(f) 00 @ co to (\¡ STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN, Drs.-Nr.:6/8537 Thema: Baumfällungen am Wettiner Platz in 02708 Löbau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Wettiner Platz, früher Bismarck-Plafz' stellt seit mindestens einem Jahrhundert mit seinem Baumbesatz ein ortsbildprägendes Ensemble dar, welches für die Bevölkerung ein wichtiger Punkt innerhalb des Stadtgebiets ist. Am 08.02.2017 wurden dort ortsbildprägende Bäume gefällt; nach Aussagen von Einwohnerinnen und Einwohnern handelt es sich dabei um vier Hängebuchen und einen Tulpenbaum. ln der Bevölkerung gab es daraufhin großen Unmut. Die Frage nach dem Hintergrund der Fällentscheidungen ist für viele Bürgerinnen und Bürger offen und nicht nachvollziehbar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000,671). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 staatsm¡nister@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 14. Februar 20'17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t815 Dresden, 1 3, 03, 2017 d. et!ntuô¡ú¡riñ d.¡r.kkb$.¡bnhkrduñ! túrÙmtrud uñtundât Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwírtschaft Archivstfaße I 01097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang für êlêktronisch sign¡erte sowie für verschlusselte elektronischê Dokumente @d$ @- s¡mu[+ Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der StadVder Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstvenrualtungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht . Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung liegen jedoch nicht vor (Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu $ 113 SächsGemO). Frage l: Liegen der Stadtverwaltung Löbau aus den Jahren 2014 bis heute Gutachten zum Zustand der gefällten Bäume vor, welche die komplette Entfernung der Bäume rechtfertigen? (Bitte angeben: Jahr des Gutachtens mit Befunden, Darstellung des Ermessenswegs unter Einbeziehung welcher Sachgebiete und Begründung der letztendlichen Fällentscheidung für jeden Baum, jeweils Anzahl und Baumart mit lateinischer Bezeichnung, jeweiligen Stammumfang, Alter desjeweiligen Baums; Gutachten bitte beilegen.) Frage 2: Warum und durch wen wurden die zu fällenden Bäume ausgewählt, wer wurde mit der Untersuchung beauftragt und inwieweit wurden die Belange des Artenschutzes dabei beachtet und welche Erhaltungsmaßnahmen wurden im Einzelfall geprüft; wo und wann sind Genehmigungen, Protokolle, amtliche Festsetzungen u. ä. einsehbar; gibt es eine Entscheidung des Gemeinderates darüber? (Bitte Genehmigungen , Protokolle, Beschlüsse und weitere relevante Dokumente beilegen.) Zusammenfassende Antwort zu Frage I und 2: Der Stadtvenrualtung Löbau liegt zur gesamten Grünanlage des Wettiner Platzes eine Beurteilung des Zustandes und der Erhaltungswürdigkeit des Baumbestandes durch ein lngenieurbüro für Freiraum- und Landschaftsplanung vom 15. Dezember 2016 vor. lm Zuge der Vorbereitung der denkmalgerechten Umgestaltung des Platzes soll diese Beurteilung als Grundlage für weitere Planungen dienen und damit auch für den Entschluss, einzelne Bäume zu fällen. Die Beurteilungen erfolgten anhand einer äußeren lnaugenscheinnahme und Analyse. Die Stadt Löbau hat zuständigkeitshalber die Entscheidung zur Fällung der durch das Gutachten benannten Bäume getroffen. Eine Baumschutzsatzung existiert nicht. lm Zuge der weiteren Planungen wurde ein Vorschlag für eine Ersatzpflanzung bearbeitet. Das Landratsamt Görlitz merkt denkmalschutzrechtlich an, dass auf dem Wettiner Platz in Löbau der große Springbrunnen (1920er Jahre) sowie der Gedenkstein für die Opfer des Faschismus (nach dem Jahr 1945) unter Denkmalschutz stünden. Die Platzanlage selbst, mit dem Baumbestand, stehe nicht unter Denkmalschutz. Frage 3: Welche Maßnahmen wurden zum Schutz wildlebender Tierarten im Vorfeld und während der Arbeiten oder im Anschluss an die Arbeiten getätigt; welche Ausgleichsmaßnahmen werden in welcher Form und welchem Zeithorizont erg riffen? Die Fällung der Bäume wurde in der Fällperiode vor Ablauf des 28. Februars durchgeführt . Weitere Pflanzmaßnahmen werden im Zuge des Baufortschritts voraussichtlich im Herbst 2017 erfolgen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Ein Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ist nicht erkennbar, insofern sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Frage 4: Wie viele Bäume waren Lebensstätten von welchen Arten oder Artengruppen ; wurde dies vorher geprtift (bitte angeben, von wem und mit welchem amtlichen Resultat oder falls keine Prüfung erfolgt ist, aus welchem Grund) und wurden diese besonders behandelt, verschont oder dennoch gefällt? (Bitte angeben: jeweils Anzahl und Baumart mit lateinischer Bezeichnung, jeweiligen Stammumfang, Alter des jeweiligen Baums; Lebensstätte welches Tieres mit welcher Anzahl) Nach Auskunft des Landratsamtes Görlitz liegen zum Baumbestand am Wettiner Platz in Löbau keine Kenntnisse zum Vorkommen geschützter Arten oder deren Lebensstätten vor. Frage 5: Was ist mit dem Holz geschehen, welches durch die Fällungen angefallen ist; wird es bspw. als Totholzlebensraum belassen, wurde es verkauft (wenn ja, durch wen und zu welchem Ertrag) oder kompostiert ? (Bitte pro Baum aufschlüsseln.) Die Arbeiten erfolgten nach Ausschreibung durch eine Fachfirma, der auch das Entsorgen des Astwerkes und des Stammholzes oblag. lichen Grüßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-03-14T11:09:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes