STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8474 Thema: Verwahrtiere in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Bei Tieren, die auf behördliche Anweisung in ein Tierheim kommen, weil die Besitzer in ein Krankenhaus müssen oder inhaftiert werden, spricht man von Verwahrtieren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verwahrtiere wurden von 2010 bis 2016 in sächsischen Tierheimen aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Frage 2: Welche Kosten wurden den Tierheimen für die Unterbringung von Verwa h rtieren erstattet? Frage 3: Für welchen Zeitraum mussten Tierheime die Verwahrtiere durchschnittlich unterbringen? Frage 4: Was war der längste und was war der kürzeste Zeitraum? Frage 5: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung bekannt, in welchen die Tierheime die den Besitzern in Rechnung gestellten Verwahrkosten nicht erhalten haben? ...c''''" Freistaat - SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0151.51 Dresden, zMärz 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die von den Tierheimen in Sachsen in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Diese werden vor allem durch private Träger, z. B. als eingetragene Vereine, geführt. Somit hat die Staatsregierung auch keinen Auskunftsanspruch gegenüber den Tierheimen über die Anzahl der Verwahrtiere, die sie aufgenommen haben, welche Kosten den Tierheimen erstattet werden oder über die Dauer der Unterbringung. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu dem Privaten im Hinblick auf den nach efragten Sachverhalt. ../ . . .Darüber inaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 4h/9575 verwiesen. 1Mit freupdlichen Grüßen Markus Ulbi Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 2 2017-03-03T08:22:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes