SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 O 1 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8468 STAATSM INlSTERlUM DER JUSTIZ Thema: Ersuchen des Generalbundesanwaltes um personelle Unterstützung durch die Länder Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bzw. Richterinnen und Richter hat der Freistaat Sachsen in den Jahren 2006 bis 2016 für welchen Zeitraum im Einzelnen zur Dienstverrichtung an die Dienststelle des Generalbundesanwalts abgeordnet (Bitte getrennt nach Jahresscheiben)? In den Jahren 2006 bis 2016 waren insgesamt fünf Staatsanwälte und zwei Richter aus dem hiesigen Geschäftsbereich im Wege der Abordnung beim Generalbundesanwalt tätig. Der jeweilige Abordnungszeitraum kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Seite 1 von 4 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de• Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-444/17 Dresden, J . . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für eleklronisch signierte sowie für verschlüsselte eleklronische Dokumente nur über das Eleklronische Gerichls- und Verwallungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvp,de Richter Richter 2006 vom 16.09. 2007 bis 31.12. 2008 vom 01.11 . vom 01.01 . 2009 bis 11.10. 2010 bis 31 .12. 2011 2012 2013 2014 2016 2018 Frage 2: Staats· Staats· anwalt anwalt bis 28.02. bis 30.05. STAATSMINlSTERlUM DER JUSTIZ Staats- Staats· anwalt anw.lt vom 01.03. bis 28.02. vom 01.05. bis 30.04. Staatsanwalt seit 01 .01 . Hat der Generalbundesanwalt an den Freistaat Sachsen schon vor seinem jetzigen Ersuchen eine ähnliche Bitte um personelle Unterstützung durch Abordnung bzw. Versetzung an die Länder gerichtet und wie hat die Staatsregierung darauf reagiert ? Der Generalbundesanwalt hat sich im Oktober bzw. November 2016 an das Sächsische Staatsministerium der Justiz sowie an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden und den Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen mit der Bitte um personelle Unterstützung gewandt. Daraufhin wurde eine Staatsanwältin mit Wirkung vom 1. Februar 2017 für die Dauer von zwei Jahren an den Generalbundesanwalt bei dem Bundesgerichtshof abgeordnet. überdies wurden die hiesigen Bemühungen, weitere Bedienstete für eine Abordnung an den Generalbundesanwalt zu gewinnen, fortgesetzt. Seite 2 von 4 Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Wurde das nach den veröffentlichten Erkenntnissen der „al Bakr-Kommission" frühzeitig und mehrfach an den Generalbundesanwalt gerichtete Ersuchen um Ermittlungsübernahme durch dessen Dienststelle seinerzeit mit dem Hinweis auf dafür fehlende personelle Voraussetzungen bzw. eine personelle Überforderungssituation abgelehnt oder aus welchen Gründen ansonsten? Laut veröffentlichten Erkenntnissen der Expertenkommission „Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr'' wurde gegenüber der Bundesanwaltschaft bereits in den Sitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) am 7. Oktober 2016 angeregt, den Vorgang zu übernehmen . In den zwischen der Staatsanwaltschaft Dresden bzw. dem Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen und der Bundesanwaltschaft bzw. dem Generalbundesanwalt geführten Telefonaten wurde sich fortlaufend über den Stand der Ermittlungen ausgetauscht . Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden am 9. Oktober 2016 die Bundesanwaltschaft über die Menge des gefunden Sprengstoffes informiert hatte, erklärte der Generalbundesanwalt dem Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen gegenüber fernmündlich die Übernahme des Verfahrens. Personelle Aspekte waren hingegen nicht Gegenstand der geführten Gespräche. Auch über mögliche weitere außerhalb der damaligen Ermittlungen liegende Gründe, die zur Übernahme des Vorgangs konkret am 9. Oktober 2016 und nicht bereits zu einem anderen Zeitpunkt führten, ist hier nichts bekannt . Frage 4: Wird die Staatsregierung resp. der Freistaat Sachsen dem Appell der Generalbundesanwaltschaft auf personelle Unterstützung durch die Länder entsprechen und wenn ja, in welcher Weise? Die stetigen Bemühungen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Richter und Staatsanwälte für eine Abordnung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zu gewinnen, werden weiter intensiviert. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind allerdings insbesondere durch die sehr geringe Zahl an Interessenten begrenzt. Seite 3 von 4 Frage 5: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ Welchen Stand hat derzeit die Besetzung der für die Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen momentan ausgebrachten bzw. eingestellten Personalstellen (Bitte für jede Dienststelle gesondert ausweisen)? Die Besetzung der ausgebrachten Stellen kann der anliegenden Übersicht entnommen werden. Eine Aufteilung der Planstellen und anderen Stellen auf die einzelnen Staatsanwaltschaften ist im Haushaltsplan nicht vorgesehen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen , dass einzelne Plan-/Stellen kapitelübergreifend bzw. unterwertig besetzt sind. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage 1 Besetzungsübersicht Seite 4 von 4 Anlage zu Frage 5 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8468 Geschäftsbereich: Staatsanwaltschaften Stand: 01.02.2017 Titel Bezeichnung BesGr. Stellenplan besetzte Stellen EntgeltGr. 2017 1 2 3 4 5 422 01 Planmäßige Beamte Generalstaatsanwalt R 6 1 1,00 als Leiter einer Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht mit 101 und mehr Planstellen für Staatsanwälte im Bezirk Leitender Oberstaatsanwalt R 4 4 4,00 als Leiter von Staatsanwaltschaften bei einem Landgericht mit 41 und mehr Planstellen für Staatsanwälte Leitender Oberstaatsanwalt R 3+AZ 1 1,00 als stellvertretender Generalstaatsanwalt Leitender Oberstaatsanwalt R 3 2 2,00 als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Leitender Oberstaatsanwalt R 3 1 0,00 als Leiter von Staatsanwalt- schaften bei einem Landgericht mit 11 bis 40 Planstellen für Staatsanwälte Oberstaatsanwalt R 2+AZ 5 5,00 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht u. gleichzeitig als ständiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsan- waltes der BesGr R 3 o. R 4 Oberstaatsanwalt R 2 45 44,67 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht Oberstaatsanwalt R 2 14 13,75 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Staatsanwalt R 1+AZ 49 46,93 als Gruppenleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 und mehr Planstellen für Staatsanwälte Ressort: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Thema: Ersuchen des Generalbundesanwaltes um personelle Unterstützung durch die Länder Titel Bezeichnung BesGr. Stellenplan besetzte Stellen EntgeltGr. 2017 1 2 3 4 5 Staatsanwalt R 1* 251 243,97 Regierungsoberrat A 14 2 2,00 Regierungsrat A 13 1 1,00 Justizrat A13+Z 1 0,00 Justizrat A 13 4 3,65 Justizamtsrat A 12 20 18,00 Justizamtmann A 11 40 38,09 Justizoberinspektor A 10 33 31,02 Justizinspektor A 9 18 16,39 Amtsinspektor A 9 13 12,75 Justizhauptsekretär A 8 49 45,92 Justizobersekretär A 7 71 68,56 Justizsekretär A 6 25 23,50 Erster Justizhauptwachtmeister A 6+AZ 6 6,00 Erster Justizhauptwachtmeister A 5+AZ 10 10,00 Justizhauptwachtmeister A 4+AZ 1 1,00 Zusammen 667 640,20 428 01 Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 11 10 9,88 E 10 1 1,00 E 9 5 4,75 E 8 18 17,88 E 6 219 213,92 E 5 17 16,63 E 4 15 15,00 E 3 3 2,75 Zusammen 288 281,81 * kw: 5 Planstelle im Jahr 2025 KA6-8468 Anlage 6-8468 2017-03-08T08:49:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes