STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8492 Thema: Muslimbrüder in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Aussagen des Präsidenten des LfV Gordian Meyer-Plath wird ,ein zunehmender Einfluss der radikal -islamischen Muslimbruderschaft in Sachsen mit Sorge betrachtet'. Über Organisationen wie die Sächsische Begegnungsstätte SBS würde sie ,den Mangel an Gebetsstätten für die im Zuge des Flüchtlingszustroms gekommenen Muslime nutzen, um Strukturen aufzubauen und ihre Vorstellung eines politischen Islams zu verbreiten.' Laut Plath würden massiv Gebäude aufgekauft , um Moscheen oder Begegnungsstätten für Muslime einzurichten , so bspw. in Leipzig, Riesa, Meißen, Pirna sowie Dresden, Bautzen und Görlitz." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden c:= Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2982 Dresden, . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Strukturen und Aktivitäten der so genannten Muslimbrüder in Sachsen? Frage 2: Welche belastbaren Belege gibt es für die Verquickung der Muslimbrüder mit der Sächsischen Begegnungsstätte und anderen Organisationen, Gesellschaften etc. in Sachsen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8424 wird zunächst verwiesen. Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Vorstand und alleinvertretende Geschäftsführer der Sächsischen Begegnungsstätte (SBS), Dr. Saad ELGAZAR, der Muslimbruderschaft (MB) zuzuordnen ist. Dr. ELGAZAR hat über einen längeren Zeitraum im Internet in öffentlich zugänglichen sozialen Netzwerken zahlreiche Beiträ- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN ge veröffentlicht, in denen die Aktivitäten der MB dargestellt wurden und die als Bekenntnis zur MB gewertet werden. Darüber hinaus war aus den Äußerungen eine antisemitische Haltung erkennbar. Es wurden Beiträge von Yusuf AL-QARADAWI, der inoffiziellen Leitfigur bzw. des derzeitigen Chefideologen der MB, verbreitet. Dadurch brachte Dr. ELGAZAR eine Verbundenheit mit ihm sowie anderen Führungspersönlichkeiten der MB zum Ausdruck. In seinen Beiträgen hat er die religiösen Leistungen dieser Personen für die MB unterstrichen und auch dazu beigetragen, dass die ideologischen Grundsätze der MB weiter verbreitet werden. Im Zuge der jüngsten Pressemeldungen zu den Aktivitäten der MB in Sachsen wurden die betreffenden Beiträge in den entsprechenden Online-Präsenzen entfernt bzw. sind nicht mehr zugänglich. Dr. ELGAZAR ist zudem Vorsitzender des Marwa Elsherbiny Kultur- und Bildungszentrum Dresden e.V. (MKBD). In den Räumlichkeiten des MKBD wurden zum Tag der offenen Moschee am 3. Oktober 2016 u. a. die Publikationen „Botschaft des Islam" und „Missverständnisse über Menschenrechte im Islam" für die Besucher angeboten. Diese Schriften stammen von dem salafistischen Autor, Dr. Abdulrahman AL-SHEHA. Sie wurden bereits zuvor von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als jugendgefährdend eingestuft und indiziert. Es liegen des Weiteren Erkenntnisse vor, dass im Vorfeld der Eröffnung des SBS- Objektes in Pirna Herr Khaled HANAFY eingeladen wurde. Dieser bekleidet diverse leitende Funktionen in Organisationen, die der MB bzw. der IGD zugeordnet werden (u. a. „Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland e. V." (RIGD), „Europäisches Institut für Humanwissenschaften" (EIHW)). HANAFY ist ferner als Berater direkt für die IGD tätig. Darüber hinaus fanden sich auf einem Werbeflugblatt für eine Veranstaltung der SBS am 18. und 19. November 2016 sowohl die Logos der IGD als auch des RIGD (siehe dazu Frage 3). Nahezu alle bisher auf Veranstaltungen der SBS bzw. in Objekten der SBS aufgetretenen Redner, Referenten oder Gastimame wiesen schließlich Bezüge zur MB oder ihr zuzurechnender bzw. nahestehender Organisationen auf. Im Ergebnis wird eingeschätzt, dass es sich hierbei nicht nur lediglich um sporadische Netzwerkkontakte handelt. Diese Umstände deuten vielmehr darauf hin, dass den Auftritten eine entsprechende Koordinierung mit Verantwortlichen der MB bzw. IGD vorausgegangen sein muss. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Wirken der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft SBS in Sachsen? Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8424 wird zunächst verwiesen. Darüber hinaus ist bekannt, dass am 18. und 19. November 2016 in verschiedenen SBS-Objekten in Dresden, Riesa, Meißen, Pirna, Bautzen und Görlitz gleichzeitig eine Veranstaltung unter dem Motto „Integration statt Isolation" stattfand, zu der mehrere Gastimame aus dem ganzen Bundesgebiet anreisten. Nach den Angaben des Veranstaltungsflyers waren folgende Programmpunkte vorgesehen: - Kinderausbildung (Erziehung) (sprachlich, wissenschaftlich und moralisch) - muslimisches Verhalten (insbesondere für die Jugend „richtig gelebter Islam") Seite 3 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN - Lesung vor der Freitagspredigt und - Ehebeziehungen (nachhaltige Problemlösungen sparen Zeit und Geld). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 747-' 1Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Auffassung vertritt die Staatsregierung über die Aussagen der SBS in einem Schreiben vom 6. Februar 2017, wonach die SBS „einen unpolitischen Islam " vertritt und „sich zu demokratischen und rechtstaatlichen Prinzipien bekennen und loyal zur Bundesrepublik Deutschland stehen" würde? Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8424 wird zunächst verwiesen. Nach Auffassung der Sächsischen Staatsregierung erscheinen die Aussagen der SBS, einen unpolitischen Islam vertreten zu wollen und sich zu demokratischen und rechtstaatlichen Prinzipien zu bekennen, nicht glaubhaft. Insbesondere unter Berücksichtigung der bekannten Doppelstrategie der MB, nach der in der Öffentlichkeit jegliche Verbindungen zur MB verschleiert und wenn nötig auch geleugnet werden, sind die in der Frage wiedergegebenen Aussagen strategischer Natur und können als Schutzbehauptung betrachtet werden. Frage 5: Welche Liegenschaften und Gebäude wurden in Sachsen durch die SBS und andere mutmaßliche Strukturen der Muslimbrüder erworben? (bitte einzeln nach Landkr,eisen und Kreisfreien Städten und Art der Liegenschaft auflisten) Auf cI(e zusammenfassende Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Fragen 1, 2 ünd 4/der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8424 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Vorbeffierkung verwiesen. Mit freundlichen Grüßen ( Markus Ulbig Seite 4 von 4 2017-03-09T09:43:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes