STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsminislerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Drs.-Nr.: 6/8505 Thema: Rentner und Ruhestandsbeamte im Freistaat Sachsen in einem Beschäftigungsverhältnis Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/68/2 Dresden, \ 3, 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In Bezug auf die in den Fragestellungen benannten Ruhestandsbeamten liegen keine Erkenntnisse vor. Die angefragten Angaben liegen im Verfahren der Versorgungsberechnung nicht vor. Die Ruhestandsbeamten sind nach § 71 Abs. 2 SächsBeamtVG verpflichtet, Einkünfte bei der Pensionsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Diese werden im Rahmen der gesetzlichen Ru¬ hens- und Kürzungsbestimmungen berücksichtigt. Im Verfahren ist jedoch in Bezug auf die anzurechnenden Einkünfte nur der errechnete Ruhensbetrag hinterlegt. Inwieweit dieser auf eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zurückzuführen ist, ist im Einzelnen nicht erkennbar. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass im Landesamt für Steuern und Finanzen ausschließlich die Versorgungsberechnung für die in Ruhestand getretenen Landesbeamten des Dienstherrn Freistaat Sachsen durchgeführt wird. Zcftrfikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Frage 1: Wie viele Rentner und Ruhestandsbeamte im Alter von 60 bis 67 Jahren beziehungsweise im Altersbereich ab 67 Jahre üb¬ ten in Sachsen in den Jahren 2010 bis 2016 eine sozialversi¬ cherungspflichtige Tätigkeit aus? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht) Frage 2: Wie viele dieser Personen übten eine geringfügig entlohnte Tätigkeit aus? Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach Information der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA) können Daten zur Beschäftigung im Sinne der Fragestellung nicht ausgewertet werden. Erkenntnisse, ob ein Beschäftigter in den genannten Altersgruppen neben der Beschäf¬ tigung Rente bzw. Ruhestandsbezüge empfängt, liegen nicht vor. Näherungsweise wird auf die im Statistikangebot der BA veröffentlichten Daten zur Be¬ schäftigung verwiesen. Im Internet sind Angaben zur sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung nach Altersgruppen bis zur Regelaltersgrenze in den Tabellen 1 und 8 auf folgender Website ausgewiesen: https://statistik.arbeitsaqentur.de/nn 31966/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche Form.html?view=processForm&resourceld=210368&input =&paqeLocale =de&topicld=746752&vear month=aktuell&vear month.GROUP=1 &search=Suchen Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zur Motivation von Rent¬ nern und Ruhestandsbeamten eine sozialversicherungspflichtige Be¬ schäftigung bzw. eine geringfügig entlohnte Tätigkeit anzunehmen? Der finanzielle Flinzuverdienst zu den Altersbezügen dürfte in der Regel bei älteren Arbeitnehmern ursächlich für das Bestreben sein, auch nach Erreichen des Ruhe¬ standsalters einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügig entlohnten Beschäf¬ tigung nachzugehen. Gerade in den ostdeutschen Ländern gibt es viele durch Arbeitslosigkeit unterbrochene Erwerbsbiografien, die folglich durch geringere Alters¬ bezüge gekennzeichnet sind. Auch das insgesamt niedrigere Lohnniveau geht einher mit niedrigeren Altersbezügen. Ältere Menschen fühlen sich heute leistungsfähiger als Menschen in vergleichbarem Alter vor Jahren. Insofern ist es verständlich, dass Ältere nicht sofort nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten möchten. Das Gefühl auch weiterhin ihre Erfahrungen in den Arbeitsprozess einbringen zu können, dürfte bei vielen älteren Ar¬ beitnehmern daher eine Motivation zur Fortführung des Erwerbslebens sein. Nach der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren zum 30. Juni 2016 in Sachsen knapp 9.300 Personen im Alter von 65 Jahren und mehr sozialversiche¬ rungspflichtig beschäftigt. Gemessen an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäf¬ tigten waren das weniger als ein Prozent. Von den insgesamt rd. 41.900 geringfügig entlohnten Beschäftigten war etwa jeder Fünfte 65 Jahre und älter. Frage 4: Wie steht die Staatsregierung zur Einstellung älterer Menschen, noch weiter am Erwerbsleben teilzuhaben? Die Staatsregierung begrüßt grundsätzlich eine verstärkte Teilnahme älterer Menschen am Erwerbsleben. Begünstigt durch demografische Einflüsse hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Die Beschäftigung ist bei gleichzeitigem Rückgang der Arbeitslosenzahlen gestiegen. Insofern haben Unternehmen zunehmend Probleme, freie Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Langjährige Berufserfahrung und Fachwissen bilden wichtige wirtschaftliche Ressour¬ cen. Unter dem Vorsitz des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sieht die „Fachkräfteallianz Sachsen" in älteren Arbeitnehmern ein wertvolles Potenzial zur kurz- und mittelfristigen Sicherung des Fachkräftebedarfes. Die Fachkräf¬ teallianz unterstützt daher das Ziel, die Erwerbsbeteiligung von Älteren weiter zu erhö¬ hen, beispielsweise durch die Etablierung einer altersgerechten Personalpolitik zur Förderung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Arbeitsprozess, die Nutzung der Kompetenzen älterer Beschäftigter sowie die Schaf¬ fung von Anreizen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung nach Erreichen der Ruhe¬ standsaltersgrenze. Bereits heute ist die Bereitschaft sächsischer Unternehmen zur Einstellung älterer Be¬ werber gestiegen. Nach der Arbeitgeberbefragung zum lAB-Betriebspanel 2015 be¬ schäftigen fast 80 % der sächsischen Betriebe Menschen im Alter von über 50 Jahren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2017-03-13T14:49:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes