STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat ms -"1 S A C H S E N SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8561 Thema: „Reichsbürger" bei der sächsischen Polizei — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (Drs. 6/6901) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (Drs. 6/6901) ist zu lesen: ,Seit dem 21. Oktober 2016 wird bezüglich eines Beamten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sinngemäß wegen der Zugehörigkeit zur sogenannten ,Reichsbürgerbewegung` geprüft. Ein Ergebnis liegt hierzu noch nicht vor.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Prüfung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten der sächsischen Polizei wegen der Zugehörigkeit zur sogenannten „Reichsbürgerbewegung" mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Mit Verfügung vom 22. November 2016 ist gegen den in der Vorbemerkung genannten Beamten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Betätigung sowie gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen . Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/21/4/9 Dresden, // \ . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wurden weitere Verdachtsfälle gegen Bedienstete der sächsischen Polizei wegen der Zugehörigkeit zur sogenannten „Reichsbürgerbewegung", die nicht in Drs. 6/6901 aufgeführt sind, geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis wurde die Prüfung abgeschlossen? Im Zusammenhang mit einem gegen eine Beamtin bereits im Oktober 2014 eingeleiteten und im Mai 2015 abgeschlossenen Disziplinarverfahren bestand gegen diese auch der Verdacht, der „Reichsbürgerbewegung" nahe zu stehen. Im Rahmen der gegen sie geführten Ermittlungen hat sich die Beamtin jedoch vollumfänglich zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung bekannt und ihre Verfassungstreue glaubhaft und nachvollziehbar dargelegt. Anhaltspunkte dafür, dass sich die Beamtin im Umfeld der sogenannten „Reichsbürger bewegt hat oder sich mit den Zielen der „Reichsbürger" identifizierte, konnten nicht bestätigt werden. Das Disziplinarverfahren wurde aufgrund der übrigen Vorwürfe gegen die Beamtin mit einem Verweis abgeschlossen. In einem weiteren Fall wurden im Jahr 2012 Zweifel an der Verfassungstreue eines Beschäftigten gehegt. Im Ergebnis der Prüfung wurde aufgrund seiner getätigten Äußerungen im August 2012 eine Ermahnung ausgesprochen. Im Sinne der Fragestellung wurden zwei weitere Prüfungshandlungen durchgeführt. Disziplinarverfahren sind mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Dienstvergehens nicht eingeleitet worden. In beiden Fällen erfolgte eine schriftliche Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue. Frage 3: Sind der Staatsregierung bzw. nachgeordneten Behörden weitere Verdachtsfälle von Bediensteten des Freistaates Sachsen bekannt, die mutmaßlich „Reichsbürger " bzw. Anhänger der „Reichsideologie" sein sollen bzw. sind? (Bitte aufschlüs (seln nach Behörden!) Der Sächsischen Staatsregierung sind keine weiteren Verdachtsfälle im Sinne der Fragestellung /bekannt. Mit freuridlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-03-14T10:16:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes