STAATSMINISTERIUM DES INNERN -r-Jmm• Freistaat cr, SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8600 Thema: Beobachtung und Aktivitäten des türkisch -islamischen Moscheeverbandes Ditib in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nachdem publik wurde, dass der türkische Geheimdienst MIT neben einer großen Zahl hauptamtlicher Agenten bundesweit über ein Netz von ca. 6000 Informanten verfügt, steht nun der türkisch -islamische Moscheeverband Ditib im Blick der deutschen Ermittlungsbehörden. Laut Medienberichten wurden auf Weisung der Bundesanwaltschaft am 15.02.2017 die Wohnungen von vier Geistlichen des Verbandes in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durchsucht. Es wird wegen des Verdachtes der Agententätigkeit ermittelt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden Aktivitäten des türkisch -islamischen Moscheeverband Ditib in Sachsen durch Nachrichtendienste bzw. Sicherheitsbehörden des Freistaates Sachsen und/oder des Bundes beobachtet? (Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Beobachter, Dauer und Umfang der Beobachtung) Frage 2: Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Geistlichen oder sonstigen Mitarbeitern des türkisch -islamischen Moscheeverbandes Ditib in Sachsen, gegen die im Rahmen einer möglichen Agententätigkeit oder wegen anderer Straftaten ermittelt wird? Wenn ja, welche? Frage 3: Sind der Staatsregierung Verbindungen von Geistlichen oder sonstigen Mitarbeitern des türkisch -islamischen Moscheeverbandes Ditib in Sachsen zur Arbeiterpartei Kurdistans PKK oder dem türkischen Geheimdienst MIT bekannt? Wenn ja, welche? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2974 7Dresden, n März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www sm' sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1IN1STERIUM DES INNERN Freist 22t SACHSEN Frage 4: Sind der Staatsregierung Verbindungen von Geistlichen oder sonstigen Mitarbeitern des türkisch -islamischen Moscheeverbandes Ditib in Sachsen zu Personen bekannt, die dem religiös -extremistischen Lager oder dem politischlinksextremistischen Lager zuzurechnen sind? Wenn ja welche? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Türkisch -Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) ist ein überregionaler Dachverband für die religiösen Belange türkischer/türkischstämmiger Muslime in Deutschland und untersteht direkt der türkischen Religionsbehörde/dem türkischen Religionsministerium. Eine Vielzahl von Moscheevereinen in ganz Deutschland ist dem Dachverband angegliedert, auch in Sachsen gibt es einige wenige Strukturen. DITIB wird nicht durch die Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Die Aktivitäten des Vereins boten den Sicherheitsbehörden bislang keinen Anlass, von gezielten Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auszugehen. Nähere Erkenntnisse zur DITIB im Sinne der Fragestellungen liegen daher der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Darüber hinaus ist öffentlich bekannt geworden, dass in Dresden in dem Zeitraum vom 16. April bis 26. Juni 2016 mehrere Infostände unter dem Motto „Info über islam — info statt Vorurteile —" durchgeführt wurden. Antragsteller für die Sondernutzungserlaubnis war laut Formular die Türkisch Islamische Gemeinde zu Dresden e.V. (DITIB). Im Rahmen dieser Infostände wurde zahlreiches Informationsmaterial kostenlos angeboten . Darunter befanden sich auch Bücher, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als jugendgefährdend eingestuft und indiziert wurden. Öffentlich bekannt ist, dass in einem Verfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) im Umfeld einzelner DITIB-Strukturen in anderen Bundesländern ermittelt wird. Die Beschuldigten sollen auf Aufforderung der türkischen Religionsbehörde Diyanet Informationen u. a. von Imamen des isla ischen Dachverbandes DITIB über in Deutschland lebende mutmaßliche Anhänger /der Gülen-Bewegung gesammelt und an verschiedene Generalkonsulate der Türkei/in Deutschland weitergeleitet haben. Der Sächsischen Staatsregierung liegen bislangikei e korrespondierenden Erkenntnisse vor. Anzeigen bzw. Ermittlungen gegen die DIti IB ind in Sachsen derzeit nicht bekannt. !il Mit frqun lic4n Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-03-21T14:10:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes