SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8583 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Auftritte von Aussteigerinnen aus der Neonazi-Szene an sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Februar 2016 trat ein ehemaliger hochrangiger NPD-Funktionär, Führungskraft der so genannten Freien Kräfte und Ex-Mitglied des Neonazi-Netzwerks Hammerskins in einer Schule im Landkreis Mittelsachsen erstmals als 'Aussteiger aus der rechten Szene' auf - nur dreizehn Monate nach seinem Austritt aus der NPD. Als betreuende Organisation trat das Aussteigerprojekt 'ad acta' des Vereins Projekt 21 II e.V. mit Sitz in Dresden auf. Ad acta hat mit dem ehemalige hochrangigen NPD- Funktionär und anderen Aussteigern in den letzten Jahren viele sächsische Schulen besucht. ln der Veröffentlichung 'Leipziger Zustände' des Projektes chronik.LE vom Dezember 2016 wird in Frage gestellt, ob der oben benannte Neonazi tatsächlich ausgestiegen ist. Fraglich wäre hier auch ob ad acta professionell arbeitet und grundlegende Kriterien für einen gelungenen Ausstieg befolgt. Das Sächsische Staatsministerium des lnnern zweifelt derweil an der positiven Wirkung von Aussteigerauftritten in Schulen - für Teilnehmende und Ausstiegswillige. Es weist in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/4833 u.a. darauf hin, dass im Konzept des Aussteigerprogramms des Freistaates Sachsen 'keine Auftritte von Aussteigern im Rahmen von schulischen Bildungs- und Präventionsangeboten vorgesehen ' sind, da 'eine nachhaltige pädagogische Wirkung, insbesondere eine präventive ,Immunisierung' junger Menschen, nicht ersichtlich bzw. nachgewiesen ist'. (S. 4) Auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Netzwerk Miteinander e.V. aus Sachsen-Anhalt zweifeln am Nutzen von Aussteigerauftritten in Schulen (miteinanderthema#4, S.6- 1 0)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/8/49 Dresden,J . März 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii -Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 1: Sind Auftritte von Aussteigern aus der extrem rechten Szene Teil der Bildungsplanung, Lehrplanarbeit und Schulevaluation durch die Staatsregierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sachsen? Frage 2: Empfiehlt die Staatsregierung Auftritte von Aussteigern aus der extrem rechten Szene im Rahmen von schulischen Bildungs- und Präventionsangeboten ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Seitens der Staatsregierung gibt es keine diesbezügliche Empfehlung. Explizit genannt oder empfohlen werden in den sächsischen Lehrplänen Auftritte von Aussteigerinnen und Aussteigern aus der extrem rechten Szene im Schulunterricht ebenfalls nicht. Erkenntnisse aus der Schulevaluation zum Thema liegen nicht vor. Die Auswahl der außerschulischen Lernorte und Bildungsangebote obliegt darüber hinaus den unterrichtenden Fachlehrern . Frage 3: Inwieweit berät die Sächsische Bildungsagentur Schulen bei entsprechenden Projektvorhaben? Beratungen durch die Sächsische Bildungsagentur bei Projektvorhaben erfolgen im Bedarfsfall. Aktuell liegen zur Thematik keine Anfragen vor. Frage 4: Welche Qualitätssicherungskriterien legt die Staatsregierung an nichtstaatliche Aussteigerprojekte wie ad acta an, damit diese mit ihren Klienten Zugang zu Schulen bekommen? Spezielle Qualitätskriterien der Sächsischen Staatsregierung im Sinne der Fragestellung existieren nicht. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Staatsregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs. 6/4833 verwiesen. Frage 5: Ist zu befürchten, dass Personen in sächsischen Schulen aufgetreten sind oder auftreten werden, die keinen hinreichenden Ausstiegsprozess nach professionellen Standards absolviert haben und nach wie vor neonazistische, verfassungsfeindliche und menschenfeindliche Einstellungen vertreten? Hierfür hat die Staatsregierung keine Anhaltspunkte. Mit freundlichen Grüßen 4hN~,t(~ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2017-03-20T15:05:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes