STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8466 Thema: Straftaten mit legalen Waffen in den letzten zehn Jahren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straftaten, die Opfer oder einen Geschädigten zur Folge hatten , wurden im Freistaat Sachsen in den letzten zehn Jahren mit legal erworbenen Waffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Jahren!) Frage 2: Um welche Straftaten handelte es sich dabei? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Delikten) Frage 3: In wie vielen Fällen kam es zu mehr als einer Straftat pro Person? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie Tätern, die nur für eine Straftat verantwortlich sind, und Tätern, die für mehrere Straftaten verantwortlich sind!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht inarg Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053121/38 Dresden, . Marz 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Ob eine Straftat unter Verwendung einer legalen Waffe oder mittels eines durch seine Verwendung als Waffe zu betrachtenden Gegenstandes begangen wurde, wird nicht statistisch auswertbar erfasst. Für den Zeitraum 2006 bis 2015 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 5.314 Straftaten erfasst, in denen mit einer Schusswaffe gedroht oder geschossen wurde. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müsste eine Einzelfallauswertung vorgenommen werden, ob Erkenntnisse dokumentiert sind, dass es sich um eine legal erworbene Waffe handelt bzw. wie sich die Opfer -/Geschädigten- Situation im jeweiligen Sachverhalt darstellt. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies 2.657 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Das für diese Auswertung erforderliche Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch nter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unver ältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächs sc n Polizei nicht zu leisten ist. Mit fr uIfdlichen Grüßen Ma us Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-03-06T12:21:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes