STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8578 Thema: Anti-Terror-Einsatz in Chemnitz am 13. Februar Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Behörden waren an dem Anti-Terror-Einsatz in Chemnitz am 13. Februar beteiligt und übernahmen jeweils welche Rolle bzw. Aufgaben ? Frage 2: Welche Dienststelle stellte Führungsstab beim Zugriff auf das mutmaßliche Mitglied des „Islamischen Staates" (IS)? Frage 3: Ist es richtig, dass sich der Terrorverdächtige weiter auf freiem Fuß befindet? Welche Maßnahmen wurden veranlaßt, um ihn weiter im Blick zu behalten? Wie soll sichergestellt werden, dass der Terrorverdächtige keine schweren Straftaten begeht? Frage 4: Welche Erkenntnisse gibt es über die dem Terrorverdächtigen vorgeworfenen Schleusungen und Zahlungen an den IS? Frage 5: Bewertet die Staatsregierung den Anti-Terror-Einsatz als Erfolg? Was wurde in diesem konkreten Fall anders bzw. besser gemacht als im Fall al-Bakr? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/2142 Dresden, ' . .März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.sm i.sachse n.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die fragegegenständliche Durchsuchungsmaßnahme betrifft ein laufendes Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA). Insoweit dürfen Auskünfte zu diesem Verfahren nur durch den GBA erteilt werden. Die Sächsische Staatsregierung kann sich zu dem Sachverhalt daher nicht weiter äußern bzw. diesen bewerten. Nach Kenntnisstand der Staatsregierung wurde seitens des GBA am 14. Februar 2017 folgende Mitteilung herausgegeben: „In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wurde gestern (13. Februar 2017) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat' (IS) die Wohnung eines Beschuldigten in Chemnitz durch Beamte der sächsischen Polizei durchsucht. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte Gelder an den IS übermittelt hat. Zudem soll er in Schleusungen eingebunden gewesen sein. Anlass für die gestrige Durchsuchungsmaßnahme waren Anhaltspunkte, dass sich der Beschuldigte im Besitz von Sprengstoff befinden könnte. Dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt. Festnahmen sind dementsprechend nicht erfolgt. Ein Zusammenhang mit dem Fall Jaber Albakr besteht nicht. Auskünfte zu weiteren Einzelheiten können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht erteilt werden." Seitens der sächsischen Polizei waren an der o. g. Maßnahme Kräfte des Landeskri- Iminal mtes (LKA), der Polizeidirektionen Leipzig und Chemnitz beteiligt. Ihre Aufgabe war ie rchführung der Vollstreckung von Dursuchungsbeschlüssen. Die Führung der urc suchungsmaßnahme oblag dem LKA als vom GBA mit den Ermittlungen betrau Di nststelle. Mit feeuridlichen Grüßen Mirkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-03-08T09:33:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes