SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talslraße 7 | 01 097 Dresd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8498 Thema: Staatsanwaltliche Ermittlungen zum mutmaßlichen Haupttäter des Rip-Deal gegen Unister-Gründer Thomas Wagner Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,þL@. ln der LVZ vom 8. Februa¡ 2017 wird darüber informiert, dass das Landgericht Leipzig jeEt die Anklage gegen den Finanzvermittler Wilfried Schw. zugelassen hat. Der mutmaßliche Haupttäter des Rip- Deals gegen Unister-Gründer Thomas Wagner im Juli 2016 in Venedig war der angebliche lsraeli Levi Vass, der nach der Tat untergetaucht ist. Die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat den Betrüger bisher nicht aufgespürt, wie ihr Sprecher Wolfgang Klein mitgeteilt hat. Obwohl mehrere Zeugen Vass nach übereinstimmenden Medienberichten in Venedig persönlich gesehen haben, wurde kein entsprechendes Phantombild erstellt: ,,Darüber haben wir nachgedacht, es aber wieder verworfen", so Staatsanwalt Klein gegenüber der LVZ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj justiz sachsen de' Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-472t17 Dresden, {.März 2O17 Hausanschr¡ft: Sächslsches Staatsmlnisterium der Justiz Hospitalstraße 7 0'1097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 0 1 095 Dresden www justiz sachsen de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behinderlengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang für elektronisch s¡gnierle sowie fúr verschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur ùb€r das Elektronische Gerichts- und VeMallUngsposttach, nâhere lnformetionen unter Megvp d6 Seite I von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN ÐFttr-lÃlÈliFqÐ -v Frage l: Warum hat die Staatsanwaltschaft troE des Vorliegens mehrerer Zeugenbeschre¡- bungen bzw. des Umstandes, dass mehrere Personen den Straftatverdächtigen gesehen , e¡gene Wahrnehmungen zu ihm haben, kein Phantombild des mutmaßlichen Betrügers Levy Vass erstellen lassen? Die Anfertigung eines Phantombildes führt nicht in allen Fällen zu einer Unterstutzung der Ermittlungsmaßnahmen. Vorliegend war beispielsweise eine öffentliche Fahndung nicht möglich, bei der Phantombilder gewinnbringend eingesetzt werden könnten. Darüber hinaus ergab sich aus den Aussagen der Zeugen, dass der Verdächtige in unterschiedlicher äußerer Aufmachung aufgetreten ist. Offensichtlich hat er Perücken und falsche Bärte benutzt. Einzelne Personen haben den Verdächtigen auch nur kurzzeitig gesehen, bei anderen lag das Treffen schon länger zurück. lm vorliegenden Verfahren wurden andere Methoden der Beweisführung eingesetzt, beispielsweise Wahllichtbildvorlagen. Frage 2: Wird gegen Levy Vass weiter ermittelt und wenn ja, welche anderen Ermittlungsmethoden kommen zum EinsaE, um dessen wahre ldentität fesEustellen und seiner habhaft zu werden? Gegen den Beschuldigten, der unter dem Namen Levi Vass aufgetreten ist, wird weiterhin ermittelt. Die Untersuchung und Auswertung vorhandener Asservate und Daten ist noch nicht abgeschlossen. lm Rahmen der Ermittlungen wird intensiv mit den Strafverfolgungsbehörden von Slowenien und ltalien zusammenarbeitet. lm Hinblick auf einzelne, aktuell veranlasste Ermittlungsmaßnahmen ist eine Beantwortung der Frage dezeit nicht möglich, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer weitergehenden Beantwortung die Vorschrift des S 477 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern Einzelheiten zu Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐNC¡rlru\-y bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Die aufgeführten Gründe der teilweisen Nichtbeantwortung der Frage hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der lnformationsinteressen des Antragstellers mit dem lnteresse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten des Abgeordneten. Das lnteresse des Abgeordneten an vollständiger lnformation ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche lnteresse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Frage wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das lnformationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt . Seine Verwirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde, so lange also, bis im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter die Tatvonruü rfe den/dem/der Besch u ld igten eröffnet werden. Frage 3: lst der vom Amtsgericht Dresden am 29. Juli 2016 erlassene Europäische Haftbefehl gegen Levi Vass noch in Kraft und ist der Beschuldigte noch zur Fahndung im Schengen-lnformationssystem ausgeschrieben? (siehe Antwort der Staatsregierung Drs.-Nr.: 6/6113) Gegen den Beschuldigten, der unter dem Namen Levi Vass aufgetreten ist, wurde am 29. Juli 2016 vom Amtsgericht Dresden ein Haftbefehl erlassen, auf dessen Grundlage die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am selben Tag einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt hat. Der Haftbefehl sowie der Europäische Haftbefehl sind weiter in Kraft und die Aussch rei bu ng im Schen gen-l nformationssystem besteht fort. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUST'IZ Freistaat SACHSEN ilNt7Èl&itv Frage 4: Gibt es zu den Absturzursachen des Flugzeuges, in dem Thomas Wagner und we¡- tere drei Menschen auf dem Rückflug von Venedig nach Leipzig ums Leben kamen, neue Erkenntnisse der zuständigen Behörden und wenn ja, welche? Nach bisheriger Auswertung der auf das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Leipzig von der Kreisstaatsanwaltschaft Nova Gorcia übersandten vorläufigen Ermittlungsunterlagen ergeben sich keine Hinweise auf ein Fremdverschulden Dritter an dem Abstuz des Flugzeuges in einem Waldgebiet in der Ortslage Predmeja. Die Ermittlungen der slowenischen Behörden sind noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Was ist der der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen den Finanzermittler Wilfried Schw. zu Grunde liegende wesentliche Vonvurf? Dem Angeklagten werden zwei Fälle des gemeinschaftlichen Betruges vorgeworfen, indem er an der Übergabe von Falschgeld zur Erfüllung von Kauf- bzw. Darlehnsverträgen beteiligt gewesen sein soll. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2017-03-09T10:13:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes