STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-N r.: 6/8559 Thema: Aktuelle Situation des Kulturdenkmales Egersche Brücke an der Göltzsch in Mühlwand bei Reichenbach (Vogtlandkreis) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich in Anbetracht der Tatsache, dass im Vogtlandkreis seit dem Jahr 2000 mehr als 200 historische Baudenkmale abgerissen wurden, die aktuelle Situation des Kulturdenkmals Egersche Brücke aus Sicht der Staatsregierung dar und welche Maßnahmen haben Sie geplant, um das Kulturdenkmal zu erhalten? Frage 2: Durch welche Maßnahmen können die Anforderungen des Denkmalschutzes und des Hochwasserschutzes (v. a. hinsichtlich der später errichteten Beton -Straßenbrücke) in Einklang gebracht werden? Zusammenfassende Antwort auf Fragen 1 und 2: Die Egersche Brücke ist als Kulturdenkmal gemäß § 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz ausgewiesen und daher weiterhin schutzwürdig. Ob und inwieweit zu einer Abstimmung zwischen Belangen des Hochwasser- und Denkmalschutzes Anlass bestehen wird, muss sich aus den weiteren Festlegungen zum Umgang mit der Brücke ergeben. Insoweit wird auf die Antwort auf die Frage 4 verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-1053/20/50 DresdenA . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.srasachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Tr'l Freistaat SACHSEN Frage3: Bekennt sich das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) nach der Einstellung der Bestrebungen, die Brücke zurückzubauen, trotzdem als Eigentümer dieses Bauwerkes zur Verantwortung der Erhaltung? (Die Stadt Reichenbach ist wohl bereit, nach erfolgter Restaurierung die Rechtsträgerschaft zu übernehmen .) Die Egersche Brücke wurde im Jahr 1988 nach Fertigstellung eines in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Ersatzneubaus vom bisherigen Verkehrsweg (heute S 295) abgekoppelt und außer Betrieb genommen. Danach wurden offensichtlich keine weiteren Regelungen zur Baulastträgerschaft getroffen. Insofern ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Nachfolger des damaligen Straßenbaulastträgers bis zum Abschluss von anderen Vereinbarungen für dieses Bauwerk zuständig. Frage 4: Welche Schlußfolgerungen hinsichtlich der möglichen späteren Nutzung ziehen Sie aus dem von der Bürgerinitiative und dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz vorgelegten Positionspapier? Die im Positionspapier der Bürgerinitiative und des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz enthaltenen Anregungen und Vorschläge werden von der Straßenbauverwaltung in die Überlegungen zum weiteren Umgang mit der Egerschen Brücke einbezogen . Frage 5: Zu welchen Ergebnissen ist die Staatsregierung hinsichtlich der Finanzierung der Instandsetzung der Egerschen Brücke gekommen? Wurden — wie angekündigt — Mittel aus dem „Hochwasser -Fond" beantragt, welche Forderung in welcher Höhe ist wann aus welchem Haushaltstitel geplant und wenn nicht — warum nicht? Über e Finanzierung einer Instandsetzung der Egerschen Brücke kann erst nach Klärung er zigkünftigen Nutzung und Baulastträgerschaft entschieden werden. Hochwasf serschadensmeldungen zur Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds 2013/sind weder von kommunaler noch von staatlicher Seite erfolgt. ' / Mit freurpdlichen Grüßen I L, MaYkuis Ulbi Seite 2 von 2 2017-03-16T08:38:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes