STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8572 Thema: Individualerklärungen gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 1 der Sächsischen Arbeitszeitverordnung (SächsAZVO) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bedienstete des Freistaates Sachsen sind aktuell aufgrund der Unterzeichnung einer Individualerklärung nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 SächsAZVO in einem Schichtsystem tätig, welches die Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von im Durchschnitt 48 Stunden in einem Bezugszeitraum von vier Monaten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 SächsAZVO beinhaltet? Frage 2: In welchen Bereichen der Sächsischen Verwaltung wird mit Individualerklärungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 SächsAZVO gearbeitet? Frage 3: Wie viele Bedienstete haben in den jeweiligen Bereichen eine Individualerklärung nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 SächsAZVO unterzeichnet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Innerhalb der Staatsverwaltung ist kein Bediensteter in einem entsprechenden Schichtsystem tätig. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 13-1053/5/42 Dresden, A.März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachseude Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat ...vc1 SACHSEN Frage 4: Wie viele Bedienstete sind in den jeweiligen Bereichen um die Unterzeichnung einer Individualerklärung nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 SächsAZVO gebeten worden, haben dies aber abgelehnt? Frage 5: Wie würde es sich in den jeweiligen Bereichen auswirken, wenn das Instrument der Individualerklärung nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 SächsAZVO nicht zur Verfügung stünde? Zusa fassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Hierüber legen keine Erkenntnisse vor. Mit freuridlichen Grüßen ' Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-03-14T10:15:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes