STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8451 Thema: Sächsischer Autohandel mit Bezug zur Organisierten Kriminalität Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Staatsregierung bekannt, ob in Strafverfahren die einen Bezug zur Organisierten Kriminalität aufweisen auch Personen Tatverdächtige sind, die einen in Sachsen angemeldeten Autohandel betreiben oder dort Angestellte sind? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der OK- Strafverfahren mit Bezug zu Personen die in Sachsen ein Autohandelsgewerbe angemeldet haben bzw. dort Arbeitnehmer sind für die Jahre 2006 — 2016) Frage 2: Wie häufig gab es in Strafverfahren die einen Bezug zur Organisierten Kriminalität aufwiesen eine indirekte Verbindung zum Autohandel in Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren 2006 — 2016 und Art und Weise der Verbindung, bspw. über Käufer, Immobilien etc.) Frage 3: In wie vielen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Personen die in Sachsen ein Autohandelsgewerbe angemeldet haben eingeleitet und wie häufig wurden gegen diese gewerberechtliche Untersagungen ausgesprochen? (Bitte aufschlüsseln nach Grund für die Durchführung der Owi-Verfahren bzw. Untersagungen und nach Jahren 2006 — 2016) Frage 4: In wie vielen Fällen und mit welchen Ergebnissen wurde gegen Personen die in Sachsen ein Autohandelsgewerbe angemeldet haben wegen einer fehlenden Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis bei deren Mitarbeitern oder ihnen selbst ermittelt? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2006 — 2016) 741,g Freistaat e2:7z SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/21/37 Dresden, Iv März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort der Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. -,zw i Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Sächsische Staatsregierung führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung zu Frage 1. Zu den durch die sächsische Polizei geführten OK -Verfahrenskomplexen wird nicht statistisch erfasst, welche Berufe die Tatverdächtigen ausüben, bei welchen Firmen oder Unternehmen diese beschäftigt sind oder ob sie ein Gewerbe angemeldet haben. Im Zeitraum 2006 bis 2015 wurden insgesamt 1.742 Tatverdächtige in 162 OK- Verfahrenskomplexen erfasst. Für 2016 ist die Auswertung der OK-Verfahren noch nicht abgeschlossen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage allein für den Zeitraum 2006 bis 2015 müssten alle 162 OK -Verfahrenskomplexe im Sinne der Fragestellung händisch ausgewertet werden. Bei den OK -Verfahrenskomplexen handelt es sich regelmäßig um umfangreiche Ermittlungsverfahren, die mehrere Aktenordner umfassen. Wenn man einen Zeitansatz von 60 Minuten für die Auswertung eines OK- Verfahrenskomplexes ansetzt, wären dies 162 Stunden bzw. über vier Wochen für die Auswertung aller OK -Verfahrenskomplexe. Darüber hinaus handelt es sich bei den Tatverdächtigen im Bereich der OK in der Regel um Personen, die fest im kriminellen Milieu verankert und mit mehreren Vorgängen erfasst sind. Wenn man einen Zeitansatz von zehn Minuten für die Prüfung eines Tatverdächtigen ansetzt, wären weitere 290 Stunden bzw. über sieben Wochen für die Auswertung erforderlich. Das für diese Auswertung erforderliche Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Die Sächsische Staatsregierung führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung zu Frage 2. Wie häufig es in OK -Verfahrenskomplexen eine indirekte Verbindung zum Autohandel in Sachsen gab, wird statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage zu möglichen indirekten Verbindungen Organisierter Kriminalität zum Autohandel in Sachsen müssten alle 162 OK -Verfahrenskomplexe im Sinne der Fragestellung händisch ausgewertet werden. Insoweit wird auf die Ausführungen im vorhergehenden Absatz verwiesen. Seite 2 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaate SACHSEN Unabhängig davon ist der Begriff der „indirekten Verbindung" nicht hinreichend definiert und insofern unbestimmt, sodass eine Auswertung allein wegen der fehlenden begrifflichen Eindeutigkeit als nicht zielführend bewertet wird. Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine statistischen Angaben vor, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren in den Jahren 2006 bis 2016 gegen Personen, die in Sachsen ein Autohandelsgewerbe angemeldet haben, eingeleitet wurden. Ebenso liegen keine statistischen Angaben vor, wie viele gewerberechtliche Untersagungen gegen diesen Personenkreis ausgesprochen wurden. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten alle Ordnungswidrigkeiten einer Einzelfallprüfung unterzogen werden, ob es sich dabei um Ordnungswidrigkeitsverfahren im Sinne der Fragestellungen handelt . Allein für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 wären dies z. B. für eine der sächsischen Großstädte etwa 11.500 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ein Zeitansatz lässt sich bei der Vielzahl der Ordnungswidrigkeiten im angefragten Zeitraum seriös nicht abschätzen, der Aufwand wäre jedoch immens. Das für diese Recherchen erforderliche Personal stünde dann für Kernaufgaben nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Verwaltung nicht zu leisten ist. Verstöße im Sinne der Frage 4 betreffen einerseits Straftaten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz , andererseits nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit . Eine Recherche im polizeilichen Datensystem PASS ergab für das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz keine Einträge und gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit 137 Verfahren. Eine Auskunft im Sinne der Anfrage bedarf einer Einzelfallauswertung . Die dazu erforderliche Bearbeitungszeit von mindestens 30 Minuten je Verfahren ergibt eine Gesamtbearbeitungszeit von über 68 Stunden und somit von fast zwei Wochen für die Auswertung aller Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Das für diese Auswertung erforderliche Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Unabhängig davon, könnte die sächsische Polizei die Frage nur teilweise beantworten, da die Bekämpfung der Schwarzarbeit Hauptaufgabengebiet der Zollverwaltungen ist und nur in Einzelfällen bei der Polizei zu Anzeige gelangen. Vor diesem Hintergrund wären auch die hier auszuwertenden Daten nicht aussagekräftig. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM ' "-c" Freistaat DES INNERN c'm SACHSEN Frage 5: Welche Nationalitäten haben die Personen, die in Sachsen ein Gewerbe zum Autohandel angemeldet haben? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2006— 2016) Der Slichsischen Staatsregierung liegen dazu keine statistischen Angaben vor. Das für die ArjmeId1ng eines Gewerbes zu verwendende Formular beinhaltet kein Feld, in dem Anga en i.Jr-Nationalität des anmeldenden Gewerbetreibenden anzugeben sind. /Mit frluRdlichen Grüßen I 1 I • J\ Ma us Ulbi \ Seite 4 von 4 2017-03-09T09:42:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes