STAATSI\4lNISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/8469 Thema: öffentlichkeitsarbeit und lnformationspolitik der staatsanwaltschaft Leipzig im Fall des Anschlags auf die Wohnung des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow im November 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Die Landespressekonferenz Sachsen e. V. hat nach ihrer eigenen Pressemitteilung vom 27. Januar 2017 dte,,Tonstörung 2017,, an die staatsanwaltschaft Leipzig vergeben. Der verein landespolitisch berichtender Journalisten kritisiert damit das Agieren dieser Behörde im Fall des Buttersäure-Anschlags auf die wohnung des Justizministers Sebastian Gemkow im November 2015." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Anordnungen, Dienstanweisungen , Erlasse oder Rundschreiben für den Umgang mit Medi- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-443/1 7 Dresden, 3, Mätz 2017 Hausanschrift: Sächslsches Staatsministerlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.just¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverbi ndu ng Zu erreichen mit Stra ßen ba h n l¡n ien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang Ì.¡ber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang fúr elektronisch sign¡erte sowi€ für verschlüsselte el€ktronisch€ Dokum €ntê nur über dss Ëlektronische Gerichts- und VeMaltungspostfâch, nåhêr€ lnformat¡onen untêr M.69vp.d€Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNCb¡r¡nSx¡lHËrJw enanfragen gemäß $ 4 des Sächsischen PressegeseEes bzw. Artikel 9a des Ru ndfu n kstaatsvertrags ex¡stieren i n nerhal b der sächsischen J ustiz? lnnerhalb der sächsischen Justiz existieren die folgenden Verwaltungsvorschriften fi¡r den Umgang mit Medienanfragen gemäß $ 4 Sächsisches Gesetz über die Presse und $ 9a des Rundfunkstaatsvertrags: Gemeinsame Venrualtungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern über die Unterrichtung der Offentlichkeit in Strafverfolgungssachen vom 29. Januar 1992 (SächsABl. S. 204), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 362) Venraltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über das Justizpressewesen vom 5. Dezember 1994 (SächsJMBl. S. 134), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 3. März 1997 (SächsJMBl. S. 18) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 362) Darüber hinaus existiert die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen vom 1. Januar 2005 zum Thema ,,Presseangelegenheiten" (Az. 12-778197 und 401-553/03). Frage 2: Was sagen diese hinsichtlich der Auskunft zu Medienanfragen zu laufenden Ermittlungen und schwebenden Verfahren aus? Ausweislich der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern über die Unterrichtung der Offentlichkeit in Strafverfolgungssachen obliegt die Unterrichtung der Offenþ lichkeit in Strafverfolgungssachen grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die Polizeidienststellen sind zur selbstständigen Unterrichtung befugt, wenn die Staatsanwaltschaft mit der Mitteilung durch die Polizei einverstanden ist oder im öffentlichen lnteresse eine sofortige Mitteilung geboten erscheint und das rechtzeitige Einverständnis Seite 2 von 4 STAATSMINISTERITJM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\]stHHtrJlrìRd -v der Staatsanwaltschaft nicht eingeholt werden kann oder es sich nicht um schwerwiegende oder überörtlich bedeutungsvolle Straftaten handelt. Zur Beantwortung wird im Übrigen auf den lnhalt der in der Antwort zu Frage 1 genannten Venrualtungsvorschriften verwiesen. Diese können zum einen im Sächsischen Amts- bzw. Justizministerialblatt eingesehen und zum anderen Uber die Rechþ und Vorschriftenvenraltung Sachsen (REVOSax) abgerufen werden. Die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen vom 1. Januar 2005 zum Thema ,,Presseangelegenheiten" enthält keine Vorgaben zu Medienanfragen bei laufenden Verfahren. Frage 3: ln welcher Art und Weise erfolgte die lnformation der Medien durch die Staatsanwaltschaft Leipzig über die Ermittlungen bzw. das Verfahrens zu dem Anschlag auf die Wohnung des Justizministers Gemkow vom November 2015? Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat auf Anfrage einer Journalistin von Ende November 2016 nach dem Stand der Ermittlungen die Auskunft erteilt, dass gegen zwei Personen Anklage erhoben wurde, und mitgeteilt, wie der Tatvorwurf lautet. Anlässlich der daraufhin erfolgten Medienberichterstattung gingen zu diesem Sachverhalt weitere Presseanfragen anderer Medienvertreter bei der Staatsanwaltschaft Leipzig ein, die ebenfalls zeitnah beantwortet wurden. Frage 4: Warum ve¡zichtete die Staatsanwaltschaft Leipzig darauf, die Medien und die Öffentlichkeit von sich aus über Ermittlungsfortschritte und die Anklageerhebung in betreffenden Fall Ende September 2016 zu informieren Auf die Antwort zu Frage 3 der Drs.-Nr. 6/7186 wird Bezug genommen Frage 5: Welche Schlussfolgerungen hat die Staatsregierung aus dem Vorwurf der Landespressekonferenz Sachsen gezogen, dass die ,,Nichtinformation der Staatsan- Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I Ff,!-I\]HI HÉ:JI irH| =:)Y waltschaft Leipzig im Fall Gemkow" ein besonders eklatanter Fall für strukturelle Defizite bei sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichten im Umgang mit Abfrage von Fakten und lnformationen se¡tens der Presse wäre und eine professionelle Zusammenarbe¡t oftmals kaum möglich se¡ und journalistische Arbeit behindert werde? Die Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und der sächsischen Staatsanwaltschaften sowie deren Stellvertreter sind zu einem Erfahrungsaustausch mit den Mitgliedern der Landespressekonferenz in das Sächsische Staatsministerium der Justiz eingeladen. Dabei sollen die bisherigen Erfahrungen besprochen und die künft ige Zusammenarbeit abgestimmt werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2017-03-06T15:19:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes