STAATSI\¡ ì N ì STERI U I\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach l00510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8510 Thema: Schulmilchprogramm Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wieviel Schulen in Sachsen bieten derzeit für die Pausenversorgung Schulmilch an? Bitte aufschlüsseln nach: . Kindertagesstätten und ähnlichen anerkannten vorschulischen Einrichtungen . Grundschulen, . Oberschulen, . Gymnasien, . Förderschulen, . berufsbildende Schulen und o Behindertenheimen undSchullandheimen. lm Freistaat Sachsen wird derzeit Schulmilch in folgenden Einrichtungen angeboten: . Kindertagesstätten . Grundschulen o Oberschulen o Gymnasien o Förderschulen . berufsbildendeSchulen . Behinderten-/Schullandheime Frage 2: Welche Hemmnisse sieht die Staatsregierung, dass sich Schulen an dem Schulmilchprogramm beteiligen? Der Staatsregierung liegen hierfür keine lnformationen vor. Befragungen zu Hemmnissen für die Beteiligung von Schulen am Schulmilchprogramm wurden nicht durchgeführt. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 13. Februar 2Q17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t820 Dresden, o?, oJ, 2gt1 s¡mu1+ 936 492 44 12 55 I 12 DbabñM6'M bhldffim&u¡dldl'¡üóñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsminister¡um ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. + Ke¡n Zugang für el€ktronisch sign¡erte sow¡e für verschlüsselte elektronìsche Dokumente r¡)(.) @(o f.- Seite 1 von 2 STAATST\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 3: Bei wie viel Prozent der am Schulmilchprogramm teilnehmenden Schulen übernimmt die Verteilung der Milch ein dritter (2.8. Gaterer)? Bei circa 20 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen übernimmt die Verteilung der Milch eln Dritter. Frage 4: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Schulmilchlieferanten ? Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 65712008 der Kommission vom 10. Juli 2008 werden die Schulmilchlieferanten von der zuständigen Behörde, im Freistaat Sachsen dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), zugelassen. Die Bedingungen für die Zulassung von Schulmilchlieferanten sind in den Artikeln I und 9 der Verordnung (EG) Nr. 657/2008 beschrieben. Sofern sich der Schulmilchlieferant schriftlich zur Einhaltung dieser Bedingungen verpflichtet, wird ihm auf Antrag die Zulassung als Schulmilchlieferant vom LfULG erteilt. Frage 5: Welche Möglichkeiten hat die Staatsregierung geprüft, um auch im Schulmilchprogramm die Nutzung regionaler Produkte zu fördern? Ziel des Schulmilchprogrammes ist es, bei Kindern den Milchverzehr durch ein regelmäßiges Milchangebot zu erhöhen und damit gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern. Gleichzeitig zielt das Programm auf eine Erhöhung des Absatzes an Milch und Milchprodukten ab. Die Förderung regionaler Produkte ist nicht Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 657/2008. Mit freundl n Grüßen Thomas Freistaat SACHSEN Seite 2 von2 2017-03-08T08:47:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes