SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8515 Thema: Umzug des Sächsischen Rechnungshofs von Leipzig nach Döbeln Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Kosten des geplanten Umzugs des Sächsischen Rechnungshofs von Leipzig nach Döbeln? (Bitte die Antwort auflisten nach Grundstückskosten, Baukosten, sonstige Renovierungskosten, Einrichtungskosten einschließlich Informationstechnik, Umzugskosten und sonstige Kosten wie Abwicklungskosten in Leipzig) Die Grundstückskosten betragen zum aktuellen Stand 379.624 EUR Die Gesamtbaukosten werden derzeit auf 17.550.000 EUR geschätzt. Die vorhandene Informationstechnik wird beim Umzug mit nach Döbeln verbracht. Renovierungs- und sonstige Abwicklungskosten fallen darüber hinaus nicht an. Die weiteren angefragten Kosten sind im Einzelnen zum jetzigen Planungsstand noch nicht bezifferbar. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/24-H 1322/17 4/344- 201717910 Dresden, -=J. . März 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten VoraussetzunQen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Frage 2: Wie hoch sind die geschätzten laufenden Kosten beim Betrieb des Sächsischen Rechnungshofs in Döbeln pro Jahr im Vergleich zu den durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten in Leipzig? (Bitte die Antwort nach Standorten und Kostenarten konkret auflisten) Die laufenden Betriebskosten am Standort Döbeln werden mit 141.517 EUR/Jahr geschätzt (Stand: Februar 2017). Die laufenden Betriebskosten am Standort Leipzig wurden anhand der Betriebskosten des Jahres 2016 ermittelt. Diese betrugen 173. 725 EUR und werden sich in den nächsten Jahren voraussichtlich in dieser Größenordnung bewegen. Die Anteile für die einzelnen Kostenarten werden in der folgenden Tabelle angeführt: Kostenart Betriebskosten in EUR Standort Leipzig Standort Döbeln Ver- und Entsorgung 74.687 77.758 Reinigung und Pflege von Gebäuden 34.039 21.158 Reinigung und Pflege von Außenanlagen 4.267 20.889 Bedienung Inspektion und Wartung 16.866 20.058 Sicherheitsdienst 6.163 522 Allgemeine Verwaltung 37.703 - Sonstige Betriebskosten - 1.132 Summe 173.725 141.517 Frage 3: Wie und nach welchem Zeitplan gestaltet sich der Umzug des Sächsischen Rechnungshofs von Leipzig nach Döbeln für die Mitarbeiter? Der Dienstsitz ist gemäß Art. 4 i. V. m. Art. 60 Abs. 5 des Sächsischen Standortegesetz ab 2020 in Döbeln, sodass der Umzug zum Jahreswechsel 2019/2020 erfolgen soll. Der genaue Umzugsplan wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der Verfügbarkeit der neuen Immobilie am Standort Döbeln erstellt. Frage 4: Welche Mehrkosten, insbesondere Reisekosten und Steuerausfälle durch Absetzung von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als Werbungskosten , entstehen dem Freistaat Sachsen durch den Umzug des Sächsischen Rechnungshofes von Leipzig nach Döbeln? (Bitte die Antwort nach einzelnen Mehrkostenposten aufschlüsseln) Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Sofern sich die Fragestellung auf geltend machbare Reisekosten nach dem Sächsischen Reisekostengesetz beziehen, können seitens der Staatsregierung derzeit keine Aussagen getroffen werden. Der Sächsische Rechnungshof (SRH) als Adressat dieser Fragestellung ist gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 2 Sächsische Verfassung eine unabhängige Staatsbehörde. Mitarbeiter des SRH können wie andere Arbeitnehmer auch Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als Werbungskosten geltend machen. Welche Auswirkungen der Umzug des SRH unter diesem Gesichtspunkt auf das Steueraufkommen haben wird, kann nicht beziffert werden. Frage 5: Wie hat sich die Stellenausstattung und Stellenbesetzung des Sächsischen Rechnungshofs seit 2006 entwickelt und welche Auswirkungen auf die Prüfungstätigkeit bezüglich der Prüfungsthemen, -häufigkeit, -tiefe und -intensität hat dies in dem abgefragten Zeitraum gehabt? (Bitte die Antwort nach Jahren und einzelnen Prüfungstätigkeiten aufschlüsseln ) Laut den Stellenentwicklungsberichten der Staatsregierung entwickelten sich Stellenausstattung (Soll) und Stellenbesetzung (Ist) seit 2006 wie folgt: Haushaltsiahr Stellenplan 2006 252 2007 248 2008 248 2009 247 2010 247 2011 246 2012 245 2013 241 2014 241 2015 240 2016 239 2017 238 1 1. April 2010; zum 1. Oktober 2010: 237 Seite 3 von 4 lst-Besetzuna zum 01.07. des ieweiliaen Jahres 247 240 239 240 2401 234 236 232 230 225 229 230 (01.01.2017) STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN lj SACHsEN Darüber hinaus wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist gegenüber dem Landtag nur für ihre Amtsführungen verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Der SRH ist gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 2 Sächsische Verfassung eine unabhängige Staatsbehörde. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2017-03-07T11:27:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes