SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜND- NIS 90/ DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8563 Thema: Ermittlungsverfahren zu den Sprengstoffanschlägen am 26. September20l6 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden jewells wegen welcher Straftatbestände gegen wie viele Beschuldigte nach den o.g. Anschlägen eingeleitet ? Frage 2: In welchem Stand befinden sich die o.g. Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen wie viele Beschuldigte wegen welches Lebenssachverhaltes aus welchen Gründen derzeit? (Bitte jeweils konkreten Tatvonrurf, Tatzeit , Tathandlung, Stand des Verfahrens, GrÍinde einer evtl. Einstellung des Verfahrens, Art der abschließenden gerichtlichen Entscheidung angeben.) STAATSMìNISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 steatsminister@ smj.justiz.sachsen de* Aktenze¡chen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-51 6/1 7 Dresden, ltNätz 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsmi nisterlum der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost ûber Deutsche Post 01 095 Dresden www,justiz sachsen de/smj Verkehrsverblnd ung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang fùr eleklronisch signiert€ sowie für v€rschlúss€lle el€ktronische Dokumente nur i.lber das El€ktron¡sche Gerichts- und Verwaltungspostfachl nåh€re lnlormat¡onen unl€r w egvp de Seite 1 von 4 STAATSMINISl'ERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSE\ ilNùllÀ\ipl -ialt -ry Zusammenfassende Antwort zu den Fragen I und 2 Wegen der Anschläge vom 26. September 2016 war zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen gemäß S 308 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet worden. lm Verlauf der Ermittlungen ergab sich ein Anfangsverdacht gegen drei Personen, weshalb gegen diese ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und das ursprünglich gegen unbekannt geführte Verfahren gegen diese drei Beschuldigten fortgeführt wurde. Das Ermittlungsverfahren ist weiterhin bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung lll, INES-PMK, anhängig. Gegen einen der Beschuldigten wird wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen gemäß SS 308 Abs. 1, 53 StGB ermittelt. Gegen einen weiteren Beschuldigten wird wegen Herbeiführens einer Sprengstotfexplosion in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord und versuchter besonders schwerer Brandstiftung in vier tateinheitlichen Fällen sowie Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß SS 126 Absatz 1 Nummer 6,212 Absatz 1,211Absatz 1 und Absatz 2 Variante 4, 5 und 7, 303, 303c, 306b Absatz 2 Nummer 1, 308 Absatz 1,22,23,52,53 StGB ermittelt. Gegen einen dritten Beschuldigten lautet der Tatvorwurf auf Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord und versuchter besonders schwerer Brandstiftung in drei tateinheitlichen Fällen gemäß SS 212, 211, 303,303c, 306b Absatz 2 Nummer 1 , 308 Absatz 1, 22, 23, 27 , 52,53 StGB. Wegen der konkreten Tatbeiträge der Beschuldigten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwtesen Frage 3: Wie viele Beschuldigte befinden sich derzeit in Haft? Dezeit befindet sich ein Beschuldigter in Untersuchungshaft. Seite 2 von 4 STAATSMINlSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN rcI-tllÉÈrrlFREiFÑ{g -v Frage 4: Welche konkreten Tatbeiträge werden den Beschuldigten jeweils zur Last gelegt? Einem Beschuldigten wird die Planung und Ausführung der beiden Sprengstoffanschläge vom 26. September 2016 zur Last gelegt. Weiterhin soll er zwischen dem 28. September und dem 29. September 2016 unterhalb der Eisenbahnbrücke Marienbrücke eine selbstgebaute komplexe Bombenattrappe platziert haben, um unter der Bevölkerung Angst vor bevorstehenden weiteren Sprengstoffanschlägen zu verbreiten. Einer der Beschuldigten soll diesem bei der Umsetzung seiner Pläne zur Durchführung der Sprengstoffexplosionen psychische Beihilfe geleistet zu haben. Eine weitergehende Beantwortung der Frage ist derzeit nicht möglich, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer weitergehenden Beantwortung die Vorschrift des $ 477 Absatz2Satz 1 Strafprozessordnung (StPO) entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden . Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Die aufgeführten Gründe der teilweisen Nichtbeantwortung der Frage hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der lnformationsinteressen des Antragstellers mit dem lnteresse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht dezeit zu Lasten des Abgeordneten. Das lnteresse des Abgeordneten an vollständiger lnformation ist ein hohes, durch Art. 51 Absatz 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche lnteresse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Frage Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSE'i\w wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das lnformationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt . Seine Verwirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurlickzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde. Mit freundlichen Grüßen ¿7-z Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2017-03-16T10:21:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes