STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8576 Thema: Elektro-Mobilitätsprojekt bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kilometer sind die 44 Elektrofahrzeuge der sächsischen Polizei bisher gefahren? (Bitte um Angabe der Gesamtkilometerzahl aller Fahrzeuge, dem Durchschnittswert pro Fahrzeug, die drei höchsten und die drei niedrigsten Kilometerstände mit Angabe der PD) Die 44 Elektrofahrzeuge der sächsischen Polizei weisen mit Stand 31. Dezember 2016 eine Kilometerlaufleistung von insgesamt 218.312 km auf. Bezogen auf 44 Elektrofahrzeuge ergibt sich eine durchschnittliche Kilometerlaufleistung von 4.962 km im Betriebszeitraum von sechs Monaten. Fahrzeuge mit der geringsten Laufleistung: Renault Zoe PD Leipzig 951 km Renault Kangoo Z. E. PD Leipzig 1.684 km Renault Zoe PD Dresden 1.842 km Fahrzeuge mit der höchsten Laufleistung: Mercedes Benz B250e PD Chemnitz 9.740 km Renault Zoe PD Leipzig 8.306 km Mercedes Benz B250e PD Chemnitz 8.294 km Freistaat S A C H S E N Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/21/53 Dresden,A . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie hoch sind die Betriebskosten pro Kilometer bei den Elektrofahrzeugen der Kompaktwagenklasse (Durchschnitt)? Wie hoch sind sie bei den „normalen" Streifenwagen mit Verbrennungsmotoren? Die Betriebskosten u. a. der Fahrzeuge Mercedes Benz B250e pro Kilometer zu analysieren ist Bestandteil des aktuell durchgeführten erweiterten Probebetriebes. Eine belastbare Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Mit Ergebnissen des Probebetriebes ist ab Mitte 2018 zu rechnen. Hinsichtlich der Funkstreifenwagen mit Verbrennungsmotor (hier Pkw) entstehen im Flottendurchschnitt Betriebskosten (Verbrauchskosten, Wartung, Instandsetzung, 30.000 Jahreskilometer Laufleistung, Bestandsfahrzeug, ohne Wertverlust) in Höhe von ca. 0,18 EUR pro Kilometer. Frage 3: In den Dresdner Neuesten Nachrichten vom 15.02.2017 (Seite 5) betont Daniel Brause, Sachbearbeiter Technik bei Emopol, zu den Elektrofahrzeugen: „Die höheren Anschaffungskosten gegenüber Verbrennern amortisieren sich aufgrund der geringen Betriebskosten über die Laufzeit." Wie sieht die Beispielrechnung aus, die dies belegt? Die Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen sind höher als die vergleichbarer Fahrzeuge mit herkömmlicher Antriebstechnik (Verbrennungsmotoren). Hinsichtlich der konkreten Anschaffungskosten können aus Vertrags- und vergaberechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden. Entsprechend § 17 der Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen , Teil A, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A-EG) sind die Angebote und ihre Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Zudem regelt § 5 (2) Vergabeverordnung (VgV), dass bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen der öffentliche Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten muss. Die Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsregelung könnte zu Schadenersatzforderungen seitens des Auftragnehmers führen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN .7 ' 19 Freistaat SA C H S E N Bezugnehmend auf die Beantwortung der Frage 1, liegen hinsichtlich der Betriebskosten der Elektrofahrzeuge noch keine belastbaren Angaben vor, da diese u. a. Gegenstand des erweiterten Probebetriebes sind. Der Rückgriff auf Herstellerangaben ist nicht aussagekräftig, da die Fahrzeuge polizeitypisch ausgestattet sind und der Verbrauch maßgeblich hiervon beeinflusst wird. Eine Beispielrechnung zum Betriebskostenvergleich ist derzeit noch nicht möglich. Die Aussage vom 15.02.2017 stützt sich derzeit noch auf Grundannahmen der Hersteller. Frage 4: In einer Pressemitteilung vom 06.06.2016 mit dem Titel „Sächsische Polizei erhält 44 Elektrofahrzeuge" hieß es: „Die sogenannte ,Wallbox' im Polizeirevier Dresden Nord ist die erste von 44 baugleichen, die nach den Vorgaben des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) gefertigt, ausgeliefert , installiert und in Betrieb genommen werden. Mit der vollen Nutzungsfähigkeit der Ladeinfrastruktur ist bis Ende des dritten Quartals 2016 zu rechnen." Ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur bereits abgeschlossen und wenn ja, wann wurde dieser abgeschlossen? Die Ladeinfrastruktur wurde im November 2016 fertiggestellt. Frage 5: Welche Reichweite anzugeben in Kilometern — haben die Elektrofahrzeuge? Kam es bisher aufgrund zu geringer Reichweite oder zu langer Aufladezeiten der Batterien zu Verzögerungen im Polizeialltag? Oder anders gefragt: Für welche Einsätze sind die Elektrofahrzeuge aufgrund der technischen Beschränkungen im Gegensatz zu „normalen" Streifenwagen nicht geeignet? Die Reichweiten der Elektrofahrzeuge nach NEFZ' werden vom Hersteller wie folgt angegeben: Fahrzeugmodell Reichweite nach NEFZ Mercedes Benz B250e 200 km Renault Zoe 240 km Renault Kangoo Z. E. 170 km Die derzeitigen Nutzergruppen (Bürgerpolizisten, Revierkriminaldienst, Kurier) wurden anhand der bekannten Parameter hinsichtlich Aufladezeiten und Reichweite gezielt ausgesucht. Verzögerungen im Polizeialltag aufgrund der Fahrzeugreichweite oder der Auflaezeit sind bei diesen Nutzergruppen nicht bekannt. Für en täblichen 24 h -Streifendienst sind die Elektrofahrzeuge nicht geeignet. Mit f Nilichen Grüßen ‘'S Ma us Ulbig 1Neuer Europäisc r Fahrzyklus (NEFZ) Seite 3 von 3 2017-03-16T08:38:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes