STAATSMìNISTERITJM DER JUSTIZ SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD- Fraktion Drs.-Nr.: 6/8463 Thema: Elektronisches Grundbuch Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Das Grundbuch wird mittlelweile elektronisch geführt. Es ist für den Nachweis des Eigentums an einem Grundstück unverzichtbar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Sicherungskopien des elektronischen Grundbuches gibt es an sächsischen Amtsgerichten? ln Sachsen werden zwei Sicherungskopien des elektronischen Grundbuchs vorgehalten. Davon eine in einer Backup-Umgebung an einem georedundanten Standort. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408-KLR-442t17 Dresden, ).ttiazzolz Hausanschrlft: Såchslsches Staatsml nisterium der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www justiz sachsen de/smj Verkehrsverbind ung: Zu erreichen mit Straße n ba h n lin ie n 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang firr el€klronisch signi€rte sowie fùr verschliiss€lte êl€ktronisch€ Dokum €ntê nur über das Elektronischê Gerichts- und V€Maltungspostf€ch; nåhere lnformalionen unter w€gvp d6 Seite 1 von 2 STAATSM INISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN ÐL\,IJMt*d -v Frage 2: Was ist bzw. wird mit den vormals auf Papier geführten Grundbüchern in Sachsen geschehen? Die Papiergrundbûcher werden vollständig bei den Amtsgerichten aufbewahrt. Frage 3: Falls die elektronischen Grundbücher vernichtet wlirden: a. lnwiefern ließen sich diese wiederherstellen? b. Welche Nachweise könnten Bürger erbr¡ngen, um ihr Eigentum zu belegen? Sollte das elektronische Grundbuch abhandenkommen oder zerstört werden, ließe es sich zunächst aus den beiden Sicherungskopien wiederherstellen. Sollten sowohl das elektronische Grundbuch als auch beide Sicherungskopien abhandenkommen oder zerstört werden, könnte das elektronische Grundbuch nach $ 148 der Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBI I S. 1114), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. November 2Q16 (BGBI. I S. 2591) geändert worden ist, i. V. m. der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden in der im BGBI. Teil lll, Gliederungsnummer 315-11-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBI I S. 1864) geändert worden ist, wiederhergestellt werden. Zur Beantwortung im Übrigen wird auf den lnhalt der vorbenannten Vorschriften verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2017-03-06T15:17:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes