STAATSM1N1STERIUM DES INNERN r = Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre .. Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8514 Thema: Umsetzungsstand und Anwendung von Telematik im Rettungswesen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche telemedizinischen Anwendungen sind im Rettungswesen im Freistaat Sachsen bereits im Einsatz bzw. welche Anwendungen werden derzeit erprobt? (Angabe bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten ) Im Bereich der Luftrettung sind im Freistaat Sachsen keine telemedizinischen Anwendungen im Einsatz oder in der Erprobung. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft im Hinblick auf den bodengebundenen Rettungsdienst ausschließlich Sachverhalte, die von den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Rettungszweckverbänden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Allgemeine Auskunftsverlangen — wie hier vorliegend — sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-1053/14/90 7 / 7 Dresden, März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 57°1 Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie hoch ist der Anteil von RTWs, in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die mit Technik zur telemedizinischen Übertragung von Patientendaten ausgestattet sind? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Zur Begründung wird auf den 3. Absatz der Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie bewertet die Staatsregierung den Einsatz der telemedizinischen Übertragung von Patientendaten vor dem Hintergrund von Datenschutz und Datensicherheit Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 4: Welche Fördermittel reichte der Freistaat Sachsen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 für den Ausbau der Telematik/ Telemedizin im Bereich Rettungsdienst aus? (Bitte Fördermittelempfänger, Fördermittelhöhe und Zuwendungszweck ausweisen) Der Freistaat Sachsen förderte im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2007 bis 2013 das Projekt „Implementierung des Cardio-Angel-Systems im Klinikum Pirna und hierzu erforderliche Ausstattung von 25 Rettungswagen zur Verbesserung der Notfallversorgung von Herzinfarktpatienten im Einzugs- und Rettungsdienstgebiet Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Betrieb für die Zeit der Zweckbindung" (Zuwendungsempfänger : HELIOS Klinikum Pirna GmbH) mit einer Laufzeit vom 30. August 2013 bis 31. Dezember 2014. Für dieses Projekt reichte der Freistaat Sachsen im Jahr 2014 insgesamt Fördermittel (EU- und Landesmittel) in Höhe von 140.154,39 EUR, im Jahr 2015 insgesamt Fördermittel (EU- und Landesmittel) in Höhe von 52.105,35 EUR aus. Frage 5: Wie unterstützt die Staatsregierung das Potential von neuen Telematikanwendungen für die Optimierung von Prozessen im Rettungswesen? Dem Freistaat Sachsen stehen EU -Mittel in Höhe von 28,605 Mio. EUR zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft in der EFRE- Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Sächsische Landtag mit Beschluss des Doppelhaushalts 2017/18 vom 15. Dezember 2016 Mittel i. H. v. i10,0 Mio./EUR zur Förderung der Telemedizin veranschlagt. In Abhängigkeit zu den jewe lige,n Fördervorgaben würde auch für Projekte aus dem Bereich Rettungswesen, r die ittlls telematischer oder telemedizinischer Anwendungen die Versorgung optimieren , vor diesem Hintergrund eine finanzielle Unterstützung erfolgen können. M t reu:ndlichen Grüßenl i f i i L-%. Markus Ulbig\ Seite 2 von 2 2017-03-13T10:13:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes