STAATSMIN1STERIUM DES INNERN L.= Freistaat S A C H S E N SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8433 Thema: Sog. Großkontrolle in der Chemnitzer Innenstadt am 1. Februar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Anmerkungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Medienberichten zufolge führten 90 Polizeibedienstete am 1. Februar 2017 über mehrere Stunden eine sog. Großkontrolle durch und kontrollierten Passanten in der Chernnitzer Innenstadt. Die Kontrolle sollte der Vorbeugung von Straßen- und Kleinkriminalität dienen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamten welcher Polizeieinheiten bzw. der Staatsanwaltschaft führten auf welche konkreten Gebiet welche konkreten polizeilichen Maßnahmen mit welchem Erfolg durch? Frage 2: Auf welche Rechtsgrundlage stützten sich die Maßnahmen (jeweils)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen hat im Rahmen des Einsatzes polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalitätsschwerpunkten in der Innenstadt von Chemnitz durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden Personen kontrolliert und Strafanzeigen aufgenommen. Dabei wurden Identitätsfeststellungen auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) sowie auf der Grundlage der Strafprozessordnung (StPO) getroffen, Durchsuchungen von Personen und Sachen auf der Grundlage des SächsPolG und der StPO durchgeführt und Gegenstände auf der Grundlage der StPO sichergestellt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/21M Dresden, I . Marz 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.srnisachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden STAATSMINISTERIUM DES INNERN -f'71.,.,= FreistaatKt2eSACHSEN Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Chemnitz begleitete die polizeilichen Maßnahmen informatorisch. Es wurden folgende Polizeibedienstete eingesetzt: Dienststelle/Einheiten Anzahl Einsatzkräfte (teilweise gerundet) Präsidium der Bereitschaftspolizei 30 - Einsatzeinheiten Polizeidirektion Chemnitz 60 - Führungsstab - Kriminalpolizeiinspektion - Polizeirevier Chemnitz-Nordost - Inspektion Zentrale Dienste Frage 3: Wann, wo und mit welchem Personal wurden im vergangenen Jahr ähnliche Maßnahmen mit welchen Erfolg in Chemnitz und in welchen anderen sächsischen Städten durchgeführt? Hinsichtlich polizeilicher Einsatzmaßnahmen im Sinne der Fragestellung in Chemnitz wird auf die folgende Tabelle verwiesen: Anzahl Ein- Datum Einsatzort satzkräfte Erfolg (gerundet) Chemnitz, vier Strafanzeigen wegen des Verdachts 26.05.2016 Innenstadt 70 des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Chemnitz, fünf Strafanzeigen wegen des Verdachts 19.07.2016 Innenstadt 90 des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Chemnitz, sechs Strafanzeigen wegen des Ver- 04.08.2016 Innenstadt 90 dachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Chemnitz, vier Strafanzeigen wegen des Verdachts 29.09.2016 Innenstadt 50 des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Chemnitz, drei Strafanzeigen wegen des Verdachts 27.10.2016 Innenstadt 70 des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Chemnitz, vier Strafanzeigen wegen des Verdachts 24.11.2016 Innenstadt 80 des Verstoßes gegen das Betäubungsmit-] telgesetz Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der „Erfolg" eines Polizeieinsatzes ist ein unbestimmter Begriff. Es wurden daher Strafanzeigen berücksichtigt, die dem wesentlichen Ziel der Einsatzmaßnahmen, der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, entsprachen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Frage nach „ähnlichen Maßnahmen" bezogen auf „andere sächsische Städte" nicht abschließend bestimmbar ist. Die Vergleichbarkeit von polizeilichen Einsätzen hängt von den jeweiligen lagebedingten Voraussetzungen , wie z. B. von den konkreten Gefährdungs- bzw. Kriminalitätsschwerpunkten , deren territorialer Ausdehnung und Akteure sowie von den Kriterien der Bewertung des Polizeieinsatzes an sich, beispielsweise Anzahl und Art der Einsatzkräfte oder räumlicher und zeitlicher Umfang des Einsatzes bzw. dem Einsatzzweck, ab. Es wurden demgemäß Polizeieinsätze berücksichtigt, die zur Bekämpfung von Kriminalitätsschwerpunkten geplant und über den täglichen Dienst hinaus mit zusätzlichen Kräften in einem Bereich eines Polizeirevieres durchgeführt worden sind. Vor diesem Hintergrund wird Folgendes berichtet: Die Polizeidirektion Dresden führte 2016 polizeiliche Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung , insbesondere Betäubungsmittelkriminalität, im Bereich des Wiener Platzes in Dresden durch. Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/5056, 6/6314 und 6/7810 verwiesen. Im Rahmen dieser Einsätze wurden zahlreiche Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Die Polizeidirektion Görlitz führte am 27. Mai 2016 einen Einsatz mit ca. 50 Einsatzkräften in Görlitz zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgrund erkannter Kriminalitätsschwerpunkte durch. Dabei wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Lebenssachverhalte wurde aufgrund der Maßnahmen nach Ziffer 1. und 3. gegen wie viele Beschuldigte eingeleitet ? Die folgende Tabelle stellt den Stand der bisher durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften im Sachzusammenhang als Ermittlungsverfahren registrierten Fälle, die im Sinne der Fragestellung recherchierbar waren, dar: Gegenstand/Sachverhalt Anzahl Anzahl Ermittlungsverfahren Ermittlungsverfahren Beschuldigte Verstoß gegen das Betäubungsmit- 145 128telgesetz Diebstahlsdelikte 6 6 Hehlerei 4 4 Unterschlagung 1 1 Betrug 2 2 Verstoß gegen das Aufenthaltsge- 2 3setz Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN L = Freistaat e SACHSEN / Erschleich n von Leistungen 1 1 Widestarjd gegen Vollstreckungsbeanhe 1 1 Mit fruncilichen Grüßen V / Markus Ulbig Seite 4 von 4 2017-03-07T08:45:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes