STAATSMINISTERIUM DES INNERN - = L Freistaal Ye,,SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8599 Thema: Mögliche Buttersäureangriffe auf Demonstranten gegen PEGIDA am 20. Februar 2017 in Dresden und sonstiges Demonstrationsgeschehen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die von welchem Lager zu welcher Uhrzeit verübten o.g. Anschläge an welchen Orten? Frage 2: Inwieweit wurden wann wegen welches Straftatbestandes gegen wie viele bekannte/unbekannte Tatverdächtige Ermittlungen wegen der o.g. Anschläge eingeleitet? Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatbestände und welcher Lebenssachverhalte wurden im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen gegen wie viele bekannte/unbekannte Tatverdächtige welchen Lagers wann eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 4: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/21/60 Dresden, ?D. März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 1.vww.smi sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN E' Freistaat SACHSEN Im Zusammenhang mit dem o. g. Demonstrationsgeschehen wurden nachfolgende Ermittlungsverfahren eingeleitet: lfd. Nr. Delikt Datum der Sachverhalt Tatverdächtige Einleitung 1 § 22 SächsVersG 20.02.2017 30 bekannte Personen 30 blockieren die Aufzugsstrecke von PEGIDA. 2 § 224 StGB 20.02.2017 Durch unbekannte Täter unbekannte wird kurz nach 20:00 Uhr Anzahl am Wiener Platz eine übel riechende Flüssigkeit im Bereich des Demonstrationsgeschehens ausgebracht . 3 § 224 StGB 20.02.2017 Durch unbekannte Täter unbekannte wird kurz nach 20:15 Uhr Anzahl auf dem Dr.-Külz-Ring eine übel riechende Flüssigkeit im Bereich des Demonstrationsgeschehens ausgebracht . 4 § 223 StGB 01.03.2017 Dem Beschuldigten liegt 1 zur Last, mindestens eine Person von der Straße getragen zu haben, wodurch diese Schmerzen und Hämatome erlitt. 5 § 340 StGB 01.03.2017 Den Polizeibeamten liegt unbekannte zur Last, beim Wegtragen Anzahl von Poder Person durch den Be- lizeibeamten schuldigten nicht eingeschritten zu sein und durch dieses Unterlassen die Körperverletzung zugelassen zu haben. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen gegenwärtig nicht vor. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat. SACHSEN Frage 3: Inwieweit haben sich Polizeibedienstete zum Wegtragen von Blockierern auf der Waisenhausstraße der Unterstützung durch Zivilpersonen (möglicherweise aus dem PEGIDA-Lager) auf welcher Rechtsgrundlage bedient? (Siehe dazu Fotos auf https://news-photo.de/2017/02/20/pegida-montaq-21) l iDie nä erenpmstände des Wegtragens von Blockierern und deren strafrechtliche Re-levanzvv eren im Rahmen der oben genannten Ermittlungsverfahren geprüft. Insoweit kann ie Frage gegenwärtig nicht beantwortet werden. Mit /fr'undlichen Grüßen i I . U , k Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-03-21T14:08:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes