SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/8584 Thema: ,,Stabsstelle Justizvollzug" Staatsmi nisterium für Justiz beim Sächsischen STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden, Zy' .Më¡t?2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Frage 1: welchen konkreten Arbeitsauftrag hat die,,stabsstelle Justizvollzug" und welche konkreten Tätigkeiten werden die Mitarbeiter*innen der Stabsstelle für welchen Zeitraum ausüben? Frage 5: lnwieweit wird die Stabsstelle Justizvollzug konkret mit den einzelnen sächsischen Justizvollzugsanstalten und der Abteilung Justizvollzug im SMJus zusammenarbeiten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 5 Die durch die Expertenkommission,,Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr" in Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.just¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichên mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang uber Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang 1ür elektronisch sign¡erte sow¡e tür verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Vofwaltungspostfach; nähers lnlormat¡onen untsr www.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN twlw ihrem Abschlussbericht dargelegten Kernaussagen und die daraus abgeleiteten Empfehlungen bilden eine wertvolle Grundlage fur die Weiterentwicklung des sächsischen Justizvollzugs. Diese Empfehlungen und die Möglichkeiten ihrer Umsetzung eingehend zu prüfen, ist daher ein besonders wichtiges Anliegen des Staatsministeriums der Justiz. Die zu diesem Zweck eingerichtete und bei der Hausleitung angegliederte ,,Stabsstelle Justizvollzug" soll - gemeinsam und in enger Abstimmung mit der Justizvollzugsabteilung - an der Umsetzung der sich aus dem Bericht der Expertenkommission ergebenden Erfordernisse mitwirken. Darüber hinaus ist die Stabsstelle für die Begleitung von Rechtsetzungsvorhaben zuständig sowie in regelmäßig mit den Justizvollzugsanstalten durchgeführte Besprechungen eingebunden. ln diesem Rahmen soll mit den Anstalten in einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch getreten und insbesondere auch mit Blick auf die konzeptionelle Prüfung, wie die einzelnen Empfehlungen der Expertenkommission umgesetzt werden können, die frühzeitige Beteiligung der Praxis sichergestellt werden. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter der Stabsstelle zu Beginn ihrer Tätigkeit verschiedene Justizvollzugsanstalten besucht und dort hospitiert. Nach Abschluss dieser befristeten und voraussichtlich auf zwei Jahre anzunehmenden Aufgabenstellung soll die Stabsstelle wieder aufgelöst werden. Frage 2z Welche konkreten Mitarbeiter*innen bilden haupt- oder nebenamtlich jeweils in welchem zeitlichen Umfang die,,stabsstelle Justizvollzug" beim SMJus und von welcher Behörde wurden sie abgeordnet? Die Stabsstelle Justizvollzug besteht aus einem Leiter und drei Mitarbeitern, welche jeweils mit 1,0 Arbeitskraftanteil (AKA) in der Stabsstelle tätig sind. Der Leiter der ,,Stabsstelle Justizvollzug" und dessen Vertreterin sind Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene und von den Staatsanwaltschaften Dresden und Chemnitz abgeordnet. Die beiden weiteren Mitarbeiter sind Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene, wobei ein Mitarbeiter von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeordnet wurde. Die weitere Mitarbeiterin ist seit 2014 an das Sächsische Staatsministerium der Justiz versetzt. Seite 2 von 4 STAATSMìNISTERIUM DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEN I @!-lHlNli¡lI r-.\vtJt!v Frage 3: Woraus erg¡bt sich jeweils die besondere Qualifikation der Stabsstellenm¡tarbeiter*innen für die Arbeit in der Stabsstelle und in Bezug auf das Thema ,,Justizvollzug in Sachsen" und welche der Stabsstellenmitarbeiter*innen haben welche konkreten Erfahrungen im Strafvollzug? Die nach ihrer Eignung, Leistung und Befähigung ausgewählten Beamten haben ihre fachliche Qualifikation sowohl in der Ausbildung als auch in ihren bisherigen Verwendungen in der Justiz unter Beweis gestellt. Sie waren bisher nicht im Justizvollzug tätig. Es wurde bewusst davon abgesehen, Mitarbeiter aus dem Strafvollzug einzusetzen, um durch die Einrichtung der Stabsstelle den Justizvollzug personell nicht zu schwächen. Frage 4: Welche konkreten Auswirkungen wird der Abzug der Stabsstellenmitarbeiter*innen aus ihren bisherigen Dienststellen bzw. die Reduzierung ihrer Arbeitszeit dort auf die Herkunfts-Dienststellen haben und wie werden diese kompensiert? Die Abordnung der Beamten ab 1. Januar 2017 hatte keine negativen Auswirkungen auf die Besetzungssituation der abgebenden Behörden bzw. Gerichte in der Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2. lm Rahmen zahlreicher zum Jahresbeginn 2017 erfolgter Personalwechsel wurde diesen im Wege der Abordnung und Zuweisung insgesamt mehr Arbeitskraft zur Verfügung gestellt als abgezogen. Die dienstlichen Aufgaben der ausscheidenden Beamten wurden von anderen bzw. den neu zugewiesenen Beamten übernommen. Soweit der Beamte der Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 aus dem Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Seite 3 von 4 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw abgeordnet wurde, erfolgt der personelle Ausgleich zwischen einzelnen Behörden dieses Geschäftsbereichs im Rahmen der dortigen Personalverwaltung und Stellenbewirtschaftung. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow I Seite 4 von 4 2017-03-22T15:13:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes