SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8462 Thema: Einstellung von Juristen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wurden sowohl befristete und unbefristete Einstellungen als auch Versetzungen aus anderen Bundesländern und Geschäftsbereichen seit 2006 berücksichtigt . Es ist zu beachten, dass die übermittelten Daten soweit wie möglich dem aktuell verwendeten elektronischen Personalverwaltungssystem (PVS) entnommen wurden. Dabei ist nicht gänzlich auszuschließen, dass Rechtsassessoren nicht berücksichtigt wurden, die bis Ende 201 O ausgeschieden sind. Nach Abschnitt G Ziffer 1 Nr. 3 i.V.m. Nr. 1 VwV PersAktenB sind automatisiert gespeicherte Personaldaten bereits dann zu löschen, wenn sie für Zwecke der Personalverwaltung und -Wirtschaft nicht mehr benötigt werden und wenn die Daten auch in der Personalakte enthalten sind. Im Rahmen der Erarbeitung des ressortübergreifenden PVS-Löschkonzeptes wurde in Abschnitt II Ziffer 3 entschieden, dass Daten für etwaige Versorgungsverfahren nicht vorrätig gehalten werden müssen, sondern eine Löschung grundsätzlich nach sechs Jahren, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Person aus der Behörde Seite 1 von 6 Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-445/17 Dresden, ~ . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen .de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvp de STAATSMlNISTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN ausscheidet, erfolgen kann. Aus diesem Grund könnten Daten von Juristen, die bis Ende 2010 ausgeschieden sind, bereits gelöscht und daher unberücksichtigt geblieben sein . Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Aufbewahrungsfristen für Personalakten gemäß Nr. 4.1 der VwV Personalakten angestellter Juristen, die bis Februar 2012 ausgeschieden sind, gegebenenfalls keine Berücksichtigung bei der Datenerhebung fanden. Der Universität Leipzig war eine Zuarbeit innerhalb der Frist nicht möglich. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes konnten die Fragen für den Bereich der Universität Leipzig nicht beantwortet werden. Die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage notwendigen Daten wurden an dieser Einrichtung nicht elektronisch erfasst. Zur Datenerhebung müssten Personalakten händisch ausgewertet werden. Im Rahmen der Schätzung des zeitlichen Aufwandes wären zehn Minuten für die notwendige händische Sichtung pro Akte anzusetzen. Bereits die Ermittlung der Zahl der auszuwertenden Akten bzw. die Eingrenzung auf einzelne Bereiche bzw. Fallgruppen begegnet jedoch Schwierigkeiten. Da die Einstellung von Rechtsassessoren grundsätzlich in allen Struktureinheiten der Universität (Fakultäten , zentralen Einrichtungen, Stabsstellen, Zentralverwaltung) möglich ist, können einzelne Bereiche nicht ausgeschlossen werden . Ebenso beschränkt sich die Einstellung von Volljuristen an der Universität Leipzig nicht auf die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2 (ehemals höherer Dienst). Unter Berücksichtigung des Personalbestandes der Seite 2 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Universität Leipzig (ca. 4.000 Mitarbeiter) sowie der jährlichen Fluktuation (ca. 500 Mitarbeiter pro Jahr) ist für die Universität Leipzig eine vollständige Antwort auf die Fragen innerhalb der vorgegeben Zeitspanne nicht leistbar. Frage 1: Wie viele Rechtsassessoren wurden unmittelbar nach der erfolgreich im Freistaat Sachsen bestandenen Zweiten Juristischen Staatsprüfung seit 2006 in den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen übernommen? (Bitte die Antwort nach Jahrgängen, Anzahl und Geschlecht aufschlüsseln) Die Anzahl der Rechtsassessoren, die nach der im Freistaat Sachsen bestandenen Zweiten Juristischen Staatsprüfung seit 2006 in den öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen übernommen wurden, kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden . Dabei ist zu beachten, dass lediglich Einstellungen als unmittelbar berücksichtigt wurden , bei denen der Rechtsassessor zwischen dem Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und der Einstellung keiner anderen Beschäftigung nachgegangen ist. Zeitlich war lediglich von einem Abstand von allenfalls wenigen Tagen auszugehen. Anzahl der unmittelbar eingestellten Rechtsassessoren mit im Freistaat Sachsen bestandener Zweiten Juristischen Staatsprüfung Jahr männlich weiblich lnsQesamt 2006 1 0 1 2007 1 1 2 2008 1 0 1 2009 0 1 1 2010 0 4 4 2011 0 1 1 2012 0 1 1 2013 1 1 2 2014 1 2 3 2015 1 0 1 2016 0 0 0 2017 0 0 0 Seite 3 von 6 Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Wie viele Rechtsassessoren wurden unmittelbar nach der erfolgreich im Freistaat Sachsen bestandenen Zweiten Juristischen Staatsprüfung seit 2006 in den sächsischen Justizdienst als Richter auf Probe eingestellt? (Bitte nach Anzahl und Geschlecht unter Angabe von Examensnoten für das 1. und das 2. Staatsexamen pro Jahr aufschlüsseln) Zu dieser Frage wird Fehlmeldung erstattet. Einstellungen werden dabei nur dann als unmittelbar angesehen, wenn bei denen der Rechtsassessor keiner anderen Beschäftigung zwischen dem Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und der Einstellung nachgegangen ist. Darüber hinaus war zeitlich lediglich von einem Abstand von allenfalls wenigen Tagen auszugehen. Da ein Verfahren zur Einstellung eines Richters auf Probe in jedem Fall mit einer amtsärztlichen Untersuchung und der Vorlage eines Führungszeugnisses verbunden ist, dauert dieses einige Wochen bis Monate, sodass keine unmittelbare Einstellung gemeldet werden kann. Frage 3: Wie viele Rechtsassessoren, die ihre Zweite Juristische Staatsprüfung in einem anderen Bundesland erfolgreich bestanden haben, wurden seit 2006 in den öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen eingestellt? Die Anzahl der Rechtsassessoren, die ihre Zweite Juristische Staatsprüfung in einem anderen Bundesland erfolgreich bestanden haben und seit 2006 in den öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen eingestellt wurden, kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Die Personen wurden dabei nach Anzahl und Geschlecht pro Jahr aufgeschlüsselt. Hierbei wurden sämtliche Einstellungen in den öffentlichen Dienst berücksichtigt. Folglich beinhaltet die Übersicht auch die von einem anderen Bundesland oder aus einem anderen Geschäftsbereich übernommenen Staatsanwälte sowie Beamte und Beschäftigte der Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2 (ehemals höherer Dienst). Dabei kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass es in den Fällen zu Doppelzählungen Seite 4 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ gekommen ist, in denen Juristen seit 2006 in mehrere Geschäftsbereiche eingestellt wurden. Ebenfalls enthalten sind die eingestellten Richter auf Probe, die zusätzlich in der Tabelle zu Frage 4 erfasst sind. Anzahl der in den öffentlichen Dienst eingestellten Rechtsassessoren, die ihre Zweite Juristische Staatsprüfung in einem anderen Bundesland bestanden haben Jahr männlich weiblich lnsQesamt 2006 7 3 10 2007 9 5 14 2008 10 6 16 2009 13 4 17 2010 8 9 17 2011 11 18 29 2012 11 15 26 2013 17 26 43 2014 14 15 29 2015 14 16 30 2016 16 19 35 2017 1 3 4 Frage 4: Wie viele Rechtsassessoren, die ihre Zweite Juristische Staatsprüfung in einem anderen Bundesland erfolgreich bestanden haben, wurden seit 2006 in den sächsischen Justizdienst als Richter auf Probe eingestellt? (Bitte nach Anzahl und Geschlecht unter Angabe von Examensnoten für das 1. und das 2. Staatsexamen pro Jahr aufschlüsseln) Die Anzahl der Rechtsassessoren, die ihre Zweite Juristische Staatsprüfung in einem anderen Bundesland erfolgreich bestanden haben und seit 2006 in den sächsischen Justizdienst als Richter auf Probe eingestellt wurden, kann der anliegenden Übersicht entnommen werden. Sofern Notenstufen angegeben wurden, handelt es sich um die Gesamtnote gemäß § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung. Seite 5 von 6 Frage 5: STAATSMlNlSTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Wie viele Absolventen eines Referendarjahrgangs werden derzeit nach der im Freistaat Sachsen erfolgreich bestandenen Zweiten Juristischen Staatsprüfung in den sächsischen Justizdienst und in den öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen aufgenommen und wie hat sich diese Anzahl seit 2006 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahrgängen und Justizdienst bzw. öffentlichen Dienst aufschlüsseln und die Anzahl in absoluten Zahlen als auch in Prozentzahlen angeben ) Die Anzahl der Absolventen (absolut und prozentual), die ihre Zweite Juristische Staatsprüfung seit 2006 im Freistaat Sachsen erfolgreich bestanden haben und in den sächsischen Justizdienst und in den öffentlichen Dienst eingestellt wurden, kann der anliegenden Tabelle entnommen werden. Die in der Übersicht aufgeführten Absolventenzahlen enthalten nicht die Prüfungsteilnehmer , die als Notenverbesserer an der Prüfung teilgenommen haben. Prüfungsteilnehmer , die als Notenverbesserer an der Prüfung teilnehmen, haben die Zweite Juristische Staatsprüfung schon erfolgreich absolviert und sind daher in der Tabelle bereits (als Erstableger) erfasst. Eine nochmalige Erfassung in der Tabelle (als Notenverbesser ) würde zu einer Doppelzählung von Absolventen führen und daher die erfragten Prozentzahlen unzutreffend wiedergeben. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 1 Tabelle zu Frage 4 1 Tabelle zu Frage 5 Seite 6 von 6 Anlage 1 Thema: Einstellung von Juristen Jahr Anzahl der als Richter auf Probe eingestellten Rechtsassessoren mit in einem anderem Bundesland bestandener Zweiten Juristischen Staatsprüfung davon männlich davon weiblich Note im Ersten Staatsexamen Note im Zweiten Staatsexamen 2006 3 2 1 befriedigend: 3 vollbefriedigend: 3 2007 3 3 0 vollbefriedigend: 1gut: 2 vollbefriedigend: 1 gut: 1 sehr gut: 1 2008 4 2 2 befriedigend: 3gut: 1 vollbefriedigend: 3 gut: 1 2009 3 3 0 vollbefriedigend: 3 befriedigend: 1vollbefriedigend: 2 2010 1 0 1 vollbefriedigend: 1 gut: 1 2011 9 4 5 vollbefriedigend: 9 befriedigend: 1 vollbefriedigend: 7 gut: 1 2012 14 6 8 vollbefriedigend: 12gut: 2 vollbefriedigend: 13 gut: 1 2013 8 2 6 vollbefriedigend: 7gut: 1 vollbefriedigend: 8 2014 15 7 8 befriedigend: 3vollbefriedigend: 12 befriedigend: 6 vollbefriedigend: 9 2015 13 8 5 befriedigend: 4 vollbefriedigend: 5 gut: 4 befriedigend: 1 vollbefriedigend: 10 gut: 2 2016 16 10 6 befriedigend: 1 vollbefriedigend: 13 gut: 2 befriedigend: 3 vollbefriedigend: 10 gut: 3 2017 2 0 2 vollbefriedigend: 2 vollbefriedigend: 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD); Drs.-Nr.: 6/8462 Frage 4: Wie viele Rechtsassessoren, die ihre Zweite Juristische Staatsprüfung in einem anderen Bundesland erfolgreich bestanden haben, wurden seit 2006 in den sächsischen Justizdienst als Richter auf Probe eingestellt? (Bitte nach Anzahl und Geschlecht unter Angabe von Examensnoten für das 1. und das 2. Staatsexamen pro Jahr aufschlüsseln.) Anlage 2 Thema: Einstellung von Juristen Referendarjahrgang Anzahl der Absolventen Einstellungen in den öffentlichen Dienst ohne Justizdienst Einstellungen in den öffentlichen Dienst prozentual Einstellungen in den Justizdienst (Richter und Staatsanwälte) Einstellungen in den Justizdienst prozentual 2006 347 25 7,20% 10 2,88% 2007 301 27 8,97% 10 3,32% 2008 236 22 9,32% 8 3,39% 2009 265 33 12,45% 12 4,53% 2010 215 35 16,28% 8 3,72% 2011 168 17 10,12% 11 6,55% 2012 148 19 12,84% 13 8,78% 2013 143 21 14,69% 11 7,69% 2014 178 7 3,93% 22 12,36% 2015 217 13 5,99% 23 10,60% 2016 209 5 2,39% 20 9,57% Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD); Drs.-Nr.: 6/8462 Frage 5: Wie viele Absolventen eines Referendarjahrgangs werden derzeit nach der im Freistaat Sachsen erfolgreich bestandenen Zweiten Juristischen Staatsprüfung in den sächsischen Justizdienst und in den öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen aufgenommen und wie hat sich diese Anzahl seit 2006 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahrgängen und Justizdienst bzw. öffentlichen Dienst aufschlüsseln und die Anzahl in absoluten Zahlen als auch in Prozentzahlen angeben.) KA6-8462 Anlage 1 6-8462 Anlage 2 6-8462 2017-03-09T10:11:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes