STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 |01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon; 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/846 Thema: Kostenübernahme für Schadensbeseitigung an sanierten Halden in der Kommune Freital (Landkreis sächsische Schweiz - Osterzgebirge) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/27 Dresden, / V" f u Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Starkregen im Mai des Jahres 2014 verursachten an den frisch sanierten ehemaligen WISMUT-Halden im Saugrund der Großen Kreisstadt Freital erhebliche Schäden. Für den Beginn der Schadensbeseitigung stellte die Kommune Freital außerplanmäßig 320.000 Euro aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: r Zertifikat seit 2006 audit berufundfamilic Vorbemerkung: Durch die benannten Starkniederschlagsereignisse wurden Halden des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Mitleidenschaft gezogen. Frage 1: Für welche Geldbeträge waren die betroffenen durch Starkregen geschädigten Halden jeweils wann saniert worden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Die Kettenberghalde wurde mit Gesamtkosten von 550.000 € im Zeitraum von Oktober 2012 bis Oktober 2013 saniert. Die Paul-Berndt-Halde wurde Außenstelle: mit Gesamtkosten von 2.650.000 € im Zeitraum von November 2013 bis Hoyerswerdaerstraße 1 . | . „ . . . , 01097 Dresden November 2014 saniert. Frage 2: Welche Behörden des Freistaates haben im Zuge der Sanierung weiche Planungsvorgaben für etwaige Starkregenereignisse gemacht und kontrolliert (Auflistung der Behörden und Sicherheitsvorgaben bzw. -kontrollen erbeten.) www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACH SEM Im Rahmen des EFRE-Vorhabens 3.7 der Förderperiode 2007 - 2013 wurden sowohl die Kettenberghalde als auch die Paul-Berndt-Halde unter Federführung des Sächsischen Oberbergamtes auf der Grundlage von Planungen nach den allgemein anerkannten Regeln zum Stand der Technik saniert. Grundsätzlich waren im Rahmen der Genehmigungsplanung das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Umwelt-, Natur- und Bodenschutz, Forst), die Landesdirektion Dresden sowie die Strahlenschutzabteilung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beteiligt. Eine Kontrolle der Arbeiten erfolgte wöchentlich durch das Sächsische Oberbergamt im Rahmen der Bauberatungen und darüber hinaus durch das vom Sächsischen Oberbergamt für die Bauüberwachung gebundene Ingenieurbüro. Frage 3: Wie bewertet die Regierung die Ursachen und das Ausmaß der entstandenen Schäden? Die Schäden resultieren aus unvorhersehbaren Naturereignissen. Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Frage 4: Welche Gesamtkosten resultierten nach Kenntnis aus den Schäden für welche Beteiligten? Die Stadt Freital hat eine Schadensermittlung (Juli 2014) und eine Vorplanung (September 2014) beauftragt, in der Schäden objektbezogen aufgelistet sind. Für die Schadensbeseitigung der Objekte „Altablagerung an der Paul-Berndt-Halde“, „Kettenberghalde“ und „ehemaliger Schlammteich 1“ wurden Gesamtkosten in Höhe von 326.777,62 € ermittelt. Grundsätzlich werden Schäden innerhalb des Baustellenbereiches vom Sanierungsunternehmen in Eigenverantwortung beseitigt. Im kausalen Zusammenhang mit der Baustellenführung stehende Schäden an benachbarten Objekten/Anlagen wurden nach Prüfung und Ausschluss der Unternehmensverantwortung durch das Sächsische Oberbergamt als Auftraggeber für diese Sanierungsmaßnahmen getragen. Die Schadensbeseitigung durch das Sächsische Oberbergamt konnte ohne Zusatzkosten erfolgen. Frage 5: In welchem Umfang wird sich die Staatsregierung an der Übernahme der durch die Stadt Freital vorausgelegten Kosten beteiligen oder auf einen Kostenersatz gegenüber der Stadt Freital gegenüber welchen Dritten hinwirken? Für die Schadensbeseitigung der Objekte „Altablagerung an der Paul-Berndt-Halde“, „Kettenberghalde“ und „ehemaliger Schlammteich 1“ hat die Stadt Freital mit Datum vom 9. Dezember 2014 einen Zuwendungsantrag auf Basis der Förderrichtlinie „Boden- und Grundwasserschutz - BuG“ des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bei der Landesdirektion Sachsen gestellt und Zuwendungen in Höhe von 75 % der Gesamtkosten beantragt. Der Antrag befindet sich noch in Bearbeitung. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UNO VERKEHR Freistaat SACHSEN Für die Schadensbeseitigung an der „Altablagerung an der Paul-Berndt-Halde“ wurde der Stadt Freital ein vorzeitiger förderunschädlicher Baubeginn mit Bescheid vom 24. Juli 2014 erteilt. Mit freundlichen Grüßen