STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Lcr= Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8438 Thema: Einstellungen Justiz und Verwaltung 2015 und 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Einstellungen erfolgten im Freistaat Sachsen in den höheren Dienst und ins Richteramt im Jahr 2015 und 2016? (Bitte nach Alter zum Zeitpunkt der Einstellung und Jahren aufschlüsseln) Frage 2: Welchen Notendurchschnitt hatten die in den Jahren 2015 und 2016 eingestellten Bewerber in den höheren Dienst und ins Richteramt? (Bitte entsprechend Studiengang ordnen und zwischen höherem Dienst und Richteramte im Fachbereich Rechtswissenschaft unterscheiden ) Frage 3: In welchen Bundesländern haben die 2015 und 2016 im Freistaat Sachsen in den höheren Dienst oder ins Richteramt eingestellten Personen ihre Befähigung zum höheren Dienst bzw. Richteramt erworben ? (Bitte die Antwort nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln ) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Zur Beantwortung der Fragen 1 und 3 wird auf die Anlage 1 und zur Beantwortung der Frage 2 auf die Anlage 2 verwiesen. Ergänzend wird dazu angemerkt: Lediglich das Sächsische Staatsministerium der Justiz nahm in den Jahren 2015 und 2016 Einstellungen ins Richteramt vor. Diese Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-1053/5/34 Dresden, März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 77 •1Freistaat SACHSEN Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMVVK) hat bei der Ermittlung der Daten lediglich das Verwaltungspersonal für das SMVVK und die Einrichtungen im Geschäftsbereich erfasst. Das wissenschaftliche und künstlerische Personal im Geschäftsbereich des SMVVK wurde nicht berücksichtigt. Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/2339 verwiesen. Im übrigen wird von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes konnte die Frage 2 betreffend des Notendurchschnitts und die Frage 3 für den Schulbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus nicht beantwortet werden. Die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage notwendigen Daten werden statistisch nicht erfasst. Die Informationen können nur den Personalakten entnommen werden. Dies ist innerhalb des vorgegebenen Zeitraums mit Blick auf die aktuelle Personalausstattung und Arbeitsbelastung der Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur nicht möglich. Ausgehend von einem Arbeitsaufwand von fünf Minuten pro Personalakte wären bei 1339 zu sichtenden Personalakten 112 Stunden für den Gesamtaufwand zu veranschlagen. Somit wären in der Sächsischen Bildungsagentur drei Vollzeitäquivalente eine Woche ausschließlich mit dieser Aufgabe beschäftigt. Darüber hinaus stehen der Beantwortung der Kleinen Anfrage - so konkret wie sie gestellt wurde - Rechte Dritter sowie gesetzliche Regelungen im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Mit den Fragen werden Auskünfte zu Inhalten aus einer Personalakte begehrt. Der Auskunftserteilung steht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf) entgegen . Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht der Bediensteten auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Die erforderliche Abwägung zwischen dem Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Fragen und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bediensteten fällt zugunsten des Grundrechts und zu Lasten des Fragestellers aus. Aus diesem Grunde wurden fachspezifische Studiengänge und Studiengänge, die als Notendurchschnitt ein Prädikat, wie z. B. „mit Auszeichnung", „sehr gut" etc. auswiesen, nicht erfasst, um Rückschlüsse auf die betroffenen Personen zu vermeiden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die oben aufgeführten Gründe hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder eines Ausschusses bzw. mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Darüber hinaus steht der Beantwortung § 115 Abs. 3 Sächsisches Beamtengesetz entgegen . Danach dürfen Auskünfte aus einer Personalakte an Dritte nur mit Einwilligung des Beamten erteilt werden, es sei denn die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen eines Dritten erfordert die Auskunftserteilung zwingend. Zwar handelt es sich bei dem parlamentarigchen Fragerecht um ein berechtigtes Interesse Dritter im Sinne dieser Norm. Die AbWägyng dieses Interesses mit dem Interesse an der Vertraulichkeit der in der Personalakte enthaltenen Informationen ergibt aber aus den oben aufgeführten Gründen , dass/das Interesse des Abgeordneten hier nicht höher zu bewerten ist. Mitifreuridlichen Grüßen Ma us Ulbig Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/8438 Neueinstellungen Alter zum in den höheren Dienst ins Richteramt Jahr Zeitpunkt der Einstellung Anzahl der Angabe des Bundeslandes, wo die Anzahl der Angabe des Bundeslandes, wo die (nach Jahre) Einstellungen Befähigung erworben wurde. Einstellungen Befähigung erworben wurde. Frage 1 Frage 3 Frage 1 Frage 3 20-29 216 29x Sachsen 24 16x Sachsen 3x Sachsen-Anhalt lx Bayern lx Brandenburg 3x Berlin/Brandenburg 183x k. E. 3x Sachsen-Anhalt lx Thüringen 30-39 252 69x Sachsen 13 7x Sachsen 2x Baden-Württemberg 2x Berlin/Brandenburg 3x Hessen lx Hamburg 3x Sachsen-Anhalt 2x Hessen 3x Berlin lx Thüringen 3x Bayern lx Hessen/Nordrhein-Westfalen lx Hochschule im Ausland 3x Brandenburg 4x Thüringen lx Niedersachsen 2x Ausland 157x k. E. 40-49 109 29x Sachsen 2x Hamburg 5x Bayern 4x Sachsen-Anhalt 3x Berlin lx Mecklenburg -Vorpommern lx Brandenburg 5x Niedersachsen 2015 2x Baden-Württemberg lx Bremen lx Freie Hansestadt Bremen/Bayern lx Bayern/Sachsen 54x k. E. 50-59 61 5x Bayern lx Hamburg lx Bulgarien lx Niederlande 2x Schleswig-Holstein 2x Berlin lx Thüringen . lx Niedersachsen lx Saarland 2x Baden-W ürttemberg 2x Rheinland-Pfalz lx Hessen 10x Sachsen 2x Mecklenburg -Vorpommern 6x Nordrhein-Westfalen 23x k.E. 60 und älter 39 lx Baden-Württemberg 3x Sachsen lx Berlin lx Rheinland-Pfalz lx Niedersachsen 32x k. E. 20-29 388 33x Sachsen 31 26x Sachsen 2x Berlin lx Baden-Württemberg lx Nordrhein-Westfalen lx Berlin/Brandenburg 2x Bayern lx Sachsen-Anhalt lx Schleswig-Holstein 2x Thüringen 3x Thüringen lx Niedersachsen lx Rheinland-Pfalz 4x Sachsen-Anhalt lx Bremen lx Hessen 338x k. E. Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/8438 30-39 474 57x Sachsen 27 14x Sachsen lx Baden-Württemberg lx Baden-Württemberg lx Nordrhein-Westfalen lx Hamburg 3x Hessen 3x Hessen 9x Niedersachsen lx Niedersachsen 2x Mecklenburg -Vorpommern lx Nordrhein-Westfalen 2x Thüringen lx Schleswig-Holstein 3x Berlin 5x Thüringen lx Hamburg 5x Sachsen-Anhalt lx Brandenburg 2x Bayern lx Saarland 386x k. E. 2016 40-49 144 lx Sachsen-Anhalt 3 2x Baden-Württemberg lx Mecklenburg -Vorpommern lx Bayern lx Hamburg lx Baden-Württemberg 2x Bayern 3x Thüringen lx Hessen lx Bayern/Nordrhein-Westfalen 2x Nordrhein-Westfalen lx Niederlande lx Brandenburg/Sachsen 2x Berlin 34x Sachsen lx Rheinland-Pfalz 92x k. E. 50-59 55 3x Baden-Württemberg lx Thüringen 2x Sachsen-Anhalt 2x Niedersachsen 3x Nordrhein-Westfalen 7x Sachsen 37x k. E. 1 1 60 und älter 43 lx Sachsen lx Ausland 41x k. E. k. E. - keine Erkenntnisse Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/8438 Jahr 2015 Neueinstellungen In den höheren Dienst ins Richteramt Bezeichnung des Studienganges IfF Rechtswissenschaften Geoinformation und Management Angewandte Medienforschung Politik und Verfassung Verkehrswirtschaft Verkehrsingenieurwesen Geotechnik und Bergbau Mittlere und Neuere Geschichte Masterstudiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien Politikwissenschaften Forstreferendariat Informations- und Kommunikationstechnik Information and Communication Science Biologie Management natürliche Ressourcen Geodäsie Wirtschaftsingenieurwesen/Umwelttechnik Volkswirtschaftslehre Psychologie Höheres Lehramt für die Schulart Gymnasium/berufsbildende Schule Wasserwirtschaft Lebensmittelchemie Physikalische Technik Wirtschaftsinformatik Chemie Geographie Veterinärmedizin Geschichte Kunstgeschichte Forstwirtschaft Landwirtschaftsassessor Betriebswirtschaftslehre Medizin Angabe des Notendurchschnitts (in Punkten) (9,08) 2,40 3,30 1,20 1,40 2,20 1,60 1,40 1,60 1,00 2.45 1,70 1,30 1,10 1,90 2,30 2,10 1,40 1,00 k. E. 2,50 2,40 1,10 2,20 1,50 2,10 1,67 1,25 1,30 2,60 3,08 2,25 3,17 2x gut Elektrotechnik 2,13 Elektrotechnik und Informationstechnik 1,00 Verfahrenstechnik 1,90 Agrarwissenschaft 1,66 Europäisches Verwaltungsmanagement 1,40 Osteuropastudien 1,10 Wirtschaft und Recht 1,90 Kommunikationswissenschaft/Soziologie 3,30 Anglistik 1,70 Angewandte Linguistik/Kommunikationswissenschaften 1,30 Lehramt an Mittelschulen 2,10 Journalismus 2,56 Physik 1,50 Forstwissenschaften 2,00 Bauingenieurwessen 3,05 Kulturwissenschaften 1,25 Arbeits- und Sozialmedizin 1,00 Deutsch als Fremdsprache (Magister) 2,50 Deutsch als Fremdsprache (Master) 1,80 Ecology und Evolution k. E. Englisch & Deutsch 1,50 Versorgungs-und Umwelttechnik 2,10 I nformationstech nik/Prozessinformatik 1,90 Vermessungs- und Liegenschaftswesen 2,30 Werkstofftechnik 2,00 Kartographie 1,90 Geologie 1,50 Hydrologie 1,60 Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement 1,80 Politikwissenschaften 2,53 Public Health k. E. Neueste Geschichte/Politikwissenschaft 1,80 Mittlere und Neuere Geschichte 2,00 Kommunikationswissenschaft 2,70 Veterinärmedizin und Public Health 2,16 Philosophie 1,90 Bezeichnung des Studienganges 1.1" g 2 Angabe des Notendurchschnitts (in Punkten) Rechtswissenschaften (10,09) Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/8438 2016 Rechtswissenschaften (7,46) Geoinformatik 1,70 Referendariat Agrarwissenschaften/Garten bau 2,37 Referendariat Agrarwissenschaften/Tierproduktion 2,25 Hydrowissenschaften 1,90 Chemie- und Umweltingenieurwesen 2,00 Politik- und Sozialwissenschaften 1,50 Angewandte Geowissenschaften 2,40 Ökologische Landwirtschaft 2,00 Qualitätswissenschaften 2,00 Geowissenschaften 2,00 Agrawissenschaften 1,00 Forstwissenschaften 2,50 Hydrologie 2,00 Zell- und Molekularbiologie 1,00 Informatik 2,50 Geologie 1,53 Landschafts- und Freiraumplanung 2,00 Betriebswirtschaftslehre 2,28 Sicherheit und Gefahrenabwehr 1,90 Geschichtswissenschaften 1,10 Kunstgeschichte und Mittelalterliche Geschichte 1,30 Medizin 2,50 Psychologie 1,73 Veterinärmedizin 2,15 Kunstgeschichte 1,80 Information und Communication Science 1,30 Verkehrsingenieurwesen 2,23 Staats- und Wirtschaftswissenschaften 1,50 Geographie 2,17 Portugisisch 2,50 Soziologie 1,80 International Business and Economics 1,30 Europa -Studien Politik 1,50 Wirtschaftsingenieurwesen 2,00 Public Administration 1,60 Verwaltungswissenschaft 2,00 Wirtschaftswissenschaften 2,15 Politikwissenschaft 1,84 Naturwissenschaften Physik 2,00 Sozialmanagement 2,00 Publizistik- und Kommunikationswissenschaften 3,00 Communic,ation Management 1,80 Governance 1,30 Amerikanistik 1,70 Biochemie 1,20 Biologie 1,30 Erziehungswissenschaften 1,80 Geschichte, Interkulturelle Wissenskommunikation, 2,00 Politikwissenschaften Humanbiologie 1,50 Kommunikations- und Medienwissenschaft 1,20 Kultur 8, Management 1,70 Kulturwissenschaften 1,10 Medienkommunikation 1,10 Mittelständische Wirtschaft 2,30 Architektur 3,20 Biologie 1,30 Geoökologie 1,80 Sozialwesen 1,70 Forstwissenschaft, Holzwirtschaft 1,00 Sozialistische Betriebswirtschaft/Ingenieurökonomie Maschinenbau 2,00 Industrielle Elektronik k. E. Pädagogik 1,30 Volkswirtschaftslehre 1,50 Kommunikationspsychologie 1,90 Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung k. E. Erziehungswissenschaften 1,70 Rechtswissenschaften (9,76) k. E. - keine Erkenntnisse 2017-03-08T14:42:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes