STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8522 Thema: Erkennungsdienstliche Behandlung von Flüchtlingen Fingerabdrücke gegen Sozialleistungsbetrug Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut einem Artikel vom 07.02.17 auf Spiegel Online behandelt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Herbst alle Flüchtlinge erkennungsdienstlich, um nach Rücksprache mit den Sicherheitsbehörden Mehrfachidentitäten ausschließen zu können. Es hat dazu aufgerufen, dass die Ausländerbehörden der Kommunen Fingerabdrücke von allen Flüchtlingen nehmen sollen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Verfahrensweisen und Maßnahmen im durch das Vorwort benannten Sinn existieren seit wann in Sachsen? (Bitte Angabe der durchführenden Institutionen und Beginn der Maßnahmen) Die Sicherung der Identität von asylnachsuchenden Ausländern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, durch erkennungsdienstliche Maßnahmen, namentlich Lichtbilder und Fingerabdrucknahme, ist durch § 16 Abs. 1 des Asylgesetzes (AsylG) vorgeschrieben. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres beschränken sich die erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf die Anfertigung von Lichtbildern. Die Zuständigkeit für die Durchführung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen liegt grundsätzlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Gleichzeitig sind die Grenzbehörden, die Ausländerbehörden und die Landespolizei zuständig, sofern der Ausländer dort um Asyl nachsucht, sowie die Aufnahmeeinrichtung (im Freistaat Sachsen die Landesdirektion Sachsen), bei der sich der Ausländer meldet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/14/93 7Dresden, 0 . März 2017 Hausanschrif-t: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 5TAATSM1NISTERIUM DES INNERN k-'-e''' Freistaat' .7., SACHSEN/-- Soweit vor Ort aufgrund der dort geringen Anzahl von Asylnachsuchen die Ausländerbehörden und die Landespolizei über keine technische Möglichkeit zur Speicherung in AFIS Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssysteme-Asyl verfügen, sind organisatorische Maßnahmen für eine zeitnahe erkennungsdienstliche Behandlung im Wege der Amtshilfe getroffen. Die Betroffenen werden dazu unverzüglich an die Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet und dort im Rahmen der Registrierung erkennungsdienstlich behandelt. Frage 2: Hat die Staatsregierung die Kommunen bei der Finanzierung von Geräten unterstützt , welche die Fingerabdrücke einlesen können? Falls ja: In welcher Höhe? In welchen Kommunen? Nein. Es wurden kommunal noch keine entsprechenden Geräte zur Einspeicherung in das AFIS-System angeschafft. Für die Speicherung in AFIS-Asyl und für Fingerabdruckabgleiche durch kommunale Behörden wird derzeit geprüft, ob bundesseitig zur Verfügung gestellte PIK (Personalisierungsinfrastrukturkomponenten) von der Aufnahmeeinrichtung an die Kommunen weitergegeben werden können. Frage 3: Gibt es ein Landesmelderegister oder ein sonstiges Register, welches Daten aus dem Abgleich von Fingerabdrücken gemeldet bekommt? Nein. Frage 4: Wie viele Asylbewerber mit mehreren Identitäten oder mehreren Anmeldungen wurden seit Beginn der oben benannten Maßnahmen in Sachsen entdeckt? Der Beginn erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 AsylG war am 1. Juli 1992. Seinerzeit waren erkennungsdienstliche Maßnahmen für unter 14jährige vollständig ausgeschlossen. Die Anfrage geht durch die insoweit unzutreffende Bezugsveröffentlichung davon aus, dass es sich um eine erst im Herbst 2016 eingeführte neue Maßnahmen handele. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Antwort auf die Jahre 2011 bis 2016 (bis 30. September 2016). Die hier vorliegenden Allgemeinen Auswertungen aus dem System DIAS (Doppelidentitäten von Asylbegehrenden) haben für den Freistaat Sachsen anlässlich der erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei Erstantragstellern ab dem 14. Lebensjahr folgende Ergebnisse hinsichtlich der Fingerabdrücke: Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN L = Freistaat SACHSEN Zeitraum Fingerabdrucknahmen bei Erstantragstellern Davon bereits unter anderem Namen erfasst 2011 1.754 422 2012 2.083 439 2013 3.400 660 2014 4.664 1.185 2015 21.006 4.487 2016 (01.01. - 30.09.) 14.469 4.854 Die vorherige Erfassung unter einem anderen Namen muss nicht auf einer Identitätstäuschung beruhen. Es kann sich auch um Variationen desselben Namens aufgrund Hörverständnisses des Erfassungspersonals oder aufgrund Hinzufügung oder Weglassung von Vaters- oder Großvatersnamen sowie im Heimatland oktroyierten Namensbestandteilen handeln. Ein beim Erstaufgriff einbehaltenes Personaldokument, welches die richtige Namensführung bei der erkennungsdienstlichen Behandlung beim Erstaufgriff erkennen ließ, steht auch teilweise durch separaten Versand, Urkundenüberprüfung in verschiedenen Dienststellen und Dokumentenverwaltung bei der erkennungsdienstlichen Behandlung beim BAMF nicht zur Verfügung, so dass eine phonetisch begründete abweichende Namensschreibweise erfasst wird. Durch Abfrage bei den kommunalen Gebietskörperschaften zum Stichtag 20. Januar 2017 wurden von sieben Landkreisen und Kreisfreien Städten die aufgedeckten Mehrfachidentitäten mit leistungsrechtlichem Hintergrund auf insgesamt 28 Fälle in allen Prüfungsstadien von „Anhaltspunkten" bis „angeklagt" veranschlagt. Der Vorwurf „Mehrfachidentität" bringt es mit sich, dass mehrere Behörden von einer Mehrfachidentität betroffen sein können, so dass auch mehrere der bezifferten Fälle nur eine Person bzw. Straftat betreffen können. Frage 5: In wie vielen Fällen wurden bei aufgedeckten Fällen Strafverfahren eingeleitet? Die i71 der 'ntwort auf die Frage 4 bezifferten 28 Fälle enthalten fünf beanzeigte Fälle, einen be/eits angeklagten Fall und 22 Fälle in Prüfung. Oft handelt es sich auch um länderübergreifende Fälle, bei denen auswärtige Strafverfahren anhängig sind. Mit ,fredndlichen Grüßen U‘‘ / 8 Markus Ulbi Seite 3 von 3 2017-03-10T11:06:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes