STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8528 Thema: Wohngeldbezug in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach § 3 Absatz 5 WoGG erhalten Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haushalte erhielten im Jahr 2016 im Freistaat Sachsen Wohngeld? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Frage 2: Wie viele Haushalte erhielten zum Stichtag des 31.12.2016 im Freistaat Sachsen Wohngeld? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Anlage wird verwiesen. Die Zahlen weisen die Ergebnisse vom Dezember 2016 aus. Die Wohngeldjahresstatistik zum Stichtag 31.12.2016 liegt noch nicht vor. Sobald die abschließenden Ergebnisse des Jahres 2016 Mitte Juni 2017 vorliegen, sind diese unter www.statistik.sachsen.de abrufbar. Frage 3: Welchen Kostenanteil am Wohngeld musste der Freistaat Sachsen im Jahr 2016 tragen? Nach § 32 des Wohngeldgesetzes (WoGG) wird das gezahlte Wohngeld dem Freistaat Sachsen zur Hälfte vom Bund erstattet. Der Freistaat Sachsen hat im Jahr 2016 für Wohngeld 39.247.629,83 EUR aufgewendet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/20/ 5 Dresden /, j . Marz 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Wie viele Ausländer erhielten in welcher Höhe und in welcher Gesamthöhe Wohngeld in den Jahren 2015 und 2016? (Bitte enumerativ anhand des § 3 Absatz 5 Nr. 1-6 WoGG und Jahr aufschlüsseln) Zur Anzahl und Wohngeldhöhe der wohngeldberechtigten Ausländer werden keine Angäben rfasst. Die nachgefragten Merkmale sind nach § 35 WoGG nicht Bestandteil der Woh geldstatistik. Mit freu dlichen Grüßen L‘ . • Markus Ulbi Anlage SACHSENFreistaat Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8528 Haushalte mit Wohngeld 1)im letzten Monat des 4. Quartals 2016 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie nach der Art des Wohngeldes Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Dezember 20162) Davon wohngeldreine rechtliche Wohngeld- , Teilhaushalte haushalte Chemnitz, Stadt 3 498 3 305 193 Erzgebirgskreis 3 775 3 594 181 Mittelsachsen 3 823 3 563 260 Vogtlandkreis 2 783 2 489 294 Zwickau 4 345 4 035 310 Dresden, Stadt 5 951 5 778 173 Bautzen 3 428 3 301 127 Görlitz ' 4 253 3 958 295 Meißen 2 641 2 613 28 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 2 960 2 848 112 Leipzig, Stadt 7 156 6 937 219 Leipzig 2 687 2 574 113 Nordsachsen 2 628 2 459 169 Sachsen 49 928 47 454 2 474 1) alle Haushalte mit Wohngeldbezug nach Wohngeldgesetz (WoGG) 2) Ergebnis der Quartalsstatistik: Empfänger im Dezember sind nicht identisch mit dem Jahresendergebnis. Im Jahresendergebnis werden rückwirkende Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres berücksichtigt. 2017-03-10T14:23:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes