STAATSMìNìSTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von- Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 618437 Thema: Dolmetscher an sächsischen Gerichten 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln wie vielen Fällen wurden im Jahr 2016 Dolmetscher nach $ 185 Abs. I GVG in sächsischen Gerichten eingeseEt? Die Tätigkeit der Dolmetscher umfasst die mündliche Übertragung einer Sprache. Zur Anzahl der Fälle, in denen im Jahr 2016 Dolmetscher eingesetzt wurden, werden an den Gerichten keine Statistiken geführt. Von einer vollständigen Beantwortung der Frage wird aufgrund des zu leistenden Rechercheaufwandes abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage durchzuführenden Recherchen würden mehr als 21 Arbeitswochen in Anspruch nehmen und sind soweit unzumutbar. Da mit der Recherche jedoch im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten bereits begonnen wurde, werden die dabei ermittelten Daten nachfolgend mitgeteilt: Bei den sächsischen Arbeitsgerichten wurden im Jahr 2016 in 99 Fällen Dolmetscher nach S 185 Abs. 1 GVG eingesetzt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj justiz sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-2'192/15 Dresden, 3 . Mätz2o17 Hausanachrift: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Just¡z Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www,justiz sachsen de/smj Verkeh13verblndu ng: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang für elektronisch signierte sow¡o für verschlússelte elektronische Dokumente nur über das Elektronischê Gerichts- und VeMaltungspostfach; nåhere lnformationsn unter Msgvp de Seite 1 von 6 STAÀTSMìNìSTERìUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSENlw Bei den sächsischen Sozialgerichten wurden im Jahr 2016 in 71 Fällen Dolmetscher nach S 185 Abs. 1 GVG eingesetzt. Beim sächsischen Finanzgericht wurden im Jahr 2016 in 5 Fällen Dolmetscher nach S 185 Abs. 1 GVG eingesetzt. Bei den sächsischen Venrualtungsgerichten wurden im Jahr 2016 in 1405 Fällen Dolmetscher nach $ 185 Abs. 1 GVG eingesetã. Für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist eine Beantwortung der Frage innerhalb der Stellungnahmefrist nicht zumutbar, so dass von ihr abgesehen wird. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unvezüglich und vollständig zu beantworten, Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vergleiche SächsVerfGH, Urteilvom 16. April 1998, Vf .14-l-97). Bei der vorliegenden Kleinen Anfrage müssten die über 25.547 Zahlîälle der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhand der Verfahrensakten manuell ausgewertet werden, wobei ein Zahlfall mehrere Fälle zusammenfassen kann und nicht zwischen Dolmetschern und Übersetzern unterschieden wird. Mit dem Programm ForumSTAR können zwar die Verfahren ermittelt werden, in denen Dolmetscher beteiligt waren. Ob die Dolmetscher jedoch tatsächlich zum Einsatz kamen bzw. welche Sprache gedolmetscht wurde, ist nur durch Akteneinsicht zu ermitteln. EDV-Verfahren stehen hierfür nicht zur Verfügung. Selbst wenn man nur zwei Minuten pro Zahlfall ansetzt, übersteigt der dafür erforderliche Aufwand die Leistungsfähigkeit der Gerichte, da ein Mitarbeiter mehr als 21 Wochen mit der Seite 2 von 6 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSENW entsprechenden Recherche befasst wäre. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass eine Vielzahl der Verfahrensakten erst noch von den Staatsanwaltschaften hätte beigezogen oder aus Archiven geholt werden müssen. Nach Abwägung des parlamentarischen lnformationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der sächsischen Justiz andererseits wird deshalb, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von einer vollständigen Beantwortung abgesehen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass das parlamentarische lnformationsinteresse nicht vollständig zurückstehen musste, sondern die mit vertretbarem Aufwand recherchierbaren Daten mitgeteilt werden. Frage 2: Welche Sprachen wurden gedolmetscht? (Bitte aufschlüsseln nach Sprachen und Anzahl der Verfahren) Für die ordentliche Gerichtsbarkeit wird von der Beantwortung der Frage aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird Bezug genommen. F[rr die ubrigen Gerichtsbarkeiten ergibt sich die folgende Übersicht: Arbeitsgerichte Vietnamesisch Ungarisch Tschechisch Spanisch Somalisch Slowakisch Russisch Rumänisch Portugiesisch Polnisch Kurdisch Kroatisch Französisch Englisch Bulgarisch Arabisch Sprache 3 3 1 3 5 1 4 I 1 6 6 21 1 4 1 2 2 3 AnzahlVerfahren Seite 3 von 6 STAATSMI N'ISTERìUM DER JUSTIZ Freìstaat SACHSENlw Sozialgerichte Finanzgericht Vietnamesisch Polnisch Sprache 1 4 Anzahl Verfahren Verwaltungsgerichte Vietnamesisch Urdu Ungarisch Ukrainisch Türkisch Tschechisch Tagalog (Philippinisch) Spanisch Serbisch Russisch Rumänisch Portugiesisch Polnisch Persisch Griechisch Dari Bulgarisch Arabisch Sprache I 1 b 1 3 1 1 2 4 1 2 6 2 1 1 1 1 1 3 6 Anzahl Verfahren Kurdisch Italienisch Hindi Griechisch Georqisch Französisch Farsi Dari Chinesisch Benqalisch Armenisch Arabisch Amharisch Albanisch Sprache 35 1 1 5 1 23 1 I 67 2 1 I 381 1 333 AnzahlVerfahren Seite 4 von 6 STAATSMINìSTERìUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN t!lr-\il#lrìüFl -t/ Vietnamesisch Urdu Ukrainisch Türkisch Tschetschenisch Tigrinia Spanisch Somali Serbokroatisch Serbisch Russisch Romani Polnisch Persisch Paschtu Puniabi Mongolisch Mazedonisch Kurmanci 7 117 1 2 1 9 1 2 1 16 13 55 107 5 6 66 16 27 1 50 4 Die zum Teil rechnerische Differenz zwischen den Antworten zu Frage 1) und Frage 2) ergibt sich daraus, dass in Frage 1) nach den Fällen (also einzelnen Einsätzen) gefragt wurde, in Frage 2) nach der Anzahl der Verfahren, wobei innerhalb eines Verfahrens meh rere Dol metschereinsätze vorkom men können. Frage 3: In wie vielen Fällen wurde zwischen der obersten Landesbehörde und den Dolmetschern eine Vergütungsvereinbarung im Sinne des g l4 JVEG getroffen? Nach $ 14 JVEG kann die oberste Landesbehörde für die Gerichte oder eine von diesen bestimmte Stelle mit Dolmetschern und Übersetzern, die häufiger herangezogen werden, eine Vereinbarung über die zu gewährende Vergütung treffen, deren Höhe die nach diesem Gesetz vorgesehene Vergütung nicht überschreiten darf. lm Freistaat Sachsen wurde mit Verwaltungsvorschrift vom 10. September 2009 die Befugnis zum Abschluss dieser Vereinbarungen auf die Präsidenten der Obergerichte sowie für den Bereich der Staatsanwaltschaft auf den Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen übertragen. Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Ubersicht verwiesen: Seite 5 von 6 STAATSMìN'ISTERIUM DER JUST'IZ Freistaat SACHSEN ilNS¡Jru ==v Generalstaatsanwaltschaft Obervenrualtu ngsgericht Landessozialgericht Landesarbeitsgericht Sächsisches Finanzgericht Oberlandesgericht Dresden 61 33 keine keine keine 55 (nur mit Dolmetschern) Anzahl der abgeschlossenen Vereinbarunoen nach S 14 JVEG Frage 4: Welche Kosten sind dem Freistaat Sachsen 2016 durch den EinsaE von Dolmetschern in Gerichtsverfahren entstanden? lm Jahr 2016 wurden für Dolmetscher und Übersetzer Auslagen in Höhe von 6.361.893,25 € ausgezahlt. Bei der Buchung der Auszahlungen der Entschädigungen erfolgt keine Unterscheidung zwischen Dolmetschern und Übersetzern. Für die ordentliche Gerichtsbarkeit konnten aufgrund der hohen Fallzahlen (s. Antwort zu Frage 1) die allein auf Dolmetscher anfallenden Kosten nicht getrennt ermittelt werden, weil hierfür eine Durchsicht der einzelnen Verfahrensakten erforderlich gewesen wäre. Für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Venrualtungsgerichtsbarkeit sowie die Sozialgerichtsbarkeit konnten aufgrund der geringeren Fallzahlen die auf die Dolmetscher entfallenden Kosten durch Einsicht der den Buchungsvorgängen zugrunde liegenden Verfahrensakten ermittelt werden. Es ergeben sich folgende Zahlungen: Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow 2016 16.282,45 € Arbeitsgerichte 1.485,96 € Finanzgericht 15.203,48 € Sozialgerichte 162.326,23 €. Verwaltungsgerichte Seite 6 von 6 2017-03-06T15:20:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes