STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/8527 Thema: Reform der Krankenhausfinanzierung: leistungsorientierte Investitionspauschalen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie war das Abstimmungsverhalten der Staatsregierung im Bundesrat bezüglich dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz- KHSG) - im Speziellen bezüglich Änderung des § 10 KHG und der Möglichkeit der Einführung von leistungsorientierten lnvestitionspauschalen? Über das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz- KHSG) hat der Bundesrat zuletzt in seiner 939. Sitzung am 27.11 .2015 (TOP 4a) abgestimmt. Der Freistaat Sachsen hat mit "Keiner Anrufung des Vermittlungsausschusses" votiert. Das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 939. Sitzung des Bundesrates sind unter: https://www.landesvertretung . sachsen. de/939-bundesratssitzung-am-27 -novem ber -2015. htm I abrufbar. Darüber hinaus war mit dem § 1 0 KHG bereits vor dem KHSG das Recht der Länder, eigenständig zwischen der Förderung durch leistungsorientierte lnvestitionspauschalen und der Einzelförderung von Investitionen einschließlich der Pauschalförderung kurzfristiger Anlagengüter zu entscheiden, eingeräumt . Mit dem KHSG wurde lediglich eine Anpassung vollzogen. Frage 2: Welchen Bedarf zur Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf leistungsorientierte Investitionspauschalen sieht die Staatsregierung ? Begründen Sie bitte ihre Haltung? Frage 3: Plant die Staatsregierung eine Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf leistungsorientierte lnvestitionspauschalen? Wenn nein, warum nicht? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141 .51-17/215 .9~sden , 1 l)'vlärz 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Aus fachlichen Gründen wurde bisher von einer Umstellung der Krankenhausinvestitionsfinanzierung auf leistungsorientierte Investitionspauschalen abgesehen. Darüber hinaus ist mit dem Koalitionsvertrag 2014-2019 sowohl das Ziel einer Stärkung der Pauschalförderung der Krankenhäuser als auch die gezielte Einzelförderung, die der Weiterentwicklung von Strukturen dient, festgehalten. Eine Umstellung ist daher derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-03-14T07:59:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes