STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8497 Thema: Besetzte Häuser in Sachsen! Hausbesetzer II 2015 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgenden Ausführungen vorangestellt: „Mit Datum vom 27.07.2015 berichtet n-tv.de darüber, dass DIE LINKE Hausbesetzungen legalisieren möchte. Hausbesetzungen gehen nicht selten mit Fassadenschmierereien und Zerstörungen des Gebäudeinneren einher. Sie greifen erheblich in die Besitz- und Eigentumsrechte der Hauseigentümer ein. Am 07.02.2017 twittert Juliane Nagel ,Besetzt bleibt besetzt. Black Triangle lebt' und verlinkt zu einer Seite https://mephisto976.de/news/besetzt-bleibt-besetzt-59182, in welcher die Hausbesetzung des Black Triangle im Leipziger Süden, eines ehemaligen Bahngebäudes zu einem ,neuen Hausprojekt' hochstilisiert wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über besetzte Häuser in Sachsen? Frage 2: Gibt es Häuser, welche von politisch motivierten Gruppierungen besetzt werden? (Bitte Angabe der Häuser und Gruppierungen) Frage 3: Welche Maßnahmen wurden mit welchem Erfolg seit dem Jahr 2015 veranlasst, damit besetzte Häuser geräumt werden? 7372 1Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/21/41 Dresden, . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucher parkplätze: Bitte beim Empfang W ilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Freistaat z.cr,SACHSEN Nachfolgend werden die im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) beim Landeskriminalamt in den Jahren 2015 und 2016 unter dem Thema „Hausbesetzungen" erfassten politisch motivierten Straftaten dargestellt: Tatzeit (Datum) Tatort 27. Februar 2015 Dresden, Leipziger Str. 33 5. Dezember 2015 Leipzig, Riesaer Str. 101 5. -9. Dezember 2015 Leipzig, Riesaer Str. 101 5. - 7. März 2016 Leipzig, Platostr. 1 In allen Fällen hat die Polizei wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 123 StGB (Hausfriedensbruch) ermittelt und die „Hausbesetzung" beendet. Im dritten Fall wurden zudem Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 303 StGB (Sachbeschädigung ) geführt. Sämtliche o. g. Delikte wurden der PMK -links- zugeordnet. Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor. Ergänzend wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/6464 verwiesen. Frage 4: Ist die Deutsche Bahn AG Eigentümerin des „bleck triangle" und liegen Beschwerden seitens der Deutschen Bahn AG wegen der Besetzung vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/6464 wird verwiesen . Frage 5: Wie i t der Text „Besetzt bleibt besetzt. Bleck triangle bleibt" strafrechtlich zu bewerten? Wird deswegen ermittelt? / 7 Die Formulierung ist als nicht strafrechtlich relevant zu bewerten; insoweit wird deswegeniauch kein Ermittlungsverfahren geführt. Mit freündlichen Grüßen \j , - ' Markus Ulbi \ Seite 2 von 2 2017-03-09T09:44:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes