STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN D rs.-N r.: 6/8432 Thema: Beförderung des Einsatzführers der missglückten Festnahme AI-Bakrs Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Stelle des Leiters der Kriminalpolizei in der Polizeidirektion Dresden mit welchen konkreten Anforderungen, die an die Bewerber gestellt wurden und unter Angabe welcher Besoldungsgruppe und welcher Bewerbungsfrist ausgeschrieben? (Bitte Ausschreibungstext beifügen.) Die Stelle des Leiters der Kriminalpolizeiinspektion bei der Polizeidirektion Dresden wurde mit dem der Anlage zu entnehmenden Anforderungsprofil unter Angabe der Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG am 18. Februar 2016 mit einer Frist bis zum 28. Februar 2016 ausgeschrieben. Frage 2: Hat sich der Einsatzführer (Herr Volker Lange) auf diese Stelle beworben ? Wenn nein, wann wurde er gebeten, die Stelle zu übernehmen? Ja. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt wurde der Einsatzführer zum Leiter der Kriminalpolizei in Dresden ernannt? Der Einsatzführer wurde am 10. November 2016 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Leitenden Polizeidirektor ernannt und befristet für die Dauer der Probezeit von zwei Jahren zum Leiter der Kriminalpolizeiinspektion bei der Polizeidirektion Dresden bestellt. Freistaat Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/21/29 Dresden, 1 . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7.8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERI UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wann und von welcher Stelle wurde über die Beförderung des Herrn Lange zum Leitenden Kriminaldirektor entschieden? (Bitte auch ggf. mitzeichnende bzw. in Kenntnis gesetzte Stelle/Gremium angeben.) Nach § 8 Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung sind die Einstellung, die Ernennung sowie sonstige grundsätzliche Personalentscheidungen der Beamten des höheren Dienstes ab Besoldungsgruppe A 16 und der vergleichbaren Beschäftigten dem Kabinett zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen . Auf Vorschlag des Staatsministeriums des Innern vom 21. September 2016 hat das Kabinett am 11. Oktober 2016 zugestimmt, Herrn Kriminaldirektor Volker Lange zum Leitenden Kriminaldirektor (BesGr. A 16) unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe für die Dauer von zwei Jahren zu ernennen und ihn gleichzeitig für die Dauer der Probezeit zum Leiter der Kriminalpolizeiinspektion bei der Polizeidirektion Dresden zu bestellen. Die Urkunde zur Ernennung wurde gemäß Artikel 66 Sächsische Verfassung , § 10 Absatz 2 Sächsisches Beamtengesetz i. V. m. § 1 Ernennungsverordnung durch den Ministerpräsidenten am selben Tag gezeichnet. Fraget§: Inwi$Veit und aus welchen Gründen soll die Beförderung zurückgenommen werden ? Das ßäesische Beamtengesetz sieht eine Rücknahme einer Beförderung nicht vor. Mit fiteuridlicben Grüßen U Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 STAATSMINISTER1UM DES INNERN STELLENAUSSCHREIBUNG (Kennziffer 3459) Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Leiterin/des Leiters der Kriminalpolizeiinspektion bei der Polizeidirektion Dresden zu besetzen. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die sich bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden . Der Dienstposten Leiterin/Leiter der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) bei der Polizeidirektion Dresden ist nach Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG bewertet . Die Leiterin/der Leiter der KPI ist dem Leiter der Polizeidirektion unmittelbar nachgeordnet. Der Leiterin/dem Leiter der Kriminalpolizeiinspektion obliegen neben den Führungsaufgaben insbesondere folgende Aufgaben: • Vorgesetzter aller Bediensteten der Kriminalpolizeiinspektion • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstaufgaben der KPI • Grundsatzentscheidungen innerhalb der KPI, soweit nicht der Behördenleitung vorbehalten • Kontrolle und Koordinierung der präventiven und repressiven Maßnahmen der Dezernate der KPI • Leitung der Ermittlungen in Fällen von Schwer- und Schwerstkriminalität sowie bei besonderen Ereignissen, soweit nicht das LKA zuständig ist • Koordinierung des Einsatzes von Fachpersonal und Technik, die nicht mehrfach im Bereich einer PD vorhanden sind (z. B. Tatortgruppe , Anwendungstechnik, OFG, GFG, DASTA/Auswertung) • Führung polizeilicher Einsätze Sie sollten sich bewerben, wenn Sie • Inhaberin/Inhaber eines Dienstpostens der LG 2.2 Pol im Sächsischen Staatsministerium des Innern oder in dem der Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium — nachgeordneten Geschäftsbereich sind, • Erfahrungen in der Mitarbeiterführung auf wenigstens zwei — der LG 2.2 Pol zugeordneten — Dienstposten haben, davon mindestens eine Verwendung in der Kriminalpolizei, • über Erfahrungen in der Führung von polizeilichen Einsätzen verfügen und 7.1- 1 Freistaat SACHSEN Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter der Kennziffer 3459 bis 28. Februar 2016 an das SÄCHSISCHE STAATSMINISTERIUM DES INNERN Referat 35 Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden bzw. per E-Mail an bewerbungen@smi.sachsen. de. Sie werden gebeten, mit der Bewerbung Ihre Zustimmung zur Einsicht in Ihre Personalakte zu erteilen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Sandvoß, Telefon 0351/564-3748, zur Verfügung. • fundiertes und anwendungsbereites kriminalpolizeiliches Fachwissen sowie einschlägige Rechtskenntnisse besitzen, sowohl physisch als auch psychisch besonders belastbar sind, über zweckmäßige Arbeitsmethoden verfügen und über ein hohes Verhandlungsgeschick sowie über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein . Wünschenswert ist ein breites Spektrum an Wissen und Erfahrungen aus der Arbeit in anderen Dienststellen und einer obersten Behörde. Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind neben der Fähigkeit zu analytischem und strukturiertem Denken vor allem Führungskompetenz sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus werden Durchsetzungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick erwartet. Für die Besetzung der Stelle ist eine Sicherheitsüberprüfung (03) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz — SächsSOG) erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Seile 2 von 2 2017-03-08T09:31:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes