STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8531 Thema: Aleppo-„Kunstwerk" vor der Dresdner Frauenkirche Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat der Freistaat Sachsen die Errichtung des „Kunstwerkes" mit den „Aleppo-Bussen" vor der Dresdner Frauenkirche direkt oder indirekt finanziell unterstützt? Flossen in den letzten zwei Jahren Gelder vom Freistaat Sachsen an jene Stiftungen, die den Aufbau des „Kunstwerkes " finanziert haben? (Wenn ja, an welche Stiftungen wie viel Geld?) Nein. Frage 2: Welche Windlast hält das sogenannte „Kunstwerk" aus? Durch die Landeshauptstadt Dresden wurde mitgeteilt, dass für die Bemessung des Kunstwerkes gegen Windbeanspruchung die Einwirkungen nach der mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (VwV LTB) bauaufsichtlich eingeführten DIN EN 1991-1-4:2010-12 unter Berücksichtigung des nationalen Anhanges DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12 angesetzt wurden. Folgende Parameter wurden berücksichtigt: nicht schwingungsanfällige Konstruktion , höhenabhängiger Böengeschwindigkeitsdruck nach Tabelle NA.B.2, Windzone 2 (gemäß VwV LTB Anlage 1.2/3) Geländekategorie IV (Gebiete, in denen mindestens 15% der Oberfläche mit Gebäuden mit einer mittleren Höhe größer als 15 m bebaut sind), max z = h = 12 m. Es wurde damit ein Spitzengeschwindigkeitsdruck von qp = 0,51 kN/m2ermittelt und für die Bemessung berücksichtigt. Für vorübergehende Zustände wurde ein abgeminderter Geschwindigkeitsdruck von q red = 0,6 qp gemäß Tabelle NA.B.5 (maximale Standzeit von 12 Monaten ohne Sicherungsmaßnahmen ) berücksichtigt. Freistaat .' 771SACHSEN . 7 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-1053/20/36 Dresden, 10 März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN Zur Erläuterung: Freistaat SACHSEN Die mit den Regeln der DIN EN 1991-1-4 ermittelten Windeinwirkungen sind charakteristische Werte. Sie werden mit Basisgeschwindigkeit oder dem entsprechenden Winddruck bestimmt. Die Basiswerte sind charakteristische Größen mit einer jährlichen Überschreitenswahrscheinlichkeit von 2 %, die einer mittleren Wiederkehrperiode von 50 Jahren entspricht (siehe DIN EN 1991-1-4:2010-12 Punkt 3.5). Der ermittelte Spitzengeschwindigkeitsdruck qp hängt u. a. vom Windklima, der Geländerauhigkeit, der Topografie und der Bezugshöhe ab. Aufgrund der Wetterwarnungen vom 22./23. Februar 2017 wurde die Standsicherheit erneut überprüft. Unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Ballastierung auf den Fundamentplatten , die am 23. Februar 2017 in Form von Betonelementen aufgebracht wurden, wurde nachgewiesen, dass die Konstruktion die zu erwartenden Windgeschwindigkeiten bis zu 110 km/h aufnehmen kann. Frage 3: Wer konkret hat die Stabilität des „Kunstwerkes" mit welchem Ergebnis geprüft? Die Landeshauptstadt Dresden hat mitgeteilt, dass der Standsicherheitsnachweis der baulichen Anlage gemäß § 66 Absatz 2 SächsB0 von einem qualifizierten Tragwerksplaner aufgestellt und gemäß § 66 Absatz 3 Satz 2 von einem Prüfingenieur für Standsicherheit der Fachrichtung Metallbau bauaufsichtlich geprüft wurde. Durch den Prüfingenieur wurde die Aufstellung des Kunstwerkes ebenfalls überwacht und bestätigt, dass es nach den geprüften Unterlagen erstellt wurde. Frage 4: Wie viele Polizisten waren bisher an welchen Tagen zur Absicherung des „Kunstwerkes " sowie der dazugehörigen Veranstaltungen im Einsatz? (Bitte auflisten nach Tagen, Anlaß und eingesetzten Beamten!) Unter Berücksichtigung des Zeitpunktes der Fragestellung, 10. Februar 2017, sind Polizeibedienstete bis dahin wie folgt eingesetzt gewesen: Am 6. Februar 2017 führte die Polizeidirektion Dresden einen Polizeieinsatz mit ca. 75 Einsatzkräften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Aufbau der Kunstinstallation durch. Am 7. Februar 2017 führte die Polizeidirektion Dresden einen Polizeieinsatz mit ca. 100 Einsatzkräften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus Anlass von Veranstaltungen und Versammlungen im Zusammenhang mit der Kunstinstallation durch., Dar4er /hinaus waren vom 6. bis 10. Februar 2017 in lageangepassten Zeiträumen Bedienstet der Wachpolizei zu Objektschutzmaßnahmen eingesetzt. Mit freu dlichen GrüßenMit freuhdlichen Grüßen r Markus Ulbig Seite 2 von 2 \ 2017-03-13T10:12:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes