STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 618512 Thema: Sozialer Möbeldienst I Soziales Kaufhaus Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt "Der soziale Möbeldienst des Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerkes e.V. (SUFW) holt verwendungsfähige Möbel, funktionstüchtige Haushaltsgroßgeräte und Kühlschränke sowie sonstige Gebrauchtwaren ab. Es betreibt ein Soziales Kaufhaus, wo Gebrauchtwaren an sozial Bedürftige (Inhaber eines Bezugsschein des Sozialamtes bzw. des Jobcenters ) für wenig Geld verkauft werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt Frage 1: Wie viele soziale Möbeldienste I soziale Kaufhäuser gibt es in Sachsen ? Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten , die von einem Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen E Freistaat ~SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-17/195 .gresden, q . März 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat werden. Der Private nimmt im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt auch keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu dem Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Es existiert kein vom Freistaat Sachsen betriebener soziale Möbeldienst bzw. soziales Kaufhaus. Diese werden in der Regel von Vereinen oder anderen juristische Person des Privatrechts initiiert und betrieben und unterliegen daher nicht dem Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung. Frage 2: Inwiefern werden diese vom Freistaat Sachsen gefördert? Eine Förderung erfolgt durch das Ehrenamtsprogramm "Wir für Sachsen" und das Sonderprogramm Flüchtlingshilfe. Detaillierte Informationen zur Förderung sind in Anlage 1 dargestellt. Frage 3: Gibt es vergleichbare Projekte des Freistaates Sachsen, die es ermöglichen, dass Gebrauchtwaren durch Weitergabe vor der Verschrottung bewahrt werden? Durch den Freistaat Sachsen werden keine Projekte gefördert, die es ermöglichen das Gebrauchtwaren durch Weitergabe vor der Verschrottung bewahrt werden. SACHSEN Ungeachtet dessen wird darauf verwiesen, dass sich die Abgabe von behördlichen Vermögensgegenständen nach Nummer 1.2 der VwV zu § 63 SäHO richtet, wonach entbehrliche Vermögensgegenstände grundsätzlich im Wege der öffentlichen Ausschreibung zu veräußern sind. Verspricht eine Veräußerung im Wege der öffentlichen Versteigerung ein günstigeres Ergebnis, so ist diese durchzuführen. Für gebrauchte Dienstkraftfahrzeuge legt die VwV zu § 63 SäHO besondere Bestimmungen fest. Somit sind Regularien getroffen, Gebrauchtwaren durch Weitergabe vor der Verschrottung zu bewahren, jedoch unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Drs. -Nr. 6/8512 Bezeichnung des Zuwendungen/ Zuschüsse/ Zuweisungen Fördervorhabens 2014-2016 in Euro Jahr Beantragt Bewilligt Ausgezahlt (unter Berücksichtigung von Rückforderungen und inkl. ausgezahlten Bundes- und EU-Mitteln) Soziales Kaufhaus 2017 1.440,00 € 1.320,00 € Projekt laufend Dresden Ehrenamtliche "Gorbitz-Helfer" für 2017 8.640,00 € 7.920,00 € Projekt laufend Asylbewerber Soziales Kaufhaus 2016 1.440,00 € 1.320,00 € 1.320,00 € Dresden Ehrenamtliche "Gorbitz-Helfer" für 2016 13.920,00 € 10.560,00 € 6.400,00 € Asylbewerber Ehrenamtliche "Gorbitz-Helfer" für 2015 3.000,00 € 2.480,00 € 2.480,00 € Asylbewerber Soziales Kaufhaus 2015 960,00 € 720,00 € 720,00 € Dresden Soziales Kaufhaus 2014 960,00 € 720,00 € 500,00 € Dresden Soziales Kaufhaus 2013 960,00 € 720,00 € 720,00 € Dresden 2017-03-10T08:43:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes