STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8493 Thema: Versammlungsgeschehen „Bürgerinitiative Leipzig" und Proteste am 4. Februar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 04. Februar 2017 fand in Leipzig ein Aufmarsch der Gruppierung ,Bürgerbewegung Leipzig' statt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen wurden am 04. Februar 2017 mit welcher Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und welcher Routenführung angemeldet und durchgeführt? (bitte nach Veranstalterin, Datum der Anmeldung, Versammlungsort, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerinnenzahl aufschlüsseln) Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie viele Polizeibeamtinnen waren am 04. Februar 2017 im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben) 7e 313 Freistaat '7. SACHSEN 2 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/21/42 Dresden, . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Einsatzkräfte schlüsseln sich wie folgt auf: 137= Freistaat .•••••• Ar-,-• • . • -• • • • • A I1 LIN Dienststelle/Bundesland Anzahl Einsatzkräfte (teilweise gerundet) Präsidium der Bereitschaftspolizei 100 Polizeidirektion Leipzig 130 Polizeiverwaltungsamt 4 Freistaat Thüringen 5 Davon waren ca. 40 Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Frage 3: Gegen wie viele Personen wurde bei der Versammlung der „Bürgerbewegung Leipzig" und den Protesten am 04. Februar 2017 aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln) Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 4: In welchem Umfang haben an der Versammlung der „Bürgerbewegung Leipzig" am 04. Februar 2017 Personen teilgenommen, die welchen Bestrebungen der extremen Rechten/ Neonaziszene, die als Fußballfans der „Kategorie B" und „C" und/ oder ,Gewalttäter Sport' bekannt sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung , Name der Organisation/ des Zusammenschlusses und Zuordnung zu welchen Fußballfanszenen aufführen) Bezüglich der Verwendung des Begriffes „extreme Rechte" wird auf die Vorbemerkung Nummer I. der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Es liegen Erkenntnisse vor, wonach sich unter den Teilnehmern der Veranstaltung einzelne Rechtsextremisten befanden. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Frage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen . Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LN) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermögli- Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSEN Freistaat chen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet . Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Rechtsverstöße von Polizeibeamtinnen im Zusammenhang mit den Protesten? Keine!: / /Mit frpurrhen Grüßen ( I w i Markus Ulbig Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/84K. Datum der Versammlung Versammlungsort bzw. Aufzugsstrecke angezeigte geschätzte Versammlungsanzeige (Bezeichnung/ Veranstalter) Teilnehmerzahl Teilnehmerzahl (zu den tatsächlichangezeigt tatsächlich festgestellten Versammlungen) 10.01.2017 Kundgebung und Goerdelerring/Parkplatz Industrie- stationäre Kundgebung Parkplatz IHK 300 60 (i. d. F. vom Aufzug und Handelskammer (IHK), 27.01.2017) „Gegen die Zerstörung Dittrichring, Martin -Luther -Ring, Deutschlands!" Neues Rathaus, Martin -Luther- Ring, Dittrichring, Goerdelerring/ Parkplatz IHK 23.01.2017 Kundgebung „Kleiner Willy-Brandt-Platz'' wie angezeigt 100 bis 150 60 (i. d. F. vom „Antirassistischer 30.01.2017) Neujahrsempfang" 31.01.2017 Kundgebung Fußweg Ranstädter Steinweg, wie angezeigt 30 25 „Ob LEGIDA oder Höhe Parkplatz IHK, westlich Bürgerbewegung „Schneiderkurve" Leipzig — Den Rechten widersprechen" 04.02.2017 Spontanversammlung verfügt auf Fußweg Ranstädter 100 Steinweg; durchgeführt: Grünfläche nördlich des Parkplatzes IHK Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/8493 lfd. Deliktsbezeichnung* Tatort* Tatverdächtige bzw. Betroffene* Nr. Anzahl PMK Versammlung Strafanzeigen 1 Beleidigung Leipzig, 1 Goerdelerring Beleidigung, Widerstand gegen Vollstre- Leipzig, 2 ckungsbeamte und Verstoß gegen das Be- Goerdelerring 1täubungsmittelgesetz 3 Verwenden von Kennzeichen verfassungs- Leipzig, 2 Bürgerbewegung widriger Organisationen Goerdelerring Leipzig Ordnungswidrigkeiten - keine * Sofern die Tabelle an bestimmten Stellen keinen Wert oder nähere Bestimmungen enthält, bedeutet dies, dass die erfragten Fakten nicht bekannt und/oder Gegenstand laufender Ermittlungen sind. Seite 1 von 1 2017-03-09T10:08:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes