischen Bereitschaftspolizei mit Verfügung vom 19. Januar 2017, durch die zuständige Geschäftsstelle abgefertigt am 20. Januar 2017, und gegen einen weiteren Beamten der Polizeidirektion Dresden mit Verfügung vom 25. Januar 2017 gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, weil sich der anfängliche Verdacht gegen beide Beschuldigte nicht bestätigt hat. Frage 2: Welche Informationen wurden wann von welchen Mitgliedern der sächsischen Polizei an den Personenkreis rund um die sog. Terrorgruppe Freital und deren Unterstützer weitergegeben? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/21/36 Dresden, ä Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit wurden durch diese Informationen Maßnahmen der sächsischen Polizei oder anderer nicht -sächsischer Behörden zur Ermittlung des strafrechtlich relevanten Sachverhalts rund um die Terrorgruppe vereitelt, erschwert oder sonst beeinträchtigt? (Bei den Fragen 2. und 3. handelt es sich um Fragen aus der Drs. 6/7187, die mit dem Hinweis nicht beantwortet wurden, dies sei erst möglich, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die F9gen können erst beantwortet werden, wenn die Ermittlungen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses insgesamt abgeschlossen sind. Dies ist noch nicht der Fall. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag Drs.-Nr. 6/7230 und ie Aptwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/7731 verwiesen. Mit freupdlichen Grüßen Markus Ulbiä Seite 2 von 2 2017-03-01T10:38:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes