STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8471 Thema: Fingerabdruckscanner der Ausländerbehörden/Behörden für Angelegenheiten der Ausländer Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Haben sämtliche Ausländerbehörden/ Behörden für Angelegenheiten der Ausländer im Freistaat Sachsen die Möglichkeit auf die Daten des Ausländerzentralregisters zuzugreifen? Als Behörden im Sinne der Fragestellung werden die Landesdirektion Sachsen (LDS) als höhere und zentrale Ausländerbehörde und die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Ausländerbehörden betrachtet. Diese haben sämtlich die Möglichkeit, auf die Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) zuzugreifen. Frage 2: Sind flächendeckend in diesen Behörden (Frage Ziffer 1) sog. Fingerabdruckscanner vorhanden? Bei den vorhandenen Fingerabdruckscannern ist zu differenzieren: a) Fingerabdruckscanner als Bestandteil einer PIK -Station (Personalisierungsinfrastru kturkomponente) Zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 bis 2 Asylgesetz (AsylG) kommen in den Aufnahmeeinrichtungen der LDS auskömmlich und flächendeckend vorhandene PIK- Stationen zur Anwendung. Diese beinhalten einen Fingerabdruckscanner . PIK -Stationen sind bei den unteren Ausländerbehörden noch nicht vorhanden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/14/88 4.7Dresden, . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN b) Fingerabdruckscanner zur Befüllung elektronischer Speicher- und Verarbeitungsmedien von Dokumenten Alle unteren Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen sind mit Fingerabdruckscannern ausgestattet, die für die Abnahme von Fingerabdrücken für die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels nach §§ 78, 78a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erforderlich sind. Frage 3: Sollte Frage Ziffer 2 verneint werden, wann wird der Freistaat Sachsen ausreichend Scanner zur Verfügung haben? Sobald aufgabenentsprechende Hardware und Schnittstellen zur Verfügung stehen, ist die entsprechende Ausstattung der unteren Ausländerbehörden grundsätzlich vom Behördenträger , also dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt, darzustellen. Frage 4: Hat die Staatsregierung die vorhandenen Scanner vom Bund abgerufen? Die bei der LDS verwendeten PIK -Stationen wurden vom Bund zur Verfügung gestellt. Frage Sollte frage Ziffer 4 verneint werden: weshalb nicht? Entfäl Mit fr4unälichen Grüßen MarUs' Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-03-08T09:32:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes