STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8562 Thema: Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in Sachsen - Bund-Länder-Treffen im BFSMJ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Rahmen der Umsetzung des am 01.07.2017 in Kraft tretenden ProstSchG in den Bundesländern fanden beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 15.11.2016 sowie am 18.01.2017 Bund-Länder-Besprechungen zum fachlichen Austausch statt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch welche Vertreterin bzw. welchen Vertreter aus welchem Sächsischen Staatsministerium wurde der Freistaat Sachsen bei diesen Bund- Länder-Treffen vertreten? Der Freistaat Sachsen wurde bei den Bund-Länder-Treffen durch eine Bedienstete bzw. einen Bediensteten der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration vertreten. Frage 2: Welche konkreten Inhalte wurden mit welchen organisatorischen und inhaltlichen Ergebnissen zwischen dem Bundesministerium und den Ländern besprochen? Frage 3: Inwieweit wird das ProstSchG in den Bundesländern durch einheitliche Verwaltungsverfahren (z.B. einheitliche Formulare, lnformationsmaterial , Gesprächsleitfäden, Handlungsanweisungen usw.) umgesetzt und welche (ggf. bundeseinheitlichen) Schulungsmaßnahmen zum Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-0141.51 -17/233 Dresden, .J März 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ProstSchG sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden in welchem Umfang vorgesehen? Frage 5: Wie gestaltet sich der konkrete zeitliche Ablauf zur Umsetzung des ProstSchG im Freistaat Sachsen sowie innerhalb der sächsischen Kommunen und welche finanziellen Mittel erhalten die Kommunen in welcher Höhe entsprechend des Konnexitätsprinzips? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 und auf Frage 5: Die Fragen beziehen sich auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Staatsregierung im Rahmen der Umsetzung eines Bundesgesetzes. Die Überlegungen stehen gegenwärtig noch am Anfang. Es wird davon ausgegangen, dass es zur Umsetzung eines sächsischen Ausführungsgesetzes bedarf, um die zuständigen Behörden zu bestimmen. Im Zusammenhang mit der Klärung der weiteren Umsetzungsfragen fand mittlerweile ein fachlicher Austausch auf Einladung des BMFSFJ statt. Frage 4: Welches Staatsministerium ist innerhalb der Staatsregierung für die Umsetzung des ProstSchG im Freistaat Sachsen zuständig? Es handelt sich um eine fachübergreifende Aufgabe. Die Federführung für die landesrechtliche Umsetzung hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übernommen. Mit freundlichen Grüßen J t Barbara Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-03-10T11:05:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes