SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8465 Thema: Rechtsreferendariat im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der Rechtsreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen absolvieren bzw. absolvierten, seit 2006 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahrgängen und Stammdienststellen aufschlüsseln ) Die Entwicklung der Anzahl der Rechtsreferendare im Freistaat Sachsen lässt sich einem Vergleich der jährlichen Einstellungszahlen entnehmen. In der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ist daher die Anzahl der Rechtsreferendare im Freistaat Sachsen, gegliedert nach Einstellungsjahrgang, Anzahl der Einstellungen je Einstellungsjahrgang und Verteilung der eingestellten Rechtsreferendare auf die einzelnen Stammdienststellen, dargestellt . Zur Beantwortung der Frage wird auf diese Tabelle verwiesen. Für die Stammdienststellen Bautzen und Zwickau sind Zahlen nur bis zum Jahr 2008 ausgewiesen, weil diese Stammdienststellen für die Ausbildung von Rechtsreferendaren ab 2009 geschlossen wurden. Seite 1 von 5 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1599 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de" Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-448/17 Dresden, 8. März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www justiz sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 •zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www egvp de Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN In welchen Bundesländern hatten die Rechtsreferendare, die seit 2006 im Freistaat Sachsen ihren Vorbereitungsdienst absolvierten bzw. absolvieren, ihre Erste Juristische Prüfung abgelegt? (Die Antwort bitte nach Jahrgängen und Bundesländern aufschlüsseln und die Anzahl in absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben) Zur Beantwortung der Frage wird auf die als Anlage 2 beigefügte Tabelle verwiesen. Die Tabelle beginnt mit dem Einstellungsjahrgang 2010. Für die Jahrgänge 2006 bis 2009 ist eine Beantwortung der Frage nicht mit zumutbarem Aufwand möglich. Die Aufschlüsselung nach Jahrgängen soll laut der gestellten Frage alle Rechtsreferendare erfassen, die den Vorbereitungsdienst in Sachsen absolviert haben oder derzeit absolvieren. Dies erfordert eine Aufschlüsselung nach dem Jahrgang der Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Die Daten zu den Einstellungsjahrgängen 2006 bis 2009 sind jedoch in elektronischer Form nicht vorhanden. Sie können daher innerhalb der Antwortfrist nicht mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht und aufbereitet werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil in einem Bestand von mehr 6.200 archivierten Personalakten die 902 Personalakten der im Zeitraum von 2006 bis 2009 Seite 2 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN eingestellten Rechtsreferendare einzeln an Hand von Einstellungslisten pro Einstellungstermin herausgesucht, durchgesehen, die Daten erfasst und aufbereitet und die Personalakten wieder archiviert werden müssten. Die bereits archivierten Personalakten der Rechtsreferendare sind nicht nach Einstellungsjahrgängen, sondern alphabetisch geordnet. Selbst wenn nur ein Arbeitsaufwand von 20 Minuten pro Akte angesetzt werden würde, wäre ein Bediensteter in Vollzeit über 300 Stunden und mithin mehr als 7,5 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen . Eine alternative Anknüpfung an Prüfungsjahrgänge scheidet aus. Das Landesjustizprüfungsamt erfasst erst seit dem Prüfungstermin ZJS 2010/1 in seiner Datenbank bei allen Prüfungsteilnehmern das Bundesland, in dem diese jeweils die Erste Juristische Prüfung abgelegt haben. Die Prüfungsjahrgänge 2006 bis 2009 lassen sich daher ebenfalls nicht für eine Beantwortung der Frage heranziehen. Frage 3: Wie hat sich der Notendurchschnitt der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Freistaat Sachsen seit 2006 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahrgängen und Stammdienststellen aufschlüsseln) Es ist nur die Darstellung einer Gesamtdurchschnittspunktzahl, nicht aber die Darstellung eines Notendurchschnitts möglich. Nach der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBI. 1 S. 1243) sind die einzelnen Leistungen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit den Noten „sehr gut", „gut", „vollbefriedigend ", „befriedigend", „ausreichend", „mangelhaft" und „ungenügend" zu bewerten. Ein Notendurchschnitt lässt sich aus diesen Bewertungen nicht bilden. Das Landesjustizprüfungsamt erfasst daher auch keinen Notendurchschnitt der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Freistaat Sachsen. Für die einzelnen Leistungen der zweiten Juristischen Staatsprüfung sind neben der Vergabe einer Note allerdings auch Punktzahlen zu vergeben, aus denen nach der Seite 3 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ ~SACHsEN mündlichen Prüfung je Prüfungsteilnehmer eine Gesamtdurchschnittspunktzahl zu bilden ist, vgl. § 51 Abs. 1 Satz 3 SächsJAPO. Auf der Grundlage der von jedem Prüfungsteilnehmer erreichten Gesamtdurchschnittspunktzahl lässt sich eine Gesamtdurchschnittspunktzahl aller Prüfungsteilnehmer eines Prüfungstermins einer Stammdienststelle bilden. Diese so gebildete Gesamtdurchschnittspunktzahl wird vom Landesjustizprüfungsamt erfasst und ist in der als Anlage 3 beigefügten Tabelle ausgewiesen . Zu beachten ist, dass die Gesamtdurchschnittspunktzahl nur für solche Prüfungsteilnehmer zu bilden ist, die nach dem Bestehen der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden . Für diejenigen Prüfungsteilnehmer, die den schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, gleich aus welchem Grund, nicht bestanden haben, ist keine Gesamtdurchschnittspunktzahl festzusetzen. Die zuletzt genannten Prüfungsteilnehmer fließen daher in die Berechnung der Gesamtdurchschnittspunktzahl je Prüfungstermin nicht ein. Hinsichtlich der ausgewiesenen Gesamtdurchschnittspunktzahlen für die Stammdienststellen Bautzen und Zwickau wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wie viele Rechtsreferendare des Freistaates Sachsen haben die Zweite Juristische Staatsprüfung in den einzelnen Examensdurchgängen seit 2006 endgültig nicht bestanden? (Bitte die Antwort jeweils nach Jahrgang, Anzahl und Geschlecht aufschlüsseln) Das Landesjustizprüfungsamt erfasst statistisch nicht, wie viele Prüfungsteilnehmer eines Prüfungstermins die Zweite Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben. Das Landesjustizprüfungsamt erfasst aber für jeden Prüfungstermin diejenigen Prüfungsteilnehmer, die die Zweite Juristische Staatsprüfung in der ersten Wiederholung nicht bestanden haben. Das Nichtbestehen der ersten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist in der Regel gleichbedeutend mit einem endgültigen Nichtbestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, denn eine zweite Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich , vgl. § 54 SächsJAPO. Seite 4 von 5 STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN In der als Anlage 4 beigefügten Tabelle ist daher die Anzahl der Prüfungsteilnehmer, aufgegliedert nach Prüfungsterminen, ausgewiesen, die die Zweite Juristische Staatsprüfung in der ersten Wiederholung nicht bestanden haben. Diejenigen Prüfungsteilnehmer , die die Zweite Juristische Staatsprüfung in der ersten Wiederholung nicht bestanden haben, aber anschließend in einer nach § 54 SächsJAPO gewährten zweiten Wiederholung die Zweite Juristische Staatsprüfung bestanden haben, sind nicht in der Tabelle enthalten . Frage 5: Wie viele Rechtsreferendare des Freistaates Sachsen haben an den einzelnen Examensdurchgängen seit 2006 wiederholt an der zweiten Juristischen Prüfung teilgenommen a) zur Notenverbesserung, b) nach einem nichtbestandenen ersten Versuch? (Bitte die Antwort nach Jahrgängen und Grund für die erneute Teilnahme aufschlüsseln und angeben ob der erneute Versuch erfolgreich war oder nicht) Zur Beantwortung wird auf die als Anlage 5 beigefügte Tabelle verwiesen . Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 5 Tabellen Seite 5 von 5 Anzahl der im Freistaat Sachsen eingestellten Rechtsreferendare Einstellungsjahrgang Anzahl der Einstellungen Verteilung der eingestellten Rechtsreferendare auf die Stammdienststellen je Einstellungsjahrgang: Chemnitz Dresden Leipzig Bautzen Zwickau 2006 245 32 80 90 19 24 2007 270 37 96 80 29 28 2008 214 28 81 79 14 12 2009 173 28 68 77 - - 2010 150 16 62 72 - - 2011 149 30 54 65 - - 2012 195 40 71 84 - - 2013 228 42 80 106 - - 2014 215 38 65 112 - - 2015 235 41 81 113 - - 2016 226 43 74 109 - - Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/8465 Verteilung der im Freistaat Sachsen eingestellten Rechtsreferendare nach dem Bundesland der Ersten Juristischen Prüfung Einstellungsjahrgang 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Einstellungen 150 149 195 228 215 235 226 Verteilung der eingestellten Rechtsreferendare auf die Bundesländer je Einstellungsjahrgang: Bundesland Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Baden-Württemberg 4 2,7 3 2,0 5 2,6 7 3,1 13 6,0 5 2,1 8 3,5 Bayern 4 2,7 4 2,7 3 1,5 11 4,8 5 2,3 9 3,8 9 4,0 Berlin 1 0,7 0 0,0 2 1,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 0,4 Brandenburg 2 1,3 4 2,7 3 1,5 3 1,3 7 3,3 6 2,6 6 2,7 Bremen 1 0,7 0 0,0 0 0,0 1 0,4 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Hamburg 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 2 0,9 0 0,0 0 0,0 Hessen 4 2,7 2 1,3 1 0,5 2 0,9 2 0,9 1 0,4 3 1,3 Mecklenburg-Vorpommern 2 1,3 0 0,0 3 1,5 3 1,3 3 1,4 7 3,0 5 2,2 Niedersachsen 0 0,0 2 1,3 3 1,5 3 1,3 1 0,5 2 0,9 2 0,9 Nordrhein-Westfalen 1 0,7 2 1,3 2 1,0 2 0,9 6 2,8 6 2,6 4 1,8 Rheinland-Pfalz 0 0,0 1 0,7 1 0,5 3 1,3 1 0,5 5 2,1 2 0,9 Saarland 0 0,0 0 0,0 2 1,0 2 0,9 1 0,5 0 0,0 1 0,4 Sachsen 112 74,7 109 73,2 142 72,8 165 72,4 148 68,8 164 69,8 154 68,1 Sachsen-Anhalt 10 6,7 11 7,4 13 6,7 6 2,6 7 3,3 11 4,7 12 5,3 Schleswig-Holstein 0 0,0 0 0,0 1 0,5 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Thüringen 9 6,0 11 7,4 14 7,2 20 8,8 19 8,8 19 8,1 19 8,4 A nlage 2 zu D rs.-N r. 6/8465 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/8465 Gesamtdurchschnittspunktzahlen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung je Prüfungstermin und Stammdienststelle Prüfungstermin Stammdienststelle Leipzig Dresden Chemnitz Bautzen Zwickau 2006/1 6,96 6,65 6,69 5,85 6,53 2006/2 6,82 6,33 5,70 5,64 5,76 2007/1 6,68 6,84 6,31 6,01 6,65 2007/2 6,47 6,74 6,35 6,61 6,11 2008/1 6,98 6,82 5,97 6,25 6,68 2008/2 6,94 6,67 6,54 5,83 6,49 2009/1 7,02 6,77 6,81 6,53 6,47 2009/2 6,97 6,68 6,69 - - 2010/1 6,82 6,38 6,58 - - 2010/2 7,10 6,77 6,59 - - 2011/1 6,99 6,99 7,46 - - 2011/2 7,53 5,75 7,00 - - 2012/1 7,13 6,72 5,71 - - 2012/2 7,76 6,92 5,70 - - 2013/1 7,81 6,59 6,46 - - 2013/2 7,38 7,13 6,77 - - 2014/1 7,83 7,04 5,86 - - 2014/2 7,33 6,87 6,66 - - 2015/1 7,49 6,30 6,30 - - 2015/2 7,32 6,52 6,84 - - 2016/1 7,29 7,23 6,66 - - 2016/2 7,51 6,75 6,16 - - Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/8465 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/8465 *Diejenigen Prüfungsteilnehmer, die die Zweite Juristische Staatsprüfung in der ersten Wiederholung nicht bestanden haben, aber anschließend in einer zweiten Wiederholung die Zweite Juristische Staatsprüfung bestanden haben, sind nicht in der Tabelle enthalten. Prüfungstermin Anzahl der Prüfungsteilnehmer, die die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben* Anzahl insgesamt davon männlich davon weiblich 2006/1 14 5 9 2006/2 13 8 5 2007/1 19 10 9 2007/2 11 3 8 2008/1 11 4 7 2008/2 7 4 3 2009/1 7 2 5 2009/2 5 5 0 2010/1 6 2 4 2010/2 6 0 6 2011/1 6 1 5 2011/2 5 1 4 2012/1 2 1 1 2012/2 1 0 1 2013/1 2 1 1 2013/2 4 1 3 2014/1 9 2 7 2014/2 9 2 7 2015/1 2 0 2 2015/2 7 5 2 2016/1 1 1 0 2016/2 3 1 2 Prüfungstermin Anzahl der Rechtsreferendare, die die Zweite Juristische Staatsprüfung wiederholt haben, aufgegliedert nach Wiederholung a) zur Notenverbesserung b) nach einem nichtbestandenen ersten Versuch Anzahl insgesamt davon Anzahl insgesamt davon erfolgreich nicht erfolgreich erfolgreich nicht erfolgreich 2006/1 12 8 4 32 17 15 2006/2 7 6 1 29 15 14 2007/1 14 12 2 45 26 19 2007/2 14 13 1 36 25 11 2008/1 15 12 3 27 16 11 2008/2 6 6 0 21 14 7 2009/1 8 7 1 21 14 7 2009/2 4 4 0 12 7 5 2010/1 8 7 1 17 11 6 2010/2 4 4 0 16 10 6 2011/1 7 7 0 22 16 6 2011/2 5 4 1 13 8 5 2012/1 2 2 0 13 11 2 2012/2 9 7 2 6 5 1 2013/1 4 4 0 10 8 2 2013/2 5 5 0 10 6 4 2014/1 6 5 1 14 5 9 2014/2 10 9 1 12 3 9 2015/1 9 7 2 8 6 2 2015/2 9 7 2 15 8 7 2016/1 9 9 0 7 6 1 2016/2 6 6 0 10 7 3 Anlage 5 zu Drs.-Nr. 6/8465 KA6-8465 Anlage 1 6-8465 Anlage 2 6-8465 Anlage 3 6-8465 Anlage 4 6-8465 Anlage 5 6-8465 2017-03-09T10:12:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes