2015/5057 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 j 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/849 Thema: ETU-Pulverfässer: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Landkreis Görlitz) Ihre Nachricht vom 2. Februar 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4803 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Wann und in welcher Form wurde in den Betriebstagebüchern (oder sonstigen Dokumenten, die den zuständigen Behörden als Nachweis dienen; diese sind ggf. zu benennen) der ETU GmbH vermerkt, dass die im März 2009 von der Thüringer Firma MSE angenommenen gefährlichen Abfälle nicht der Deklaration und den geschlossenen Verträgen entsprachen und bei der ETU GmbH nicht gemäß der Betriebsgenehmigung behandelt und zwischengelagert werden konnten? Das Betriebstagebuch der ETU GmbH liegt beim Landratsamt Görlitz nicht vor. Bei der Anlagenüberwachung des Landratsamtes Görlitz am 15. Juni 2009 wurde Einsicht in das Betriebstagebuch genommen. Darin fanden sich zu diesem Zeitpunkt keine Vermerke zur oben genannten Fragestellung. Frage 2: Wann und in welcher Form informierte die ETU GmbH das zuständige Landratsamt Görlitz (oder andere Behörden; diese sind ggf. zu benennen) über die Tatsache, dass das angenommene MSE-Material vom im Februar 2009 erstellten Entsorgungsnachweis abweicht? Seite 1 von 3 Jetzt schalten in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/5057 STAATSM1N1STER1UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Mit Schreiben des Rechtsanwaltes der ETU GmbH vom 1. April 2010 wurde dem Landratsamt Görlitz der bis dahin vorliegende Schriftverkehr zwischen der ETU GmbH und der MSE GmbH, beginnend ab 29. September 2009, zur Kenntnis übergeben. Im Schreiben vom 29. September 2009 teilte die ETU GmbH der MSE GmbH mit, dass die von der MSE GmbH „getroffene Deklaration des Abfalls anhand der AW nicht zutreffend ist und die zugehörige Deklarationsanalyse nicht im Einklang mit der Abfallbeschaffenheit steht.“ Frage 3: Wann und in welcher Form informierte die ETU GmbH das zuständige Landratsamt Görlitz (oder andere Behörden; diese sind ggf. zu benennen) darüber, dass das vorgesehene Behandlungsverfahren für das MSE-Material am Betriebsstandort in Altbernsdorf nicht durchführbar ist? Bei der Überwachung am 23. Oktober 2009 wurde dem Landratsamt Görlitz mündlich mitgeteilt, dass eine Behandlung durch die ETU GmbH nicht erfolgen kann. Der Abfall sollte zurückgeführt oder einer weiteren Entsorgung zugeführt werden. Frage 4: Wann und in welcher Form wurden die örtlichen Feuerwehren (Altbernsdorf, Bernstadt, Schönau-Berzdorf usw.) von wem über die Gefährlichkeitsmerkmale des bei der ETU GmbH gelagerten MSE-Materials informiert und welche Vorkehrungen wurden auf dieser Basis wann durch wen veranlasst bzw. getroffen? Hierzu wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen 5/13771 (Fragen 1 und 3), 5/9540 (Fragen 2 und 3) und 5/9857 (Fragen 1 und 2) verwiesen. Mit Bekanntwerden der gefährlichen Eigenschaften der in Rede stehenden Filterstäube und im Rahmen der daraufhin durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen erhielt die ETU GmbH durch das Landratsamt Görlitz - neben Hinweisen zu Lageranforderungen und zum Vorhalten geeigneter Löschmittel für die Brandbekämpfung dieser Filterstäube in der Phase von Entstehungsbränden - auch die Aufforderung, die zuständigen örtlichen Feuerwehren zu informieren. Dieser Aufforderung kam die ETU GmbH nachweislich bei den jährlichen Einweisungen und Begehungen mit den zuständigen Feuerwehren Altbernsdorf, Schönau-Berzdorf und Bernstadt nach. Dabei wurden laut Auskunft der ETU GmbH in den Jahren 2010 und 2011 die örtlichen Feuerwehren auf die Besonderheiten durch die Lagerung der besagten Filterstäube hingewiesen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 5: War eine der getroffenen/zu treffenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die örtlichen Feuerwehren die damals von Bernstadts Bürgermeister in einer öffentlichen Stadtratssitzung vermeldete Einstellung eines Mitglieds der Feuerwehr Bernstadt durch die ETU GmbH? Laut Auskunft des Bürgermeisters der Stadt Bernstadt, Herrn Lange, gibt es hier keinen Zusammenhang. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3