STAATSMINISTERIUM DES INNERN teigS Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8565 Dresden, v. Februar 2015 L \ Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/845 Thema: Bombendrohung gegen die Veranstaltung „offen für alle“ des Vereins „Dresden - place to be“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Einige Medien berichten von einer Bombendrohung gegen das Konzert .offen für alle‘ am 26. Januar 2015 auf dem Neumarkt in Dresden. Als Mittel der Drohung liegt offenbar ein entsprechender Brief vor. Quelle: https://mopo24.de/nachrichten/bombendrohung-qegenneumarkt -konzert-4181 “ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist der konkrete Wortlaut des Briefes? Der in der Kleinen Anfrage angesprochene Brief ist als wesentliches Beweismittel Bestandteil eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen Bedrohung. Der Mitteilung des konkreten Wortlauts des Briefs steht § 353d Nr. 3 StGB entgegen. Danach ist es strafbar, die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens ganz oder im wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Unter „andere amtliche Schriftstücke“ im Sinne dieser Vorschrift werden nach der Rechtsprechung nicht nur Schriftstücke öffentlicher Behörden, sondern auch Urkunden Privater erfasst, soweit sie für Zwecke des Strafverfahrens Bestandteil der Ermittlungsakte geworden sind. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Frage 2: Welche Inhalte des Briefes führten zu der Einschätzung, dass von „keiner Ernsthaftigkeit“ der Drohung ausgegangen werden konnte? STAATSMINISTERIUM DBS INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Kann man dem Brief eine politische Motivation des Täters entnehmen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Inhalt des Briefes und ein mögliches Motiv des Täters sind Bestandteil der Ermittlungen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche weiteren Straftaten gegen die Versammlung bzw. gegen Teilnehmerinnen der Veranstaltung „offen für alle“ wurden festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Tatvorwurf, ermittelte Personenzahl, Ort, Datum und Uhrzeit der Feststellung) Es wurden keine weiteren Straftaten im Sinne der Fragestellung registriert. Frage 5: de der Veranstalter über diese Drohung in Kenntnis geDie folizeidirektion Dresden setzte den Veranstalter telefonisch in Kenntnis. Seite 2 von 2