STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8602 Thema: Zahlungen gemäß § 10 Abs. 2 SächsFlüAG am 15.02.2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie hoch ist der Betrag der Zahlungen gemäß § 10 Absatz 2 SächsFlüAG, die der Freistaat Sachsen an die Landkreise und an die Kreisfreien Städte am 15.02.2017 ausgezahlt hat (bitte Auflistung getrennt nach den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Die Staatsregierung weist darauf hin, dass das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) im Rahmen des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 (Haushaltsbegleitgesetz 2017/2018), welches der Sächsische Landtag am 15. Dezember 2016 beschlossen hat, geändert wurde. Die Änderungen sind am 29. Dezember 2016 in Kraft getreten und betreffen u. a. auch die Regelungen zur Kostenerstattung gemäß § 10 SächsFlüAG. Erstattungen für erforderliche Aufwendungen für im vorangegangenen Kalenderjahr erbrachte Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, soweit sie einen Betrag von 7.669,38 EUR übersteigen, erfolgen demnach nunmehr auf der Grundlage von § 10 Abs. 3 SächsFlüAG; § 10 Abs. 2 SächsFlüAG regelt die künftige Prüfung der Angemessenheit der Höhe der Kostenerstattung. Im Jahr 2017 wurden bis zum 15. Februar noch keine Erstattungen gemäß § 10 Ap's. 3 SächsFlüAG vorgenommen. 7Im ubrigpn ist anzumerken, dass Erstattungen gemäß § 10 Abs. 3 SächsFIWAG im Gegensatz zu den Erstattungen gemäß § 10 Abs. 1 SächsFkliAG an keine Stichtage gebunden sind. Mi freutizi-en Grüßen Markus Ulbigt Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/14[1ü6 Dresden, . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 2017-03-09T10:09:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes