5']'AA15MINl5TER]UM FÜR SOZIÀI"ES UNT) VERBRÀUCHHRSCHIITZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertslraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten sebastian wippel, AfÞ-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8581 Thema: Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Asylbewerber 2016 Nachfrage zu Kleiner Anfrage 6/7903 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Fragesteller hat die Antwort der staatsregierung zur Kenntnis genommenl Die Staatsregierung bezieht sieh in ihrer Antwort allein auf nné"¡"n bei den StaaËanwaltschaften. Eine Prüfung in d-en polizeili' cñãn Systemen PASS und IVO fand offenbar nicht statt. Mit der Bitte ãi""" Systeme in die Beantwortung der Frage einzubeziehen werden unten genannte Fragen erneut gestellt." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln ñie vieten Fällen wurde 2016 ein Betrug zur Erlangung von Sozia.liãi 5trng"n oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesgtz Ourclr Ãsylbewerber, aneikannte Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiàr Sctrutz¡edürftige und Geduldete festgestellt und zur Anzeige gebracht ? lm Jahr 2016 wurden 40 straftaten des sozialleistungsbetruges zur Anzeige g"Urà.nt, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten. Frage 2: Aus- welchen Herkunftsländern stammen die Tatverdächtigen; anerfãnnté Àsylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete? Zu den 40 Straftaten wurden 41 Tatverdächtige mit folgenden Staatsangehörigkeiten erfasst: ¡ LftlI L{*tdI 31Ì;fãI ì*'IrCI 'ttY Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und lntegration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenze¡chen (bitte be¡ Antwort angeben) tNT-o141.51-1 7/232 Dresden,ill.vazzott Hausanschrlft: SächBlsches Staatsmlnlsterium fl¡r Soziales und Verbraucherschu Þ Albertslraße 10 01097 Dresden Besuchorsdresse: Bautzner Straße 1 9a 01099 Dr6sden www.sms.sachsen.de S1'AA1'SMINI5l'ÊR]UM FiiR soztÀl,Es uNt) VI1RBRÀUCHËRSCHIJTZ Staatsangehöri qkeit Anzahl n 7 Pakistan b Arabische ik 5 A hanistan 3 Albanien 3 Tunesien 3 Marokko 3 Kosovo 3 Serbien 2 Türkei 1 1 Russische Föderation I Staatenlos 1 Mazedonien, oslawische k 1 lrak 1 ¡ ¡i¡ÍntùF¿'-I ¡J¡*il¡ idtuJ \qTÌT lireistaat SACHSEN Frage 3: W¡e'v¡e¡e Ermittlungsverfahren wurden, weg*n welclrer Delikte, seitens der säch* sischen polizei oCãr Staatsanwaltschaften gegen Msnschen eingeleitet, _die sich mittels falscher Angaben zu ihrer ldentitäi einen Aufenthaltstitel erschleichen wollten? Von einer Beantwortung der Frage seitens der staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische nnirageñnacniestem Wissen un-verzuglich und vollständig zu beantworten' Nach dem Grunä'satz der Verfassungstreue ist jed'es Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus-ùñg ;"i*r Befugnissi den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitUeiroftenen Verfãssungsorgane in eigener Verantwortung _wahrzunehmen haben'ó;;t Grundsatz gilt zwiõcheñ der Staatsregierung und clem Parlament sowie seinen ã¡ni*fn"n Abgeordieten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch.die Pflicht des Abgeordñeten zur Rijcksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsrãg¡erung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb derÁntwJrtfris[mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Die sächsische polizei führt keine statistiken im sinne der Fragestellung. Für eine .r.nóèrããntà Beantwortung der Frage wäre eine Einzelfallauswertung aller in Betracht komñenden Straftaten voåunehmen. Der Fragestellung kann nicht entnommen wer- ¿"n, tU|' welchen Zeitraum und für welche Delikte die Frage gilt. .Es wird jedoch davon ãu.ô"g"ngen, dass .¡cn o¡e Fragestellung auf o.l Jgl f 2016 bezieht. Für den Zeitraum uom-tlJañuar bis 31. Dezembe-r 2016 mlssten 715 Verfahren nach $ 95 Abs. 1 Nr' 5 Rufenthc, $ 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, $ 267 StGB und S 271 StGB ausgewertet werden . Wenn man 15 Minuten pro Verfahien ansetzt, wäre ein Sachbearbeiter bei einer 4o-stunden-woche mit der Beantwortung mehr als vier wochen beschäftigt. Dieses personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw' nur Seite 2 von 3 'T.il'JËHI';HäY I ffi ixEiisuu VERBRAUCHERSCHUTZ I \q:'Y sehr eingeschränkt zur Verfügung, Die Staatsregierungì