STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8482 Thema: Wohngeldhaushalte und Wohngeldleistungen im Landkreis Mittelsachsen zum 31. Dezember 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haushalte bestanden zum 31. Dezember 2016 im Landkreis Mittelsachsen und wie viele bezogen zum Stichtag Wohngeld? Frage 2: Wie hoch war der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an der Gesamtzahl der Haushalte des Landkreises zum 31. Dezember 2016? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Anlagen 1 und 2 wird verwiesen. Die Zahlen der Anlage 2 weisen die VVohngeldempfänger am 31. Dezember 2016 aus der Quartalsstatistik aus. Im Quartalsergebnis werden nur die Anträge erfasst, die bis zum Quartalsende bearbeitet wurden. Sobald die abschließenden Ergebnisse des Jahres 2016 Mitte Juni 2017 vorliegen, sind diese unter www.statistik.sachsen.de abrufbar. Die Anlage 2 weist reine VVohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte aus. Bei den wohngeldberechtigten Teilhaushalten handelt es sich um solche Haushalte, in denen ein Teil der Familienmitglieder wohngeldberechtigt ist und andere Familienmitglieder davon ausgeschlossen sind. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2016 liegen noch nicht vor. Die Angaben zu den Haushalten beziehen sich daher auf den Mikrozensus von 2015. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/20/2k Dresden, . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN „r Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Rentner- und Pensionärshaushalte (Rentnerhaushalte) bestanden zum 31. Dezember 2016 im Landkreis Mittelsachsen und wie hoch war der Anteil der Rentnerhaushalte an der Gesamtzahl der Haushalte im Landkreis Mittelsachsen, wie viele Rentnerhaushalte bezogen zum 31. Dezember 2016 Wohngeld und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der Wohngeld beziehenden Haushalte zum 31. Dezember 2016 im Landkreis Mittelsachsen? Auf die Anlagen 1 und 3 wird verwiesen. Rentner und Pensionäre können in der VVohngeldstatistik nicht getrennt werden. Bei den wohngeldbeziehenden Rentnerhaushalten handelt es sich um VVohngeldhaushalte. in denen der Haupteinkommensbezieher Rentner ist. Frage 4: Wie hoch waren die durchschnittlichen monatlichen Wohngeldleistungen pro Wohn tgeld beziehendem Haushalt im Landkreis Mittelsachsen zum 31. Dezember 2016? Auf die "nlage 4 wird verwiesen. Mit fre ndlichen Grüßen M rkus UIig Anlagen: 4 Seite 2 von 2 Anlage 1, Drs.-Nr. 6/8482 Haushalte in Sachsen 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie ausgewählter Art des überwiegenden Lebensunterhalts des Haupteinkommensbeziehers - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2016) Kreisfreie Stadt Landkreis Haushalte Darunter mit überwiegendem Lebensunterhalt durch Rente, Pension 1.000 Mittelsachsen 158,6 61,1 38,5 Anmerkung: Der Mikrozensus ist eine laufende Repräsentativstatistik in Form einer Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Ergebnisse bilden einen Jahresdurchschnittswert ab. Haushalte Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes . Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters). Haupteinkommensbezieher Ab dem Mikrozensus 2005 wird ein/e Haupteinkommensbezieher/in im Haushalt ermittelt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichen Nettoeinkommen im Haushalt. Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche monatliche Nettoeinkommen verfügen, entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind. Haupteinkommensbezieher/in ist dann — aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicher Nettoeinkommensklasse im Haushalt — das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer. Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht oder hat sich die Bezugsperson des Haushalts als selbständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit eingestuft, ist die Haushaltsbezugsperson gleichzeitig Haupteinkommensbezieher /in des Haushalts. Überwiegender Lebensunterhalt Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste berücksichtigt. Anlage 2, Drs.-Nr. 6/8482 Haushalte mit Wohngeld' ) am 31. Dezember 2016 2) im Landkreis Mittelsachsen Davon Je 1000 Haushalte3) Kreisfreie Stadt , Landkreis Insgesamt reine wohngeld- reine 1 wohngeld- Wohngeld- rechtliche Insgesamt Wohngeld- rechtliche haushalte Teilhaushalte haushalte Teilhaushalte Mittelsachsen 3 823 3 563 260 24,1 22,5 1,6 1) alle Haushalte mit Wohngeldbezug nach Wohngeldgesetz (WoGG) 2) Ergebnis der Quartalsstatistik: Empfänger im Dezember sind nicht identisch mit dem Jahresendergebnis. Im Jahresendergebnis werden rückwirkende Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres berücksichtigt. 3) bezogen auf die Anzahl der Haushalte von 2015 (Ergebnisse des Mikrozensus), da Ergebnis für 2016 noch nicht vorliegt Anlage 3, Drs.-Nr. 6/8482 Wohngeldhaushalte am 31. Dezember 2016 1) in denen der Haupteinkommensbeziehers (HEB) Rentner/Pensionär ist im Landkreis Mittelsachsen sowie deren Anteil an den Wohngeldhaushalten im Landkreis Darunter Darunter Darunter Wohngeld- Kreisfreie Stadt Reine Landkreis Insgesamt2) HEB ist Rentner/ Wohngeld- HEB ist Rentner/ rechtliche HEI33) ist Rentner/ Pensionär Pensionär Teil- Pensionär haushalte. haushalte Anzahl in % 1 Anzahl in % Anzahl in % Mittelsachsen 3 823 2 284 59,7 3 563 2 252 63,2 260 32 /2,3 1) Ergebnis der Quartalsstatistik: Empfänger im Dezember sind nicht identisch mit dem Jahresendergebnis. Im Jahresergebnis werden rückwirkende Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres berücksichtigt. 2) alle Haushalte mit Wohngeldbezug nach Wohngeldgesetz (WoGG) 3) Der HEB bezieht sich nur auf den wohngeldberechtigten Teil und nicht auf den gesamten Mischhaushalt. Anlage 4, Drs.-Nr. 6/8482 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte und der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte am 31. Dezember 20161) im Landkreis Mittelsachsen sowie der Art des Wohngeldes Kreisfreie Stadt Landkreis Reine VVohngeldhaushalte wohngeldrechtliche Teilhaushalte mit mit mit mit zusammen Mietzu- Lasten- zusammen Mietzu- Lastenschuss zuschuss schuss zuschuss in E Mittelsachsen 124 117 203 132 132 127 1) Ergebnis der Quartalsstatistik: Empfänger im Dezember sind nicht identisch mit dem Jahresendergebnis. Im Jahresergebnis werden rückwirkende Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres berücksichtigt. 2017-03-09T12:31:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes