STAATSMIN1STE1IUM DES INNERN 'f'.'"' Freistaat -" SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8536 Thema: Intelligente Videoüberwachung in Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann und in welchem konkreten Umfang ist an welchen Orten in Görlitz eine sog. intelligente Videoüberwachung eingerichtet oder geplant einzurichten? (Bitte auch Skizze des überwachten Bereichs beifügen .) Frage 2: Wie und mit welcher Technik/Software erfolgt die Gesichtserkennung, insbesondere welche konkreten — von Innenminister Markus Ulbig im Interview der SZ vom 11.02.2017 erwähnten — bei „Straftätern typische Verhaltensmuster" erkennt die Kamera? Frage 3: Mit welchen Datenbanken werden die Videoaufzeichnungen auf welcher konkreten Rechtsgrundlage abgeglichen? Frage 4: Inwieweit ist die (geplante) Videoüberwachung mit Blick auf die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 und des Abs. la SächsPolG gerechtfertigt bzw. auf welche sonstige Rechtsgrundlage wird sie gestützt? Frage 5: Mit welchem konkreten Ergebnis hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte das Pilotprojekt wann geprüft? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-105372144 Dresden, / 3 März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist — auch im Rahmen der in Görlitz geplanten Videoüberwachung — bestrebt, durch die Einführung analytischer Komponenten bei der Videografie die Effizienz der polizeilichen Arbeit zu erhöhen. Damit wird zugleich der Datenschutz hinsichtlich unbeteiligter Dritter verbessert. Denn solche Komponenten helfen dabei, die Datenverarbeitung auf jene Daten zu fokussieren, die im fachlichen Kontext gebraucht werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde mit dem technischen Lesen von Kfz -Kennzeichen getan. Dabei werden die erfassten Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge sofort und unmittelbar automatisiert mit gesuchten abgeglichen. Eine weiterführende Datenverarbeitung oder andere Maßnahmen ergehen nur bei Datenübereinstimmung . Grundrechtseingriffe finden nur bei denjenigen statt, die Anlass zur Suche geben. Dies ist im Ergebnis nur ein Bruchteil der Vorbeifahrenden. In Görlitz wird mit Stand 1. März 2017 keine Videografie mit einer Gesichts- oder Verhaltenserkennung betrieben. Eine weitergehende Beantwortung der auf den derzeitigen Betrieb solcher Videografie bezogenen Fragen ist deshalb noch nicht möglich und entfällt daher. Eine Vergabeentscheidung zu Technik und Software wurde bisher nicht getroffen. Das Interview weist ausdrücklich auf den Umstand hin, dass derzeit die Planung des Projektes in Görlitz andauert. Auch die Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten dauert noch an. Eine dem Parlament vorzutragende Entscheidung über das Projekt und seinen auszuführenden Inhalt ist deshalb noch nicht gefallen. Eine solche Entscheidung behält sich das Staatsministerium des Innern auch ausdrücklich vor. Mal.kus Ulbi Dem i .äc jschen Datenschutzbeauftragten wurde die Errichtungsanordnung vorgelegt . r r gt an, die bestehenden Eingriffsermächtigungen im Lichte der spezifischen Regelun en für automatische Kennzeichenerkennungssysteme zu prüfen. Mit fteurdlichen Grüßen Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 2017-03-14T10:13:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes