STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 71211"••• Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.: 6/8582 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber ) 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) waren MITAs als Tatverdächtige 2016 beteiligt ? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ)). Für den Tatzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2016 wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) 7.253 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: 0 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit 3 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 4 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 Vermögens- und Fälschungsdelikte 6 sonstige Straftatbestände StGB 7 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 9 Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen V Verkehrsstraftaten Die Verteilung nach Landkreisen/Kreisfreien Städte sowie nach Deliktgruppen ist in der folgenden Tabelle ersichtlich: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/21/51 Dresden,a.März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN mi. Freistaat SACHSEN Landkreis /Kreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 I 5 6 7* 9 V Bautzen - 1 100 30 5 13 108 18 - 6 Chemnitz, Stadt 2 18 193 283 133 62 755 113 4 46 Dresden, Stadt - 12 263 466 181 325 239 287 2 34 Erzgebirgskreis - - 68 48 16 13 57 17 - 11 Görlitz - 2 48 41 8 23 26 18 - 2 Leipzig - - 59 24 3 4 60 10 - 3 Leipzig, Stadt 1 23 367 530 144 , 119 275 235 3 34 Meißen 1 2 74 81 7 17 48 8 - 1 Mittelsachsen - 1 56 105 22 6 53 38 - 27 Nordsachsen - 5 _ 42 28 6 30 62 9 - 3, Sächsische Schweiz- Osterzgebirge - - 40 18 9 6 44 12 - 6 Vogtlandkreis 1 1 30 52 13 18 34 36 - 5 Zwickau 1 10 32 _ 54 24 13 53 12 - 6 Gesamt 6 75 1 372 1 760 5711 649 1 814 813 9 184 *ohne ausländerrechtliche Verstöße Frage 2: Wie viele Asylbewerber waren mit Stand 31.12.2016 in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/ Kreisfreier Stadt und Herkunftsland ) Mit Stand vom 4. Januar 2017 sind im Freistaat Sachsen 685 Zuwanderer als MITA erfasst. Für die Einstufung als „MITA" wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6711 verwiesen. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort): Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Bautzen 36 Chemnitz, Stadt 87 Dresden, Stadt 155 Erzgebirgskreis 33 Görlitz 27 Leipzig 30 Leipzig, Stadt 151 Meißen 36 Mittelsachsen 44 Nordsachsen 25 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 23 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Vogtlandkreis 21 Zwickau 17 Gesamt 1 685 Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Staatsangehörigkeit Anzahl Tunesien 140 Marokko 106 Libyen 101 Georgien 84 Syrien, Arabische Republik 67 Afghanistan 28 Russische Föderation 21 Kosovo 16 Algerien 15 Irak 14 Indien 14 Albanien 13 Iran, Islamische Republik 9 Pakistan 9 Türkei 8 Serbien 7 Libanon 7 Somalia 6 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 5 Ukraine 4 Eritrea 3 Benin 2 Bangladesch 1 Jordanien 1 Turkmenistan 1 Gambia 1 Kosovo/Serbien 1 Kasachstan/Russische Föderation 1 Gesamt 685 Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN rsossi 'V W Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MITAs waren mit Stand 31.12.2016 inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland) Am 31. Dezember 2016 befanden sich 60 MITAs in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den Polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Staatsangehörigkeit Anzahl Algerien 3 Benin 1 Eritrea 1 Georgien 9 Indien 1 Iran, Islamische Republik 1 Jordanien 1 Libyen 5 Marokko 10 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1 Pakistan 2 Russische Föderation 3 Serbien 1 Syrien, Arabische Republik 1 Türkei 2 Tunesien_ Gesamt -.18 r 60 Frage 4: Wie viele MITAs sind im Jahr 2016 freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden ? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreise-/Abschiebezielland) Im Jahr 2016 wurden 3.377 Ausländer nach § 58 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) abgeschoben bzw. reisten nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Freistaat SACHSEN Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) wird die MITA-Eigenschaft nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage kann daher nur nach händischer Einzelbearbeitung der o. a. 3.377 Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte angefordert , darin nach der MITA-Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand (allein) für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 13.508 Arbeitsstunden. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben der ZAB nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andere/seitseie zu dem Ergebnis, dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig //und/ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der ZAB nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen MarVus Ulbig Seite 5 von 5 2017-03-29T12:54:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes