STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8608 Thema: Haushalt 2015/2016 — Aufwendungen für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aufwendungen für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung (Kapitel 03 03 Titel 547 63) sind jeweils in welcher Höhe in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 entstanden? (Bitte nach Haushaltsjahren und Art der Aufwendungen wie Miete, Wachschutz, Verpflegung, Bekleidung , Taschengeld, Krankenleistungen für die untergebrachten Asylbewerber sowie Kosten von Rechtsstreitigkeiten, Ausreisegewahrsam , Rückkehrberatungen usw. aufgliedern.) Die Beantwortung ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle. Eine weitergehende Auswertung der „sonstigen Kosten" ist nicht möglich. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht ,durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. '-'""" Freistaat c' SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-1053/5/43 Dresden, O.März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden STAATSMINISTERIUM DES INNERN j Freistaatve SACHSEN Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung der Frage die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil die erfragten Angaben für 2015 und 2016 noch nicht im Rahmen des Buchungssystems aufgeschlüsselt erfasst wurden. Die Aufschlüsselung der Aufwendungen erfolgte auf Grundlage verschiedener Programme der jeweiligen Fachbereiche. Eine Zuordnung der Aufwendungen auf die im Sachbuch aufgeführten Positionen ist daher nicht möglich. Für eine weitere Aufschlüsselung der „sonstigen Kosten" (z. B. Dolmetscherkosten, weitere Aufwendungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Kosten für Rechtsstreitigkeiten), welche lediglich rund 10 Prozent der Gesamtkosten ausmachen, müssten sämtliche Buchungen anhand des Sachbuchs händisch ausgewertet werden. Allein für das Jahr 2015 bedeutet dies die Auswertung von 7.655 Einzelbuchungen. Bei einem geschätzten Zeitaufwand von 60 Buchungen pro Stunde würde dies einen Mitarbeiter für 127,5 Stunden binden. Ab dem Jahr 2017 wurden einheitliche Kriterien innerhalb des Buchungssystems SaxMBS festgelegt, welche zukünftig eine detailliertere Aufschlüsselung der Kostenarten ermöglichen wird. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es im Freistaat Sachsen derzeit noch keinen Ausreisegewahrsam gibt und demzufolge hierfür keine Aufwendungen angefallen sind. Frage 2: Welche weiteren Kosten sind im Rahmen der Vorbereitung und infolge des Betriebs der Erstaufnahmeeinrichtungen in welcher Höhe und in welchen Haushaltsstellen angefallen? (Bitte nach Haushaltsjahren und Haushaltsstellen aufgliedern .) Die Beantwortung ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Tabelle. Frage 3: Welcher Anteil der vorgenannten Kosten ist durch Ausgaben für Objekte im Stand-by angefallen? (Bitte nach Haushaltsjahren und Haushaltsstellen aufgliedern .) Die Bewtwortung ergibt sich aus der als Anlage 3 beigefügten Tabelle. In 201/5 si d keine Ausgaben für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung im Standby -Beti-ie angefallen, da die Einrichtungen aktiv genutzt wurden und ferner die sog. Stand7by Objekte erst im Laufe des Jahres 2016 etabliert wurden. Mit fr‘un,Ülichen Grüßen Markus Ulbig Anlagen Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Drs-Nr. 6/8608 03 03/547 63 [ ,Gesamt: Aufgliederung: Aufwendungen im Haushaltsjahr 2015 13028045510€ 2016 16728707944€ f Betreibung/Catering/ Reinigung/Hausmeister 80.078.505,68 € 77.732.459,56 € Wachschutz 22.903.507,91 € 67.537.369,51 € Taschengeld 1.725.669,74 € 2.054.534,34 € Hygieneartikel 210.480,85 € 48.212,62 € Krankenkosten 11.610.799,33€ 5.962.295,21 € Transportkosten 18,61 € 117.777,91 € Rückkehrberatung 0,00€ 95.622,17€ sonstige Aufwendungen 13.751.472,98 € 13.738.808,12€ Anlage 2 zur Drs-Nr. 6/8608 Gesamt: Aufgliederung nach HH-Stellen: Aufwendungen im Haushaltsjahr 2015 2016 80.974.621,07€ 162.352.304,52€ 14 03/517 53 4.072.300,00€ 11.093.900,00€ 14 03/518 53 7.707.800,00 € 20.748.900,00€ 14 03/519 53 2.471.600,00€ 222.200,00€ 14 03/711 53 1.236.700,00€ 448.400,00€ 14 03/712 53 4.482.509,28€ 28.718.383,84€ 14 03/713 53 19.870,37€ 43.575,89€ 14 03/714 53 5.781.922,18€ 39.444.326,38€ 14 03/715 53 189.808,86€ 645.178,65€ 14 03/716 53 54.020.517,22€ 60.209.857,56 € 14 03/718 53* 991.593,16€ 777.582,20€ * Für die Container Adalbert-Stifter-Weg 25/Chemnitz können keine separierten Stand-by-Kosten ausgewiesen werden, da nur die Gesamtkosten der EAE erfasst werden und für die Containeranlage keine Davon -Kosten ermittelbar sind. Anlage 3 zur Drs-Nr. 6/8608 Aufwendungen für Stand-by-Objekte im Haushaltsjahr 2015 - € 2016 36.573.329,84€ _ Gesamt: Aufgliederung nach HH-Stellen: 03 03/547 63* Betreibung/Catering/ Reinigung/Hausmeister Wachschutz - E - E 16.620.593,21 E 16.881.774,33€ 14 03/517 53 - E 158.562,30€ 14 03/518 53 - E 932.400,00€ 14 03/519 53 - E - E 14 03/711 53 - E - E 14 03/712 53 - E - E 14 03/713 53 - E - E 14 03/714 53 - E - E 14 03/715 53 - E - E 14 03/716 53 - E 1.980.000,00€ 14 03/718 53** - E - E * Die Ausgaben beziehen sich auf sämtliche im Laufe des Jahres zur Verfügung stehenden mittelfristig variablen Kernkapazitäten im Stand-by-Betrieb, welche zum Teil vorübergehend genutzt wurden. ** Für die Container Adalbert-Stifter-Weg 25/Chemnitz können keine separierten Kosten ausgewiesen werden, da nur die Gesamtkosten der EAE erfasst und für die Containeranlage keine Davon -Kosten ermittelt werden. 2017-03-21T14:07:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes