STAATSMlNlSTFRlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/8443 Thema: Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen in der Landwirtschaft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Entsprechend eines Artikels der Freien Presse vom 02. Februar 2017 "Landwirte klagen über Auflagenflut" bereiten Landwirten nicht nur die große Menge bereits bestehender gesetzlicher Auflagen und Regelungen Sorgen, sondern immer wieder auch lückenhafte. Als Beispiel wurden fehlende Vorgaben für die Breite von Boxen für Sauen genannt, welche scheinbar trotz fehlender Regelungen von Veterinärtierärzten bemängelt wurden" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen wurden durch Veterinärämter in den Jahren 201 0 - 2016 jeweils festgestellt? (Bitte Nennung der Anzahl pro Jahresscheibe aufgeschlüsselt nach gehaltener Tierart) Frage 2: Welche Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen wurden in den Jahren besonders häufig festgestellt (bitte auch prozentuale Nennung ) und welche Maßnahmen außer Sanktionierung führt die Staatsregierung durch, um die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen zu fördern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Welche Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen durch die Veterinärämter in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils festgestellt wurden entnehmen Sie bitte den in der Anlage beigefügten Statistiken, die für die Berichtspflichten gegenüber der Kommission nach der Entscheidung 2006/778/EG über die Kontrollen in Nutztierbetrieben erstellt werden. Für das Jahr 2016 liegen die Daten noch nicht vor. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141-51-17/164 Dresden, 10. März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~SACHsEN Neben den Kontrollen und den Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen werden die Betriebe auch beraten. Die Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämter laden die Betriebe zu Gesprächen in ihre Ämter ein und informieren über die neuen Entwicklungen. Außerdem werden regelmäßig Gespräche mit den Verbänden geführt. Zu der in dem Zeitungsartikel angesprochenen Änderung der Rechtsprechung zur Gestaltung der Kastenstände im Deckzentrum wurde auf dem vom Landesamt für Landwirtschaft , Umwelt und Geologie durchgeführten Schweinetag "Wie weiter in der Schweinehaltung" am 25. Oktober 2016 vom SMS ein Vortrag über die Rechtslage und den Sachstand in der Kastenstandhaltung gehalten, der die Landwirte umfassend informierte . Frage 3: Gibt es in Sachsen Handlungsanweisungen oder anderweitige Vorgaben , wie breit die Boxen für Sauen sein dürfen und auf welcher Grundlage entscheidet ein Veterinärarzt, ob die Boxen für Sauen tierschutzgerecht sind? Handlungsanweisungen wie der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2016 zur Auslegung des § 24 Abs. 4 Nr. 2 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Praxis umgesetzt werden soll , werden derzeit bundesweit erarbeitet. Das SMS hat dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der Vertreter der Betriebe, des Landwirtschaftsressorts , des Schweinegesundheitsdienstes, der Tierseuchenkasse, der Veterinärämter und Wissenschaftler nach einer Lösung suchen. Außerdem hat die Amtschefkonferenz der Landwirtschaftsminister am 19.01.2017 beschlossen , eine länderoffene Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einzurichten. Diese soll "zeitnah einen konkreten Vorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Ausgestattung wirtschaftlich tragfähiger und tiergerechter Lösungen für die Tierhaltung in der Übergangsphase" erarbeiten. An dieser Arbeitsgruppe wird sich auch Sachsen beteiligen . Frage 4: Wie viele Verstöße aufgrund ungeeigneter und zu schmaler Boxen für Sauen sind der Staatsregierung in den Jahren 2010 - 2016 bekannt und welche Sanktionen und Anordnungen wurden in diesen Fällen festgelegt? Die der Staatsregierung bekannten Verstöße zur Thematik Kastenstand entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: Seite 2 von 3 Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl Kontrollen mit 1 0 0 3 Verstößen Maßnahmen Münd Ii- • Mängelbeehe Be- richt/Kontrolllehrung berichtmit Anordnung • schriftliche Belehrung • Beratung • Bericht/Protokoll • Ankündigung einer Nachkontrolle • 1-mal keine Maßnahme STAATSMlNlSTERl UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2014 2015 2016 0 3 4 • Bußgeldver- • 2-mal Mänfahren gelbericht/ • Mängelbe- Kontrollbericht /Kontroll- richt mit Anberichtmit ordnung Anordnung • Anhörung • Ordnungs- (OWIG) verfügung- • Bericht/Pro- Anordnung tokoll von Maß- • mündliche nahmen zur Anhörung Erfüllung der • Beratung Anford. des • mündliche §2 Belehrung TierSchG • schriftliche Belehrung • Bericht/Protokoll Frage 5: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse zu ähnlich ungenauen oder lückenhaften Regulierungen entsprechend des oben genannten Artikels vor und welche Maßnahmen hat die Staatsregierung unternommen, um den Bauern Rechtssicherheit in diesen Fragen zu geben? Wie der Artikel selbst schon beschreibt, sind nicht ausreichende gesetzliche Regelungen eher die Ausnahme. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zu ähnlich ungenauen oder lückenhaften Regulierungen vor. Mit freundlichen Grüßen J. l Barbara ~ Anlagen Statistiken über Kontrollen in Nutztierbetrieben Seite 3 von 3 FreistJ Jt SACHSEN Anlage 1 zur Drs . 6/8443 Seite 1 Bericht über Kontrollen in Sachsen für das Jahr 2010 gemäß Art. 8 der Entscheidung der Kommission (2006/778/EG) Tierkategorie Legehennen Q) Q) Cl Cl Cl t;:::: ]! c :ro Q.) ::::1 c ~ ro .... c +-' 2 ti Q.) Q.) "Qi ro ro !! .c s: Anzahl Haltungssystem ..c Jg Q.) Cl :ro "0 ..c Cl t;:: ..c c c ro 0> c Q) .... c ::x:: E Q) :::::1 cn Q) ..r::: Anzahl Tierkategorie ....... 0 ro 0> Ii= :Q (]) c ~ :::::1 ..r::: Q) .2 -.... c (J Q) c :ro ..r::: Q) Q) N 0> ::I w (9 (jj "S ""CO) Cf) cn ro Q. ::I _J .... c cn fi :r: iil ro I 1 Kontrollpflichtige Betriebe 6551 11436 2582 7961 76 4036 2046 8 536 2 Kontrollierte Betriebe 1160 514 188 349 11 235 152 1 52 3 Bertiebe ohne Beanstandung 1032 363 152 257 11 193 136 0 49 Zahl der Verstöße wegen 4 Personal 2 4 2 5 Kontrollen 8 6 6 2 1 6 Aufzeichnungen 80 29 8 32 8 8 1 7 Bewegungsfreiheit 7 10 2 1 1 8 Gebäude und Unterbringung 15 20 5 11 10 6 1 9 Automatische und mechanische Anlagen 2 10 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 11 13 6 3 6 2 11 Verstümmelungen 2 12 Zuchtmethoden 0 13 Verstoß A 45 32 11 15 11 4 1 14 Verstoß B 10 8 4 1 1 1 15 Verstoß C 12 12 1 1 (*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen Anlage 4 zur Drs. 6/8443 Seite 1 Bericht über Kontrollen in Sachsen für das Jahr 2013 gemäß Art. 8 der Entscheidung der Kommission (2006/778/EG) Tierkategorie Legehennen Cl Q) C) I+= Q) C) :!1) c ~ ..... Q) :l c (ij L.. c ~ :l Q) CiiQ> Q) -~ ..... !I) (ij ..... ..c Anzahl Haltungssystem .c ~
  • 'i= ~ ..c: ""C c: (ij Ul :(13 u c: Q) iil~ (f) ..!2 ""C 1ii "Qi 0 Q) :E (() C) ..... Ul -~ lL ::J c: ro 1 Kontrollpflichtige Betriebe 39 64 3 0 3.681 2.696 2 Kontrollierte Betriebe 18 26 1 0 656 305 3 Betriebe ohne Beanstandung 18 25 1 0 605 268 Zahl der Verstöße wegen 4 Personal 0 0 0 0 8 7 5 Kontrollen 0 0 0 0 11 7 6 Aufzeichungen 0 1 0 0 0 0 7 Bewegungsfreiheit 0 0 0 0 9 3 8 Besatzdichte 0 0 0 0 3 2 9 Gebäude und Unterbringung 0 0 0 0 20 6 10 Mindestbeleuchtung 0 0 0 0 1 4 11 Böden (für Schweine) 6 12 Einstreu 0 0 0 0 2 7 13 Automatische und mechanische Anlagen 0 0 0 0 0 5 14 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 0 0 0 0 19 17 15 Hämoglobinwert (Kälber) 0 16 Faserhaltiges Raufutter (Kälber und Sauen) 1 0 17 Verstümmelungen 0 0 0 0 8 3 18 Zuchtmethoden 0 0 19 Verstoß A 0 1 0 0 77 58 20 Verstoß B 0 0 0 0 2 5 21 Verstoß C 0 0 0 0 3 4 ·-- Anlage 6 zur Drs. 6/8443 Seite 2 Bericht über Kontrollen in Sachsen für das Jahr 2015 gemäß Art. 8 der Entscheidung der Kommission (2006/778/EG) '- ~ c w c .c w Qi Qi '-;ro E ~ w ~ c Cl Cl c w c ~ E w :::J :Q (/) w ..c Anzahl Tierkategorie ..__,0 C1l Cl <+= w c ::::::1 ..c w .2 c "N .... c (.) w :(1) ..c w w Cl) N Cl :::::1 UJ <.9 Qi "5 ""CO) (/) C1l c... .... c (/) :::::1 .....J I-il:: :::::1 C1l C1l I 1 Kontrollpflichtige Betriebe 5.619 8.362 1.850 3.710 59 3.506 1.767 4 435 2 Kontrollierte Betriebe 930 526 179 232 9 189 111 1 34 3 Betriebe ohne Beanstandung 849 476 162 224 9 182 109 3 32 Zahl der Verstöße wegen 4 Personal 7 3 2 1 0 1 0 0 0 5 Kontrollen 19 13 2 2 0 1 0 0 1 6 Aufzeichnungen 1 1 5 1 0 0 0 0 0 7 Bewegungsfreiheit 9 6 1 0 0 0 1 0 0 8 Gebäude und Unterbringung 39 12 5 4 0 4 1 1 1 9 Automatische und mechanische Anlagen 5 0 0 1 0 1 1 0 0 10 Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe 28 26 5 2 0 2 0 0 0 11 Verstümmelungen 1 0 0 0 0 1 1 0 0 12 Zuchtmethoden 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 Verstoß A 116 51 16 9 0 7 1 1 2 14 Verstoß B 18 5 3 0 0 0 0 0 0 15 Verstoß C 6 17 1 2 0 3 3 0 0 (*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen I 2017-03-10T11:04:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes