STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51/7465 Dresden, il. Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/850 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/573 - Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern zum beabsichtigten Austritt der Gemeinde Niederwürschnitz aus der Verwaltungsgemeinschaft Lugau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass sich die Novelle des Gesetzes zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen aus dem Jahre 2012 nicht generell auf sämtliche Tatbestände für einen Austritt einer Gemeinde aus einer Verwaltungsgemeinschaft bzw. der Auflösung einer Verwaltungsgemeinschaft bezieht, sondern dadurch ausschließlich eine aus dringenden Gründen des öffentlichen Wohls notwendige Veränderung ermöglicht wurde, während die übrigen Austritts- und Auflösungsregelungen für Verwaltungsgemeinschaften unverändert geblieben sind und wie begründet die Staatsregierung ihre Auffassung dazu? Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen wurden die Regelungen des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit an die in den Grundsätzen für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden festgelegten Ziele angepasst. Darin sind u. a. die Regelungen zur Auflösung von Verwaltungsverbänden und Verwaltungsgemejnschaften und zum Ausscheiden bzw. Ausschluss aus diesen Formen der kommunalen Zusammenarbeit neu gefasst worden. Auf die Begründung für den Gesetzentwurf der Staatsregierung einschließlich der inhaltlichen Erläuterungen (Drs.-Nr.: 5/8276) sowie auf die Beschlussempfehlung desInnenausschusses im Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens (Drs.-Nr. : 5/10162) wird verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Auf welcher sachgerechten, rechtlichen Grundlage kommt die Staatsregierung in o. g. Drucksache zu der Einschätzung, dass mit dem beantragten Austritt der Gemeinde Niederwürschnitz aus der Verwaltungsgemeinschaft Lugau aus heutiger Sicht ein anderer Sachverhalt entstanden ist, als er zum 30.11.2011 vorlag, da zum damaligen Zeitpunkt die Verwaltungsgemeinschaft Lugau, außer der Stadt Lugau und der Gemeinde Niederwürschnitz, auch mit der Gemeinde ErlbachKirchberg bestand und mit der Eingemeindung der Gemeinde Erlbach-Kirchberg in die Stadt Lugau lediglich der gesetzgeberische Wille der Gesetze zur Gemeindegebietsreform in den Planungsregionen aus dem Jahr 1998 vollzogen wurde? Neben den in Frage 2 bereits genannten veränderten Sachverhalten ist unter anderem bedeutsam, dass die Gemeinde Niederwürschnitz in dem abgeschlossenen Verfahren seit 2009 ihren (inzwischen rechtlich nicht mehr zulässigen) Anschluss an die VerwaltungsgjSmeinschaft Stollberg als Mitgliedsgemeinde angestrebt hat. In dem aktuellen Verfahren beabsichtigt sie ihr Ausscheiden aus der Verwaltungsgemeinschaft Lugau mit d^m Z)e\ ihrer Eingliederung in die Stadt Stollberg/Erzgeb. Mit fi(eun